Also, grundsätzlich ist das was du unter Mischbereifung verstehst natürlich
kein Muss.
Essentiell Auswirkungen hat es dementsprechend auch eigentlich nicht, kommt aber drauf an was genau du damit meinst.
Mal abgesehen davon, dass ich persönlich 245er Reifen auf einem E60 (bei 19") optisch zu schmal finde, fühlen sie sich gegenüber 275er Reifen bei höheren Geschwindigkeiten gerade in Kurven auch deutlich schwammiger an.
Wie du bereits selbst erkannt hast, ist die Mischbereifung bei 19" allerdings die einzige von Werk aus freigegebene Möglichkeit.
Wie du auch richtig erkannt hast, wird bei jeglicher Abweichung davon, also auch bei der durchaus möglichen Montage von rundum gleichen Reifen auf originalen BMW Felgen dann die sogenannte Einzelabnahme fällig.
Es gäbe aber noch die Möglichkeit von Felgen von Fremdanbietern. Die gibt es auch mit Freigaben für rundum gleiche Reifen.
Von deinen Reifenwunsch bezogen auf den Querschnitt kann man aber so oder so nur abraten. Damit geht der Tacho völlig falsch. Es wäre also eine Tachoangleichung fällig, die nicht nur an sich schon teuer genug ist, sondern es entfallen dann auch alle von Werk aus zugelassenen Reifenfreigaben und auch die Gutachten und somit die Felgen von Fremdanbietern wären wertlos, da deine Reifenwahl beim E60 nirgendwo aufgeführt sein wird. Du müsstest also jede weitere Rad-/Reifenkombination nochmal extra abnehmen und eintragen lassen oder alternativ bei jedem Räderwechsel eine Tachoangleichung vornehmen lassen.
Zu guter letzt:
Im Fahrzeugschein steht bereits seit 2005 nur noch eine Reifenkombination, die restlichen sind in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) eingetragen, die ebenfalls zu den Fahrzeugpapieren gehört.
Bearbeitet von: Lennox-89 am 16.06.2018 um 12:58:11