Zitat:
Grundsätzlich ergibt sich hier ein Problem, da die Felge mit _kleineren_ Reifendimensionen nicht getestet wurde und somit das Gutachten quasi nicht mehr gültig ist. Wenn der Prüfer es mit Vergleichsgutachten dennoch einträgt ist das doch was..
(Zitat von: ///kirunaviolet)
Es geht doch eher drum, dass der REIFEN nicht mit den Felgen getestet wurde, und nicht umgekehrt. Denn ein Reifen braucht eine bestimmte Felgengröße, damit er richtig sitzt und die angegebene Traglast erfüllt.
Früher war es so, dass zu jeder Felge die Hersteller der passenden Bereifung genannt waren. Deswegen haben wir auch noch im Schein stehen unter Bemerkungen "Ziffer 20 bis 23 nur von Hersteller ...". Von diesen Herstellern lagen also Reifenfreigaben vor, die bestätigten, dass der Reifen auf der Felgengröße seine Aufgabe erfüllt. Wollte man einen anderen Hersteller, musste man eine extra Freigabe besorgen. Das nannte man Markenbindung.
Um das Gewirr zu vereinfachen, hat man aber "NORMFELGEN" geschaffen! Das besagt, dass bestimmte Reifengrößen JEDES Herstellers auf bestimmte Felgengrößen JEDES Herstellers passen und den Zweck erfüllen.
Ein Beispiel: 225/40 R18 darf auf alle Felgen der Größen 7,5x18 bis 9x18. Nur wenn ich 225/40 auf einer 9,5x18 Felge "spannen" wollte, liege ich nicht mehr in der Norm und brauche eine Reifenfreigabe des Reifenherstellers. Denn der muss dann bestätigen, dass der Reifen auch diese außergewöhnliche Belastung (u.U. mit bestimmtem Druck) noch aushält.
So habe ich auf meinen Felgen (VA 8x18, HA 9x18) ganz problemlos 225/40 rundum eingetragen bekommen - ohne Gutachten (gibt es für die Felgen nicht für den E36), ohne Reifenfreigaben und ohne Markenbindung im Schein. Denn es liegt einfach in der Norm, was der Prüfer in seinem Katalog auch ersehen konnte. Der hat auch keinen Ton dazu gesagt.
Der gewünschte 215/40 liegt für 8,5x18 auch in der Norm, was der Prüfer im Reifenkatalog nachsehen kann. Und darauf würde ich den mal ansprechen! Desweiteren passt der Abrollumfang perfekt zum Auto (kein Tachoangleich), und auch perfekt zu den hinteren Reifen (keine Probleme mit dem ABS). Wenn man nun noch einen Reifen findet, der in dieser Größe die nötige Traglast und Speedindex hat und nichts schleift, sollte einer Eintragung gar nichts im Wege stehen.
Das schlimmste was imho passieren kann ist, dass er eine Einzelabnahme draus machen will, weil's quasi eine Eintragung ohne Gutachten ist. Forderungen nach Vergleichsgutachten oder Reifenfreigaben usw. halte ich in diesem Fall aber für Unwissenheit des Prüfers bzgl. NORMFELGEN oder für Willkür...
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So long
* El loco *
Wenn du am Ende bist, bist du nicht am Ziel, sondern tot!Bearbeitet von - El loco am 17.05.2005 00:43:00