Zwischen Steuerklasse 1 und 4 gibt es im Prinzip keinen Unterschied.
Der einzige Vorteil den du hast ist das Ehegattensplitting.
Um so ungleicher ihr verdient, um so so mehr spürt ihr den Vorteil.
Da ihr 60/40 verdient, könnte ich mir schon vorstellen, dass der Unterschied nicht so groß ist.
Ich finde die Rückerstattung allgemein etwas mager.
Habt ihr auch alles angegeben?
Fahrtkosten, Versicherungen, Gewerkschaftsbeiträge, Riester Renten, vl. hattet ihr haushaltsnahe Dienstleistungen?
Kann aber auch sein, dass die Rückerstattung höher ist, du aber für etwas anderes nachzahlen musst.
Das wäre zum Beispiel bei zusätzlichen Einkünften so. Vermietung zum Beispiel die auch versteuert werden muss. (auch Rückerstattungen von der GKV, wie Bonuszahlungen)
Rückblickend betrachtet hätte deine Frau in Lohnsteuerklasse 3 wechseln sollen.
Elterngeld wird nämlich von dem Netto Einkommen berechnet. Bei Lohnsteuerklasse 3 wäre ihr Netto höher gewesen.
Der Sinn der Steuerklasse 3 ist, dass du sofort mehr Netto hast und nicht erst ein Jahr warten musst, bis du das Geld bekommst.
Bedenke das viele Menschen auf jeden Euro angewiesen sind.
Außerdem wäre auch Krankengeld (bei der GKV) zum Beispiel höher.
Ansonsten ist es egal würde ich sagen. Mit der Steuererklärung wird dann nochmal nachgerechnet wieviel Steuer ihr tatsächlich zahlen müsst. Die Differenz wird dann entweder erstattet oder ihr müsst nachzahlen.
Ich glaube übrigens nicht, dass es mit 3/5 immer zu Nachzahlungen kommt. Aber das müsst ihr euch ausrechnen lassen. (oder Internet Rechner dafür nutzen)
In der jetztigen Situation wird eine Lohnsteuernachzahlung aber wahrscheinlich. Auf das Elterngeld muss zwar keine Steuer gezahlt werden, es erhöht aber deinen Steuersatz für dein anderes Einkommen.