Hi Flo , schreibe ( nicht telefonieren ) mal BMW selber an - Kundenbetreuung , mal sehen was die dir antworten .
Kannst dich ja mal auch beim ADAC erkundigen.
Ich denke ein in Deutschland zugelassenes Auto darf in anderen Ländern so fahren wie es im Herkunftsland gilt, bin mir aber da nicht sicher .
Du kannst dein Sicherungsseil aber verlängern, evtl. mit 2tem extra Seil, es dann seitwärts einhängen und das lange Seil zusätzlich noch über die Kupplung legen, damit es nicht am Boden schleift. Dann hast du für das Drehen bei einer Kurve genügend Freiheit und es doch an einem Extrapunkt gesichert.
Der Hintergrund ist, wenn der Kupplungsteil , da ja eingesteckt bei abnehmbaren Kupplungen ,verloren geht ist noch eine Bremssicherung vorhanden, was eben sonst nicht mehr ist. Bei starren Kupplungen sieht das ja anders aus, aber vielleicht haben die da auch Angst das evtl. die ganze Anhängevorrichtung sich vom Auto löst - verstehen kann man manchmal die Vorschriften von der Schweiz nicht - sind absolut nicht logisch.
Habe vor Jahren mal einen Oldtimer in der Schweiz geholt mit einem 528i und einem 2to Anhänger. An der Grenze mussten wir uns einen Allrad leihen, ohne Allrad geht das nicht. Da haben wir und einen Suzuki -Jeep geliehen , ziehen durfte der 2to und haben dann aus dem Hinterland den Oldi geholt . Bei jeder kleinen Steigung oder Brückenauffahrt habe ich den 1ten Gang gebraucht das er überhaupt rauf kam - man könnte fast sagen der Hänger hat den Suzuki gezogen und nicht umgekehrt. Ist halt manchmal typisch Schweizer Logik, das verstehe wer will, aber der mit ,normale , gesunde Menschenverstand versteht das nicht.
Gruß Peter