TÜV Probleme BBS RC 90 8J
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 16.04.2018 um 20:27:58 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben.Hallo Leute,
Ich mache jetzt mal ein neues Thema zu der leidigen RC 90 Geschichte auf, der Übersicht halber.
ich wollte heute meine BBS RC90 8J ET20 rundum eintragen lassen. Bereifung ist Falken 215/40 R17 87W rundum.
BMW Traglastbescheinigung, Reifen Herstellerfreigabe alles vorhanden. Zentrierringe sind auch verbaut aber ohne Spurverbreiterung.
Jetzt hat sich der Prüfer geweigert die Felgen einzutragen mit der Begründung vorne sei die Radabdeckung nicht gegeben.
Angeblich soll der Kotflügel vorne um mindestens 7mm rausgezogen werden, und der Winkel des Kotflügels auf mindestens 80 Grad rausgezogen werden.
Das Nierenblech auch mit raus ziehen auf der Seite, und alles angleichen so das die Stoßstange vorne auch mit raus kommt.
Hinten sei der Radlauf angeblich ok.
Die Werkstatt meines Vertrauens meinte der Prüfer sei ein ..........
Jetzt meine Frage hat zufällig jemand einen TÜV Brief wo er die RC90 Felgen auf dem BMW E36 Cabrio mit Orginalen Radlauf vorne ohne Bearbeitung
eingetragen hat. Oder ein Vergleichsgutachten oder Ähnliches woraus hervorgeht das man die Felgen vorne mit Orginalen Radlauf eintragen kann. Oder kennt jemand einen TÜV der mir das einträgt. Die Karosseriearbeiten würden sich auf einen hohen dreistelligen Betrag belaufen mindestens. Meine Werkstatt meinte auch auf keinen Fall vorne den Kotflügel ziehen lassen und den 25 Jahre alten Jungtimer verschandeln.
Ob dann das Bild zum hinteren Radlauf noch passt ist auch fraglich.
Bitte um Hilfe!!!!
Gruß Christian
Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 16.04.2018 um 20:27:58
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Hallo carris84,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "TÜV Probleme BBS RC 90 8J"!
Gruß
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Bin zwar kein E36 Experte, aber das eine 8" ET20 schlichtweg nicht ohne Bearbeitung passt kann ich mir sehr gut vorstellen.
Wenn du als auch die Werkstatt deines Vertrauens meinen es läge am Prüfer, dann fahr doch einfach zu einer anderen Prüfstelle.
Und wie so oft: Ein Brief von XY mit der Eintragung wird nichts nützen. Stichwort EINZELabnahme.
Hi,
Du wirst einen anderen TÜV Prüfer finden müssen, der das anders sieht.
Den wirst Du auch nicht mit irgendwelchen Eintragungen beeindrucken, die ebenfalls nur auf einer Einzeleintragung beruhen.
Ist doch bekannt, dass man für so einen abseitigen Räderkram einen "willigen Prüfer" braucht.
Der war eben nicht willig.
Und wer drei Mal beim TÜV vom Hof gejagt wird, kommt vielleicht auf die Idee, passende Felgen zu nehmen...
Ciao - Carsten
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Ja das ist für mich auf jeden Fall plausibel. Ich weiß halt das es sehr viele gibt die diese Felgen fahren und eingetragen haben. Ich kann mir nicht vorstellen das alle zum Eintragen diese Karroseriearbeiten brauchten. Mit Sicherheit auch eine Ermessenssache vom Prüfer. Vielleicht anders formuliert suche ich einen Prüfer im Oberbayerischen Raum der mir den Stempel gibt.
Vielleicht als Anmerkung es gibt Tüvprüfer die geben Stempel ohne ein Fahrzeug gesehen zu haben, Bruder vom Schwager etc... und es gibt Fahrzeuge die dürften garnicht auf der straße sein. Kann ich aus eigener Erfahrung sagen.
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Da magst du vielleicht Recht haben, bringen tut es dir aber nichts.
Außerdem bin ich mir nicht sicher, in wie fern auch Prüfer ins Visier der Ermittlungen geraten können, wenn beispielsweise nach einem Unfall festgestellt wird, dass diverse Sachen nicht hätten genehmigt werden dürfen.
Wenn du niemanden kennst, der dir das einträgt musst du dich halt damit abfinden.
Im Endeffekt tut der Prüfer nur seinen Job.
Dass er es eben gewissenhafter macht als andere Kollegen darf ihm sicherlich nicht negativ angekreidet werden. Wo kommen wir da denn hin?!
Außerdem haben sich verschiedene Bestimmungen im Laufe der Jahre geändert.
Was du vor X Jahren eingetragen bekommen hast muss heute nicht mehr so einfach von der Hand gehen.
Bestes Beispiel: original BMW Felgen von Model X auf Model Y.
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Okay ja das sehe ich ein. Zur Not bleiben noch die Karossriearbeiten, es ist ja nicht so das es unmöglich ist, es ist halt ein teuerer Weg!
... es gibt Tüvprüfer die geben Stempel ohne ein Fahrzeug gesehen zu haben, Bruder vom Schwager etc... und es gibt Fahrzeuge die dürften garnicht auf der straße sein.(Zitat von: carris84)
Hi,
das willst Du aber nicht ernsthaft als Begründung oder Rechtfertigung dafür nehmen, auch so eine Eintragung bekommen zu wollen - oder?
Ciao - Carsten
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Hatte ich nicht vor,
es ist ein Thema worüber man nicht gerne spricht. Mich berührt es insofern weil ich davon aus gehe das gleiches Recht für alle gilt.
Als Argumentation kann man sowas nicht nehmen.
Gruß
Mich berührt es insofern weil ich davon aus gehe das gleiches Recht für alle gilt.(Zitat von: carris84)
Hi,
eine Einzelabnahme ist kein Recht, das ist ein Vorgang.
Und da eine Einzeleintragung eine individuelle Einzelentscheidung des jeweiligen Prüfers ist, ist es eben auch nicht gleich.
Es ist ja noch nicht einmal gewährleistet, dass ein und derselbe Prüfer zwei gleiche Einzelabnahmen mit dem gleichen Ergebnis abschließt.
Wenn er keinen Bock oder schlechte Laune hat, fällt das Ergebnis eben auch mal anders aus.
Vergleiche es der Spielbank - kann funktionieren, muss aber nicht... ;-)
Ciao - Carsten
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Naja, das sehe ich jetzt aber auch etwas differenzierter.
Die sogenannte Einzelabnahme heißt ja eher so, weil das Fahrzeug bzw. eben entsprechende Umbauten einzeln, ohne jegliche Vergleiche abgenommen werden sollen.
Dabei sollten sich aber alle Prüfer an die selben Richtlinien halten.
Wenn das nicht der Fall ist, handelt mMn tatsächlich der Prüfer falsch.
Im Grunde sollte also schon gleiches Recht für alle gelten.
Der TE hat hier eben nur das Pech, dass das Recht vor ein paar Jahren ein anderes war als es heute ist.
Dabei sollten sich aber alle Prüfer an die selben Richtlinien halten.
Wenn das nicht der Fall ist, handelt mMn tatsächlich der Prüfer falsch.(Zitat von: Lennox-89)
Hi,
und welcher Prüfer handelt falsch...?
Ciao - Carsten
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Der, der sich nicht an die Richtlinien hält.
Er wollte damit wahrscheinlich einfach zum Ausdruck bringen, dass gleiches Recht für alle ganz allgemein gelten sollte. Nicht direkt auf diesen Fall bezogen.
Was damals recht war und was heute sind zwei unterschiedliche paar Schuhe. Was meinst du wieviele Kunden bei den Prüfern mit irgendwelchen Papieren auftauchen und dir einen vom Pferd erzählen, er hätte das eingetragen bekommen, sie hat dies eingetragen bekommen. Die Kunden sind denen am liebsten.
Nichts destotrotz kommt der TE hier definitiv nicht drum herum, die Arbeiten auszuführen, den Prüfer zu wechseln (MundzuMund Propaganda hilft sehr) oder andere Felgen zu nehmen.
Ob und in wie fern sich das dann alles lohnt bleibt jedem selbst überlassen.
Greetz.
Hi Carsten, alle die Prüfer die nicht nach den Richtlinien des KBA handeln . Hier ist alles festgeschrieben, wie, was, wann wo sein soll ! Leider war das alles so in den alten Gutachten nicht immer explizit vermerkt , wie z. B. die Laufflächenabdeckung mit den Gradzahlen, was aber neuerdings in den Gutachten dargestellt wird / ist !
Auch andere Vorschriften sind hinzugekommen wie z.B. der Impact- Test, auch da muss jetzt eben berücksichtigt werden .
Alte Eintragungen haben einen sogenannten Bestandsschutz, das heißt das evtl. heute die gleiche Art nicht mehr eingetragen wird / werden darf !
Wenn aber wegen einer längeren Abmeldung / Stilllegung eine Vollabnahme gemacht werden muss, dann verfällt dieser Bestandsschutz !
Gruß Peter
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Im wieweit ist eine Kotflügelverbreiterungslippe eintragungsfähig? Darf die auch geklebt oder muss sie geschraubt sein
Gruß
Hi Christian , sie ist Bestandsteil der Abnahme und kann geklebt sein oder verschraubt, das spielt keine Rolle , sie muss aber immer vorhanden sein, wenn nicht ist das ein " Defekt " und muss Rep. / erneuert werden . Siehe wie bei mir hinten, da ist sie auch ein fester Bestandsteil, um die Laufflächenabdeckung zu erreichen, ist übrigens auch bei der Abnahme Fototechnisch festgehalten worden .
Gruß Peter
8x17 ET20 No way ohne Karosseriearbeiten.
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Hallo,
habe heute die Geschichte an der Vorderachse von einem Kfz-Meister anschauen lassen. Durch den anhaftenden Staub an der Reifenlauffläche konnte man sehen das die tatsächliche Lauffläche die mit der Straße Kontakt hat kleiner ist als das gesamte augenscheinliche Profil. Wichtig ist bei der Sache auch dass das Lenkrad wirklich absolut gerade steht. Aber eng wird es auf jeden Fall mit der Radabdeckung bezogen auf den 215er Reifen. Er meinte wenn man es ganz genau nach Vorschriftenwerk der Prüfer nimmt kann er verlangen das man eine kleine Kotflügelverbreiterungslippe an die Stoßstange vorne anbringt die sich bis zum Anfang des Kotflügels zieht. Ich habe zum Glück einen Nachprüfer gefunden der Verständnis hat den 25 Jahre alten Jungtimer karosserietechnisch so zu belassen wie er ist😅
Gruß
Christian
Hi Christian , freut mich für dich, auch wenn es Abnahmetechnisch unkorrekt ist !
Übrigens, es zählt auch nicht die Lauffläche - Kontaktfläche - welche die Straße berührt, die kann man durch Luft beeinflussen , sondern das Laufflächenprofil ohne Rundung am Reifen .
Gruß Peter