Die sind nicht zulässig.
Sehr geehrter Herr ....,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zum Thema:
Die vorgeschriebene Lichtfarbe für Abblend- und Fernlicht ist Weiß; für Nebelscheinwerfer Weiß oder Hellgelb.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die TÜV-STATION in Ihrer Nähe.
Vor dem Umsetzen eigener Ideen sollten eventuelle offene Fragen rechtzeitig mit dem TÜV-Sachverständigen in Ihrer Nähe geklärt werden. Das hilft, zusätzliche Arbeit zu vermeiden.
Über den Link
http://www.tuev-nord.de/tnm2009_web/ots/OTS_Start.aspx sind Sie auf der Startseite der TÜV NORD GRUPPE.
Jetzt können Sie das entsprechende Bundesland wählen und "TÜV-STATIONEN" anklicken. Damit werden Ihnen alle TÜV-STATIONEN in diesem Land angezeigt.
Klicken Sie auf die gewünschte TÜV-STATION und Ihnen werden die Adresse, der Name des Leiters der TÜV-STATION, die angebotenen Dienstleistungen und die Öffnungszeiten angezeigt.
Hier finden Sie auch Hinweise zu unserem kostenlosen Terminservice.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Kampmann
TÜV NORD Mobilität
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www.tuev-nord.de]
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