Rad/ Reifen Kombination nicht zulässig laut Tüv
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Hi, ich fahre einen BMW Coupé 325i Bj. 1992. Hatte gestern die Tüv Untersuchung, laut der meine Rad Reifen Kombination nicht zulässig ist. Davor 8 Jahre gefahren ohne Probleme.
Laut BMW Berlin sind die Reifen sowie Felgen ( Doppeltspeichen Style Felgen und 225/50 R16 Reifen (Allwetterreifen) so zulässig.
Dekra sagt auch, da gehören Serienmäßig nur 15 Zoll Felgen drauf und ich soll es eintragen lassen.
Hatte da von euch jemand schon Erfahrungen oder Probleme mit?
Vielen Dank
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Hallo Jenia19982,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Rad/ Reifen Kombination nicht zulässig laut Tüv"!
Gruß
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Um was für Felgen geht es da genau ?
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Doppeltspeichen - Style 30 Felgen
Dann erklär denen, dass das Serien Felgen/Reifen sind von BMW. Da gibt's nichts einzutragen.
Wenn das nicht reicht, gibt's da n Dokument wo alle Serien Felgen- mit Reifengrößen drinne stehen.
Das gibt's im Internet (hab's gerade nicht vorliegen) oder bei BMW
Gruß Pierre
Ich hoffe das der Link geht:
https://www.motor-talk.de/forum/aktion/Attachment.html?attachmentId=578402.. .Ok hab's doch
Bearbeitet von: Pierre74736 am 20.04.2018 um 09:55:03
Druck es am Besten doppelt aus und sag denen die sollen ein Exemplar abheften mit Besten Grüßen aus dem BMW Forum :P
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die Freigabe gilt ausschließlich für Sommerreifen.
Die Felgen waren zu damaliger Zeit kein Serienstand, diese wurden ausschließlich
als Sonderzubehör vertrieben.
Sollten Sie ihre aktuelle Rad-/ Reifenkombination weiterhin fahren wollen, führt
kein Weg an der Einzelabnahme über eine KFZ-Prüfstelle vorbei.
Das kam gerade auf meine Anfrage von BMW München.
Ich bin echt verzweifelt, fahr das schon so lange kann doch nicht sein das es dem jetztigen Tüv erst auffällt.
ich hatte mal das allergleiche Problem!
Link
Zukunft, das ist die Zeit, in der Du bereust, dass Du das, was Du heute tun könntest, nicht getan hast!
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Danke für die Hilfe, ich war mir bisher auch sicher das es Original Felgen und Reifen sind, aber BMW meinte das gilt nur für Sommerreifen.
Allwetterreifen und winterreifen müssen wohl eingetragen werden.
Und was die Felgen angeht, sind die nicht Serie sonder gab es damals als Sonderzubehör.
Ganz ehrlich....einfach fahren...Wer sollte da was sagen. Es gibt keine Bedenken bei der Kombination. Geh mit dem Zettel den ich geschickt hab zum TÜV.
Ob da Winter-, Sommer- oder Allwetterreifen drauf sind hat nichts mit der Felge zu tun.
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Hi Jenia , also wenn die Felgen für dein Modell vorgesehen sind dann sind sie auch zulässig, auch wenn sie als Sonderzubehör für dein Modell vorgesehen waren, denn du hättest sie ja gleich als Sonderzubehör mit deinem Auto kaufen können. Auch das Sonderzubehör ist von BMW geprüft , freigegeben wenn es für dein Modell ist. ( Bei Felgen für andere Modelle ist das nicht so )
Wie Pierre geschrieben hat gibt es ja eine Liste von BMW wo diese Felge - auch in der Größe und den Reifen für dein Modell vorgesehen ist, also ist diese
Kombi auch für dein Auto zugelassen , egal ob kleinste Größe ( Normalfelge ) oder größte Größe ( Sonderfelge ) . Vielleicht ist die Felge aber auch für andere Modelle zugelassen, dann sollte es aber ein Gutachten geben, was aber bei BMW nicht üblich ist .
Auf jede Felge darf man Sommerreifen und auch Winterreifen / Allwetterreifen aufziehen von der gleichen Größe , insofern ist die Antwort von BMW absolut FALSCH ! Es müssen keine Winterreifen oder Allwetterreifen eingetragen werden, so ein Quatsch ! !
Ja , die Reifen / Felgen Kombis werden immer mehr zu einem Problem und viele Prüfer kennen sich leider nicht richtig aus !
Die Einen nehmen etwas ab, was gar nicht den Vorschriften ( KBA ) entspricht ( auch TÜV - Chefs machen das ) , oder sie nehmen das nicht ab weil sie es nicht nachrechnen können / wollen ( wie bei mir damals ) , die Anderen sprechen einem etwas ab, was schon immer Stand der Technik ist / war und auch von BMW freigegeben ist / war .
Zur Zeit ist viel Unsicherheit in dieser Materie vorhanden, weil sich einiges geändert hat durch neue Vorgaben / Bestimmungen ( Impact - Test , Laufflächenabdeckung ) .
Der Dumme ist meist der Betroffene so wie du jetzt, der hat dann die Rennerei und den Ärger mit den Unwissenden bei einer Abnahme.
Ich hoffe und wünsche dir, das du es bald zu deinen Gunsten klären kannst.
Gruß Peter
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Mitglied seit: 30.03.2017
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Moin,
streng genommen muss die Rad/Reifen-Kombi eingetragen werden.
Die Felge ist zwar mit der Reifengröße im Umrüstkatalog gelistet, aber da stehen auch Auflagen drin.
14 Wenn nicht im Kfz.-Schein eingetragen, ist Anbauabnahme (Anbaubestätigung) erforderlich!
Dazu ggf. Werkstatt-Bestätigung der Maßnahmen lt. Fußnoten 7 und 8 vorlegen.
VG
Marco
Hi Marco , also trifft meine Vermutung ja zu, das die Kombi ähnlich wie beim Gutachten behandelt wird und eine Montageüberprüfung stattfinden muss, zwecks Achslast, Freigängigkeit , Laufflächenabdeckung usw. . Sollten diese Auflagen alle erfüllt sein, wird die Kombi abgenommen und eingetragen .
Das sollte aber der TÜV und auch BMW wissen und einem " Laien " / Kunden auch richtig, verständnisvoll erklären - aber wie soll das geschehen wenn man selbst unwissend ist , oder nur den Mächtigen spielen will ? !
Gruß Peter
Mitglied seit: 30.03.2017
Ochtrup
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18 Beiträge
Da geb ich dir Recht, Peter. Eigentlich muss man sich als Kunde darauf verlassen können, das die Herren vom TÜV up to date sind und einen richtig beraten.
Auch, das nötige Unterlagen zur Hand sind, sollte in der heutigen Zeit des Internets selbstverständlich sein.
VG
Marco
Hi Marco , nicht alles findet man / steht im Internet, aber wissen was geht und rechnen sollten sie eigentlich können - aber manche wollen auch nicht. zudem hat der TÜV noch andere Bezugsquellen auf die er zurückgreifen kann, aber wenn man nicht will / kann, dann nützen auch die Quellen nichts !
Man verdient halt mit 0815 Abnahmen mehr , bei Sonderabnahmen ist das halt mit verantwortungsvoller Arbeit verbunden und das wollen halt einige Herren nicht ! Zudem sind jetzt die Bestimmungen verschärft worden und den Prüfern geht es ein ganz klein bisschen an den " Kraken " wenn sie bei falschen / unkorrekten Abnahmen ertappt werden , kann bis zur Aberkennung des Prüfstatus erfolgen .
Ein typisches Beispiel war ja , wie schon oft geschrieben , die Abnahme meiner Reifen / Felgenkombi von M135i. Die wurde von mir kreiert und errechnet und der TÜV sollte sie Abnehmen. Es war der Chef einer Prüfstelle der nicht im Stande war oder er wollte nicht, meine Rechnungen zu überprüfen / nachzurechnen mit all den benötigen Unterlagen. Er wollte ein Vergleichsgutachten - so ein Quatsch immer - zudem gab es diese Kombi damals noch gar nicht !
Da ich ja einige Leute kenne, wurde mir ein Prüf - Ing. einer TÜV - Stelle genannt, den gab ich die Unterlagen zur Prüfung und dann vereinbarten wir eine Termin. Lediglich die Laufflächenabdeckung wollte er noch haben , er erklärte und zeigte mir auch warum und somit war das für mich auch kein Problem dies nachträglich noch zu realisieren, danach war die Abnahme perfekt . Ich zeige ihm auch Bilder, wie das diverse Tuner handhaben, er sagte mir, das dies wie gezeigt nicht korrekt ist und klärte mich auch auf, was im Falle einer Beschlagnahmung passiert. Im Endeffekt haftet immer der Halter für sein Auto. Er hat sich auch die Zeit genommen mir das zu zeigen, weil auch die ausgearbeiteten Unterlagen von mir sehr korrekt waren und für ihn ein entspanntes Arbeiten bedeuteten .
Leider gibt es von solchen Personen viel zu wenig, die ihre Arbeit und ihre Befugnis richtig ernst nehmen und einsetzen, dann gäbe es auch wesentlich weniger Missverständnisse bei solchen Abnahmen . Klar, leichtes, schnelles Geld kann man damit natürlich nicht verdienen , obgleich ja auch nicht jeder das so ausführlich erklärt bekommt wie jetzt in meinem Fall es war.
Gruß Peter
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