Ich war heute mit meiner Familie im Industriegebiet auf einer zweispurigen Straße mit Fußgängerweg und Bordstein spazieren.
Plötzlich hielt ein Sicherheitsdienst neben uns und wies darauf hin, dass dies Privatgelände sei.
Weiter vorn ist auf der anderen Straßenseite , also nur für Autofahrer sichtbar , ein Schild angebracht::
Privatstrasse
Befahren nur Berechtigten gestattet !
Es gilt die StVO!
Es ist nichts abgesperrt und auch kein weiteres Schild erkennbar.
Auf der Straße ist auch eine Bushaltestelle.
Eigentümer ist ein Bosch-Werk.
Grundsätzlich steht es dem Eigentümer natürlich frei wer passieren darf und wer nicht , aber ich hab so ein wenig die Vermutung, dass wir zwei Wichtigtuern begegnet sind und der Eigentümer, dass nicht so eng sieht.
Also wie sieht es rechtlich aus?
Ohne klaren Hinweis, dass Betreten verboten ist , kann einem der Zugang auf diese ca 1000m lange Straße untersagt werden?
Macht man sich gar strafbar?