Falsches Fahrzeug geliefert
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Hallo zusammen,
habe ein kleines Anliegen an die Erfahrenen von euch.
Und zwar habe ich mir ein neues Auto bestellt, welches heute gekommen ist. Nun wurden einige Ausstattungsoptionen vergessen, die ich sehr wichtig finde wie zb Standheizung.
Übergabe wurde mit einem Juniorverkäufer gemacht, der neu ist und nicht wirklich Ahnung hat. Muss morgen noch einmal mit dem Leiter sprechen.
Vorab aber die Frage an euch, wie wird in so einem Fall verfahren? Müssen die den falschen zurücknehmen und wird dann ein neuer bestellt? Bekommt man dann für den Übergang einen kostenlosen Ersatzwagen?
Vielen Dank für eure Hilfe
Im Rückspiegel gefürchtet, vom Tankwart verehrt. Dem Boden am nächsten, sein Fahrwerk begehrt. Die Kotflügel gezogen, eine Form wie ein Keil. Alles ein Unikat, jedes Teil
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Hallo JimPanse,
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Gruß
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Wenn das Auto nicht in dem von dir bestellten Zustand ist, solltest du das Auto erst garnicht annehmen.
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Mitglied seit: 11.07.2006
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633 Beiträge
Hab ich auch nicht. Hatte nur keinen kompetenten Ansprechpartner mehr heute
Im Rückspiegel gefürchtet, vom Tankwart verehrt. Dem Boden am nächsten, sein Fahrwerk begehrt. Die Kotflügel gezogen, eine Form wie ein Keil. Alles ein Unikat, jedes Teil
Um welches Auto (Fabrikat) handelt es sich?
Normalerweise kann so etwas nicht passieren, da man ja das Auto mit allen gewünschten Optionen bestellt, sodann bekommt man vom Hersteller (wird über den Händler an den Kunden weitergeleitet) eine Bestellbestätigung, in der ebenfalls nochmals alle Positionen, die bestellt wurden, haarklein aufgelistet sind, zusammen mit der voraussichtlichen Auslieferungswoche.
Ändert sich zwischenzeitlich irgendwas, also eine bestellte Option ist nicht mehr lieferbar oder wird anders ausfallen als bestellt oder ist nur als Paket mit noch mehr Zubehör lieferbar oder sonstwas kann nicht so gefertigt werden, wie bestellt, bekommt man als Kunde vom Hersteller über den Händler eine entsprechende Information mit der Bitte um Entscheidung und Rückmeldung, ob das so in Ordnung ist oder ob der Kunde die Bestellung ändern möchte.
Erst nach dieser Rückmeldung erfolgt dann die Einsteuerung in den finalen Fertigungsprozess, am Ende wird das Auto exakt so gefertigt, wie letztlich (mit den Änderungen, falls welche erforderlich waren) bestellt.
Dass dann ohne weitere Rückmeldung die eine oder andere bestellte Option nicht drin ist, gibt es nicht.
Sein blaues Wunder kann man jedoch erleben, wenn man Fahrzeuge bestellt, die auf einem anderen Kontinent gebaut wurden, aber auch da sollte man vorher informiert werden, wenn da was abweicht von der Bestellung, auch in den Fällen sind mir solche Abweichungen nicht bekannt.
Dein Fall ist typisch für sogenannte Re-Importe, also Fahrzeuge, die bei einem im Ausland ansässigen Händler über eine deutsche Agentur (das kann auch jeder normale Händler machen) bestellt wurden. Denn ausgewählt wird das Wunschauto anhand deutscher Prospekte, weil man ja so schlecht Dänisch, Holländisch oder Kroatisch sprechen kann, was dann letztlich ankommt, ist wie eine Wundertüte, denn manche in Deutschland bestellbaren Optionen oder serienmäßig vorhandene Ausstattung gibt es in dem Bestellland gar nicht serienmäßig oder als Ausstattung zu bestellen, so haben BMWs aus Italien meist trotz Lederausstattung keine Sitzheizung, Standheizung ist dort nicht bestellbar, weil sie sowieso niemand bestellen würde usw.
Leider klappt die Kommunikation zwischen dem einheimischen Vermittler/Händler und dem verkaufenden Händler in dem betreffenden Drittstaat nicht immer einwandfrei, weil auch der deutsche Zwischenhändler diese Fremdsprache nicht versteht, vielleicht hatte dieser fremdländische Händler den hiesigen Vermittler/Händler ja informiert und angefragt, dieser konnte mit dem Schreiben nichts anfangen und so nahm das Schicksal seinen Lauf.
Autofan Dieter
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 11.07.2006
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Es handelt sich um einen Volvo. Es gab Anfang des Jahres, 2 Wochen nach Bestellung beim Händler, ein neues Modelljahr. Daraufhin wurde das Fahrzeug nochmals neu vom Händler bestellt. Eine Bestätigung habe ich aber nicht erhalten. Habe aber einen ganz normalen Kaufvertrag mit den gewünschten Optionen!
Bearbeitet von: JimPanse am 15.06.2018 um 03:31:44
Im Rückspiegel gefürchtet, vom Tankwart verehrt. Dem Boden am nächsten, sein Fahrwerk begehrt. Die Kotflügel gezogen, eine Form wie ein Keil. Alles ein Unikat, jedes Teil
Hi,
was fehlt denn bei Dir alles?
Eine Standheizung ist ja prinzipiell nachrüstbar - das sollen die dann mal auch schön tun.
Und Du hast seit dem Kaufvertrag keine Info über die Lieferung bekommen?
Fahrzeug zurücknehmen, Ersatzfahrzeug für die Wartezeit - wo denkst Du hin?
Kunde ist König, oder wie? LOL...
Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Es handelt sich um einen Volvo. ...........(Zitat von: JimPanse)
damals beim E36 war es so, dass man die standheizung zwar beim neuwagen bestellen konnte,
der wagen wurde aber ohne eingebaute standheizung beim händler angeliefert und diese mußte vom händler eingebaut werden.
ich weiß das jetzt nur von der standheizung, ob es noch andere ausstattungen gab, die der händler vor dem verkauf/ übergabe einbauen muß weiß ich nicht, aber durchaus denkbar wenn es was relativ seltenes "zusätzlich" ist um es in die fertigstraße zu integrieren.
Nu mal los....
Ein Arbeitskollege hat genau diesen Fall nun das sein neuer 5er GT (Firmenfahrzeug) nicht die bestellte I-Tafel drin hat die er bestellt hat.
Aussage Händler, die bestellte I-Tafel wurde aus dem Programm genommen während die Bestellung lief, es wurde aber versäumt ihn zu informieren.
Er fordert hier gerade Nachbesserung an, was einen kompletten Tausch der I-Tafel notwendig macht.
Es handelt sich um einen Volvo. ...........(Zitat von: JimPanse)
damals beim E36 war es so, dass man die standheizung zwar beim neuwagen bestellen konnte,
der wagen wurde aber ohne eingebaute standheizung beim händler angeliefert und diese mußte vom händler eingebaut werden.
ich weiß das jetzt nur von der standheizung, ob es noch andere ausstattungen gab, die der händler vor dem verkauf/ übergabe einbauen muß weiß ich nicht, aber durchaus denkbar wenn es was relativ seltenes "zusätzlich" ist um es in die fertigstraße zu integrieren.
(Zitat von: Pug)
Dass der Händler die beim Hersteller vom Kunden bestellte listenmäßige Sonderausstattung nachrüsten muss, ist nichts ungewöhnliches, bei einigen Herstellern und Modellen gilt das für die Montage einer Anhängerkupplung, für die Umrüstung auf Autogas, wenn serienmäßig vom Hersteller angeboten und für z. B. eine Standheizung und für noch ein paar Dinge.
In den Fällen liegt dann das Zubehör bei der Auslieferung im Kofferraum mitsamt Montageanleitung und der Anweisung an den Händler, er möge das Zeugs doch bitte vor Auslieferung installieren/montieren.
Sei es, wie es sei, wenn der Kunde nicht über abweichende Ausstattungen informiert wurde, die der Kunde extra bestellt und jetzt bezahlen soll, wird es schwierig für den Händler und den Hersteller. Da würde ich als Kunde aber darauf bestehen, dass der Kaufvertrag erfüllt wird.
Eine Grauzone gibt es, wenn sich die serienmäßige Ausstattung bzw. die Ausstattungspaketezusammenstellung ändert und der Hersteller diese Änderungen dem Kunden nicht mitgeteilt hat bzw. um Änderung der Bestellung nachgesucht hat, da kommt es dann darauf an, was genau sich geändert hat und ob es Verbesserungen oder Verschlechterungen gab und inwieweit die nun relevant sind.
Wenn es z. B. jetzt bestimmte Dinge serienmäßig gibt, die der Kunde zuvor extra bezahlen musste, kann es sein, dass der Kunde Glück gehabt hat und er das Auto dann billiger bekommt, muss aber auch nicht, ärgerlicher wird es, wenn es Verschlechterungen gab, so haben einige Hersteller ihr aufpreispflichtiges Bi-Xenon-Licht mit den inzwischen neuen leistungsreduzierten Xenon-Brennern mit nicht mehr als 2.000 Lumen Leistung ausgerüstet, bestellt wurde jedoch das damals beworbene normale, starke Bi-Xenonlicht, das aufgrund seiner Leuchtstärke mit einer automatischen Höhenregulierung plus einer Scheinwerferwaschanlage ausgerüstet sein musste. Beides ist nun weggefallen, da nicht mehr erforderlich, der Kunde muss aber trotzdem den Aufpreis bezahlen.
Das sind strittige Dinge, eine Grauzone eben.
Nicht umsonst steht da immer irgendwo im Kleingedruckten: "Änderungen vorbehalten".
Autofan Dieter
Mitglied seit: 28.05.2018
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1 Beitrag
Wie die rechtliche Handhabe ist kann ich nicht sagen.
Ich weiß nur ganz sicher, dass wenn ich sogar einen Neuwagen bestelle, nach meinen Wünschen konfiguriert, dass ich den definitiv nicht annehmen würde, wenn da irgendwas nicht stimmt.
Wenn nur eine einzige Kleinigkeit falsch gelaufen wäre, würde ich zügige Ausbesserung verlangen. Steht mehr im Raum, wie es bei dir zu sein scheint, wäre ich da ziemlich rigoros in meinem Ablehnungsverhalten ;)
Hi,
da ist zwischen technischem Mangel und fehlender Ausstattung zu unterscheiden.
Bei fehlender Ausstattung kann die Annahme verweigert werden, wenn die Nachbesserung mehr als 5% den Kaufpreises beträgt.
Darunter kann man dem Händler eine Nachbesserung gewähren oder den Kaufpreis mindern.
Eine fehlende Handy-Halterung war z.B. immer wieder so ein Streitfall.
Bei echten Mängeln ist die Sache klarer:
Wird ein Neuwagen schon mit Mängel geliefert, dürfen Käufer die Annahme verweigern - auch, wenn es sich nur um einen kleinen Mangel handelt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (AZ: VIII ZR 211/15, Urteil vom 26. Oktober 2016).
Bleibt noch die juristische Spielwiese - was ist ein Mangel und was nicht...
Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
§ 434 Abs. 1 Satz 1 sagt folgendes:
"(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat."
Im Rahmen der Bestellung, dem Ankreuzen der Punkte auf der Aufpreisliste und der Bestellbestätigung durch den Lieferanten wird zwischen Kunde und Händler bzw. Hersteller eine Beschaffenheit vereinbart. Nämlich die, dass das Fahrzeug die (Sonder)Ausstattung zu haben hat, die angekreuzt wurde. Fehlt dann bei Lieferung ein Extra, ist die Karre sachmangelbehaftet. Punkt, keine Diskussion.
Der Verkäufer hat allerdings die Möglichkeit, nachzuerfüllen - entweder durch Mangelbeseitigung (also das fehlende Extra wird noch eingebaut bzw. ausgetauscht) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (also: es gibt ein neues Auto). Die Wahl über die konkrete Art der Nacherfüllung liegt eigentlich beim Kunden, wobei der Verkäufer auch sagen kann: "Nö, die Wahl ist unverhältnismäßig - Mangelbeseitigung ist besser."
Ob es z.B. einen kostenfreien Mietwagen gibt, lass ich dahingestellt. Dies ist eigentlich eine Schadenersatzposition, und dafür müsste der Verkäufer vorsätzlich oder fahrlässig die Option nicht eingebaut haben. Kann sicher in einigen Fällen vorliegen.
In meinem Bekanntenkreis gabs btw mal so einen Fall: bestellt wurde ein Mercedes G (damals: ca. 175.000 DM), gefehlt hatten die bestellte Scheibentönung (gewünscht wurde eine abgestufte Tönung) und afair auch etwas im Bereich der Stabilitätskontrollen. Also ESP, ASR, ... . Mercedes hat den Wagen anstandslos zurückgenommen und (recht schnell) einen neuen geliefert. Einen Mietwagen oder ähnliches gabs allerdings nicht; wurde aber auch nicht gewünscht. Der Fuhrpark war damals schon gut gefüllt und ein Geländewagen nicht unbedingt erforderlich.
Die Geschichte ist allerdings nicht mehr hundertpro vergleichbar, da die Schuldrechtsreform dazwischen war - und Mercedes einen treuen Kunden nicht verlieren wollte.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"