Hallo Leute kurze Frage auf den weg.
Habe durch einen hagelschaden einen Gutachter draußen gehabt. Da mein bmw einen tubolader schaden hat, kalkulierte er das ein wiederbeschaffungwert von 4200 €
Der restwert von Händler liegt bei 3200€.
So nun meine Frage: ist der Händler von der Versicherung daran gebunden mir diesen restwert zu zahlen bzw in abzulösen?
Danke