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Deutschland
Hallo Mick87,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Wertschätzung E46 Coupe"!
Gruß
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Bei 5 500 euro würde ich aber bei der Laufleistung etwas zucken!
Hinzu kommt Anhängerbetrieb - auch wenn häufig gesagt wird, dass diese nicht benunzt wurde oder für einen Fahrradträger herhalten musste. Bei 3 Vorbesitzern eh nicht nachvollziebar.
Motot schwitzt nur? Oder rasselt auch die Kette? Wurde mal was gamacht? Kettenspanner mal erneuert?
Gibt es Protokolle der Inspektionen und Rechnungen?
Wielange hat der Vorbesitzer das so geliebte Auto denn in seinem Besitz gehabt?
Ich spreche beim E46 Coupe auch aus Erfahrung.
Vor 4 Jahren habe ich schönes Coupe verkauft mit nur 78 000 KM. Auch 318er mit Ausstattung, aber ohne Navi.
Musste lange warten bis sich ein 4zyl. Freund fand...
Ich würde ihn für 5000 reinsetzen und viel Zeit einplanen!
Ich würde keinen BMW 4zyl. mirt der Laufleistung kaufen.
Meine BMWs vom E21 über E30,36 und 2 mal E46 und jetzt E90 waren bzw. sind alle 4zyl.
Ab E46 Facelift begann ich aber erst , mich um die Motoren zu sorgen.
Alle anderen haben keine Probleme bereitet. Mein E 30 hatte beim Verkauf 210 ooo runter.
Ein Zahnriemem und regelmäßig Ölwechsel, Kerzen, Luftfilter....das war es auf 210 000KM..
Heute kaufe ich nur noch mit sehr wenig KM (unter 20 000) und gebe sie bei spätestens 70 000 wieder ab..
die Laufleistung ist fuer das Bj eher unterdurchschnittlich
was fuer ihn spricht ist die Lederaustattung (fuer einen 318 eher selten)
Die Felgen sind halt Geschmacksache, H&R Sportfedern dito und schraenken leider ein.
5000 Euro sind schwer zu erzielen, aber mit Geduld nicht unmoeglich, aber fuer nen 1000er mehr bieten das Haendler mit Garantie
die Laufleistung ist fuer das Bj eher unterdurchschnittlich
was fuer ihn spricht ist die Lederaustattung (fuer einen 318 eher selten)
Die Felgen sind halt Geschmacksache, H&R Sportfedern dito und schraenken leider ein.
5000 Euro sind schwer zu erzielen, aber mit Geduld nicht unmoeglich, aber fuer nen 1000er mehr bieten das Haendler mit Garantie
(Zitat von: MIKE46)
Die Laufleistung ist einfach zu hoch!
Da ist es egal, ob er für das Baujahr sogar mehr haben dürfte.
Letztlich entscheidet der Markt!
Die Felgen und und die H&R Federn sind für die Zielgruppe schon ok..
Ob die Lederausstattung für den 318 selten ist, interressiert bei so einem alten Auto nicht mehr.
Aber rein optisch hat Dein Auto schon Chancen..Aber 5000 euro? Wohl kaum....
Die Händler haben viel Zeit ,....deshalb stehen überteuerten Autos da auch sehr lange.
Garantie? Schau Dir mal die gesetzliche Garantie an...Ist nicht viel wert!
5000 Euro sind schwer zu erzielen, aber mit Geduld nicht unmoeglich, aber fuer nen 1000er mehr bieten das Haendler mit Garantie(Zitat von: MIKE46)
Die Händler haben viel Zeit ,....deshalb stehen überteuerten Autos da auch sehr lange.
Garantie? Schau Dir mal die gesetzliche Garantie an...Ist nicht viel wert!
(Zitat von: Youngtimer2)
Es gibt keine gesetzliche Garantie (das ist quasi ein Widerspruch in sich); das Gesetzliche nennt man "Sachmangelhaftung" bzw. "Gewährleistung". Und im ersten halben Jahr (Beweislastumkehr!) ist die Sachmangelhaftung das stärkere Instrument im Vergleich zur Garantie. Da eine Garantie immer freiwillig ist, kann der Verkäufer die Spielregeln weitestgehend frei gestalten.
Es gibt schon Gründe, warum Gebrauchtwagenhändler von Anfang an Schäden über die Gebrauchtwagengarantie, die sie so anpreisen, abwickeln wollen.
Ich will btw nur einen 318ci, der über zehn Jahre alt ist und über 150.000 km gelaufen ist, sehen, der von einem Händler "direkt" angeboten wird. Also mit Sachmangelhaftung bzw. Gebrauchtwagengarantie. Üblicherweise frisst ein Schadensfall in diesen Regionen den kompletten Gewinn vollständig auf.
BTW: ich hab meinen 2000er 318ci (in der 118-PS-Version) mit ähnlicher Laufleistung (165.000 km) anno 2013 einem BMW-Händler angeboten. Er hätte mir damals 800 Euro gezahlt - wenn ich einen 1er gekauft hätte...
Bearbeitet von: mb100 am 11.11.2017 um 19:14:29
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Ich würde gerne ein Facelift - Coupé mit ähnlichen Eckdaten für unter 5000 sehen.
Man findet ja gerade mal ne Handvoll Stino-Facelift-Coupés unter 5000, die unter 200tkm runter haben.
Jetzt bitte nicht als Provokation aufnehmen.
Will nur mal sehen was ich verpasst habe.
Bearbeitet von: Heckpropeller am 11.11.2017 um 19:17:20
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5000 Euro sind schwer zu erzielen, aber mit Geduld nicht unmoeglich, aber fuer nen 1000er mehr bieten das Haendler mit Garantie(Zitat von: MIKE46)
Die Händler haben viel Zeit ,....deshalb stehen überteuerten Autos da auch sehr lange.
Garantie? Schau Dir mal die gesetzliche Garantie an...Ist nicht viel wert!(Zitat von: Youngtimer2)
Es gibt keine gesetzliche Garantie (das ist quasi ein Widerspruch in sich); das Gesetzliche nennt man "Sachmangelhaftung" bzw. "Gewährleistung". Und im ersten halben Jahr (Beweislastumkehr!) ist die Sachmangelhaftung das stärkere Instrument im Vergleich zur Garantie. Da eine Garantie immer freiwillig ist, kann der Verkäufer die Spielregeln weitestgehend frei gestalten.
Es gibt schon Gründe, warum Gebrauchtwagenhändler von Anfang an Schäden über die Gebrauchtwagengarantie, die sie so anpreisen, abwickeln wollen.
Ich will btw nur einen 318ci, der über zehn Jahre alt ist und über 150.000 km gelaufen ist, sehen, der von einem Händler "direkt" angeboten wird. Also mit Sachmangelhaftung bzw. Gebrauchtwagengarantie. Üblicherweise frisst ein Schadensfall in diesen Regionen den kompletten Gewinn vollständig auf.
BTW: ich hab meinen 2000er 318ci (in der 118-PS-Version) mit ähnlicher Laufleistung (165.000 km) anno 2013 einem BMW-Händler angeboten. Er hätte mir damals 800 Euro gezahlt - wenn ich einen 1er gekauft hätte...
Bearbeitet von: mb100 am 11.11.2017 um 19:14:29
(Zitat von: mb100)
Gesetzliche Garantie oder Sachmängelhäftung ?
Fakt ist, dass die Sachmängelhaftung, die der Gesetzgeber dem Handel aufgedrückt hat, eben vom Händler zurecht ,wie ich meine,
in seinem Sinne gestaltet wird, um nicht der unangemessen in die Pflicht genommen zu werden.
Oft wird ein Dekra Gutachten gemacht, was dem Kunden noch als seriöses Extra vorkommt.
Die Dekra stellt also fest, dass alles ok ist und der Kunde unterschreibt und schon ist der Kunde im Fall der Fälle in der Beweispflicht.
Alte Autos werden aber vom Handel trotzdem vertrieben an privat. Oft eben mit dem Hinweis, Bastlerfahrzeug.
Das Coupe mit 170 000 kann durchaus ein kleineres Risiko sein, als eines mit 120 ooo km.
Es kommt ja drauf an, was da schon gemacht wurde.
Als 6 zyl. würde der trotzdem gut weggehen.
Dein 318ci VFL hätte der BMW Händler sicher an einen orientalischen Eckenhändler weitergegeben. Dieser hätte ihn dann exportiert.
Allerdings hätte der 1er dann sicher auch NEU sein müssen..Sonst hätte er diesen Entsorgungsservice nicht angeboten.
Eine Sachmängelhaftung wird vom Händler gestaltet?
Dazu bitte mehr.
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Eine Sachmängelhaftung wird vom Händler gestaltet?
Dazu bitte mehr.
(Zitat von: Heckpropeller)
Ich denke, dass mit dem "Trick" des Dekra Gutachtens, der Käufer um die Sachmängelhaftung im vollen Umfang gebracht wird.
Oder sehe ich das falsch?
Nee. Die Vermutung habe ich in manchen Fällen auch. Richtig.
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Nee. Die Vermutung habe ich in manchen Fällen auch. Richtig.
(Zitat von: Heckpropeller)
Ich habe mal einen Gebrauchtwagen (übrigens einen E36 coupe) bei einem freien Händler gekauft.
Es gab ein Dekra Gutachten.
Das war relativ umfangreich. Die ganzen Punkte hat sicher kein Prüfer dahingehend abgearbeitet, dass man sicher sein kann, dass auch alles in Ordnung ist.
Z.B. Kupplung war ok:..angekreutzt. Sicher, man konnte das Auto ja bewegen.
Dass ich aber schon in der gleichen Woche beim Anfahren in der Steigung der Tiefgarage den Eindruck hatte, dass da was nicht stimmt und wenige Tage später der 1. Gang nur schwer reinging., konnte mir die Werkstatt nur eine verschliessene Kupplung bescheinigen. Bei 51 oooKm.(Frau ist gefahren)
Das zur Dekra Prüfung.
Nun, die Kupplung als Verschleißteil ist eh nicht abgedeckt. Aber in meinem Vertrag stand eben auch, dass das Gutachten der Dekra den ordnungsgemäßen Zustand bescheinigt . Ich wäre dann also in der Beweispflicht. Ohne Gutachten erst nach 6 Monaten in der Beweispflicht.
Ich habe aber auch Verständnis für die Händler.
Wer nicht gerade Jungfahrzeuge verkauft, kann sich mit der Garantie in die Pleite wirtschaften.
Mit dem Dekra-Gutachten kommst auch wunderbar um Ansprüche, die sich aus einem Garantievertrag ergeben können. Denn ein Dekra-Gutachten (o.ä.) kann nachweisen, dass ein Mangel zum Gefahrenübergang noch nicht bestand.
Und nein, die Vorschriften zur Sachmangelhaftung im BGB sind tendenziell sehr verbraucherfreundlich geschrieben; eben auch weil die EU den Verbraucher für einen minderbemittelten, ahnungslosen Deppen hält, der vor dem bösen, raffgierigen gewerblichen Händler beschützt werden muss. Das sieht man auch daran, dass eben die Kenntnis des Verkäufers über einen Mangel vollkommen egal sind, dass der gewerbliche Händler die Lieferkosten übernehmen muss, ... - und nicht zuletzt an der Beweislastumkehr.
Die pauschale Beschreibung "Bastlerfahrzeug" wird von den meisten Gerichten btw gekippt, da sie zu pauschal und unbestimmt ist. Sie ist allenfalls dann haltbar, wenn der Wagen tatsächlich ein Bastlerfahrzeug ist, also ein Unfallwagen, ein Wagen mit Motorschaden, ... - und auch dann muss diese Beschreibung untermauert werden - also zum Beispiel mit der Beschreibung des Mangels.
Was immer noch gern gemacht wird, ist die Vertreter-Geschichte: der Händler tritt als Vertreter des Eigentümers auf; er selbst (also der Händler) war zu keinem Zeitpunkt Eigentümer des Fahrzeugs und der Vertrag kommt zwischen dem (privaten) Eigentümer bzw. Verkäufer und dem Käufer zustande.
Schäden an Verschleißteilen können btw auch im Rahmen der Sachmangelhaftung geltend gemacht werden - allerdings nur dann, wenn kein Verschleiß vorliegt. Um bei der Kupplung zu bleiben: nehmen wir an, sie bricht 10.000 km nach Einbau; definitiv kein normaler Verschleiß und somit sachmangelhaftungs-würdig.
Bearbeitet von: mb100 am 11.11.2017 um 23:36:27
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Schäden an Verschleißteilen können btw auch im Rahmen der Sachmangelhaftung geltend gemacht werden - allerdings nur dann, wenn kein Verschleiß vorliegt. Um bei der Kupplung zu bleiben: nehmen wir an, sie bricht 10.000 km nach Einbau; definitiv kein normaler Verschleiß und somit sachmangelhaftungs-würdig.
Bearbeitet von: mb100 am 11.11.2017 um 23:36:27
(Zitat von: mb100)
Gutes Beispiel!
Beim besagten Coupe habe ich ja dann die Kupplung erneuern müssen!
Dummerweise bin ich damit zu ATU, weil diie grad eine Aktion hatten .Kupplung günstig tauschen.
De haben die Kupplung falsch eingebaut und dann noch behauptet " Dann ist eben das Getriebe kaputt, wenn der 1..Gang nicht reingeht, wäre bei BMW normal).
Aha...
Bin dann zum Anwalt. Es gab ein Schreiben an ATU mit der Forderung nach Nachbesserung!
Die wollten aber zunächst nicht!
Ich bin dann, obwohl der Anwalt das nicht wollte, zu BMW und hab den Wagen vorgeführt.
Kupplung war flalsch eingebaut und hatte sich thermisch verzogen. Desweiteren war auch eine Schutzfolie nicht abgezogen.
Die haben dann eine neue Kuppllung eingebaut.
Nach dem 2.,Schreiben des Anwalts wurde mir der Rechnungsbetrag von ATU zurückerstattet und die ausgebaute Kupplung wurde bei BMW von denen abgeholt. Die Differenz zwischen BMW und ATU habe ich nicht bekommen. Ich hätte ATU eben Gelegenheit zur Nachbessrung geben müssen, so der Anwalt.
Aber so hatte ich für den Differenzbetrag eine Kupplung von BMW eingebaut und gut war es...
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 27.02.2011
Deutschland
18 Beiträge
Hi zusammen,
vielen Dank für euer Feedback.
GrußMichael
Hinweis:
Zwischen obenstehenden und untenstehenden Themen liegt ein Zeitraum von mehr als 6 Monaten
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 27.02.2011
Deutschland
18 Beiträge
Hi, Fahrzeug steht jetzt zum Verkauf in mobile.de
Gefunden - Der ist geil! :D
Warum verkaufst du den?
Bearbeitet von: chris078 am 18.05.2018 um 00:41:58
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 27.02.2011
Deutschland
18 Beiträge
Brauch etwas mit mehr Platz im kofferraum. Ist leider einfach zu klein.
Hi,
den schwitzenden Motor würde ich aus der Anzeige rausnehmen.
Niemals in einer Anzeige negative Eigenschaften beschreiben.
Sowas kann der Käufer bei der Besichtigung sehen oder eben nicht.
Aber ein öltriefender Motor für 6,5 Mille - da kommt doch niemand.
Und die Ausstattung ist niemals "Voll".
Ich könnte Dir bestimmt eine Handvoll Optionen auflisten, die der Wagen nicht hat.
Standheizung z.B. - hatte meiner nämlich auch nicht.
Es geht dabei weniger ums Erbsenzählen, sondern ob Du das Fahrzeug korrekt beschreibst.
Wenn Du da schon falsche Angaben machst oder unwissend bist - wo dann noch...?
Keine Beschreibung ist nicht gut aber zu viel Beschreibung auch nicht...
Ciao - Carsten
Bearbeitet von: cxm am 19.05.2018 um 08:38:54
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Ganz richtig, die "Vollausstattung" gibt es schon lange nicht mehr. Schon weil sich viele Optionen gegenseitig ausschliessen.
Grüße
ChrisH
"Ein adäquater Fahrer ist auch hier von Nutzen - womöglich aus dem Porsche-Lager. Eine gute Auto-Fee könnte ihm drei Worte ins Ohr geflüstert haben: Wozu eigentlich mehr?"
Zitat aus dem Test des BMW 323ti, AMS, Heft 20/1997
In dem Fall finde ich das mit dem Schwitzen als ehrlich - das Auto macht auf den Bildern einen sehr gepflegten Eindruck.
Ich gaub nicht, dass sich das negativ auswirkt.
Es weiß doch eigentlich jeder, dass ein Auto in dem Alter immer irgendwo was hat - auch wenns nicht in der Anzeige steht, oder besonders wenn nichts in der Anzeige steht.
"Das ist ein so tolles Auto, das war nie in der Werkstatt" :D
Wenn jemand die Mängel reinschreibt, werden da meistens nicht viele sein.
Macht eher den Eindruck, dass der Verkäufer weis, was er verkauft.
Der Preis?
Der E46 mit 6 Zyinder ist ja etwas, das Kostentechnisch noch einigermassen überschaubar ist bei der Instandhaltung.
Das sind gute Autos.
Man sieht ja, wie die Preise steigen, wer ein gutes Exemplar will,...
Hätte ich nicht schon einen... :D