Originalität beibehalten oder geht sie verloren?
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Diese Frage geht an diejenigen die sich mit H Zulassung und der Frage, gab es gab es nicht, schon mal mehr auseinander gesetzt haben. Ich habe hier ein 36er class 2, er ist definitiv orginal und unverbastelt. Wenn ich nun aus einem Baujahr ähnlichem Modell eine Klima rausnehme und setze die da ein, komplett so aus und einbauen als wenn sie schon immer drin wäre. Geht bei sowas die Originalität verloren?
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Hallo bluepearl1972,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Originalität beibehalten oder geht sie verloren?"!
Gruß
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schmarrn das is dann noch alles im rahmen ...
das kommt darauf an, manche wollen ihn genau so wie er mal vom band gelaufen ist,
da werden selbst orange blinker, kasettenradio usw wieder zurück gerüstet.
Zukunft, das ist die Zeit, in der Du bereust, dass Du das, was Du heute tun könntest, nicht getan hast!
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Ja genau das meine ich. Die Klima die ich verbauen wollt wäre ne Werks Klima, also kein nachrüstsatz. Hab schon mal ne klimatronic nachgerüstet, alles orginal verlegt, was schon Aufwand ist.
Hi,
der E36 bekommt eh noch keine H-Zulassung.
Die ersten Class-II dürfen sich ab 2024 damit schmücken.
Aber unabhängig davon darf zeitgenössisches Zubehör verbaut werden, Originalzubehör aus der Bauzeit des Wagens ohnehin.
Da wird mal wieder der Grundsatz "Änderungen müssen mindestens 30 Jahre alt sein" mit deutschen Dackelgehorsam überinterpretiert.
Außerdem - die Nachrüstung von Originalzubehör, noch dazu nicht eintragunsgsrelevant - wie will man feststellen, dass das Zeug nicht schon vor 30 Jahren ins Auto gefunden hat?
Die Begutachtung eines Fahrzeuges ist - wie bei der Einzelabnahme - immer eine Einzelfallentscheidung und somit von der Subjektivität und Tagesform des jeweiligen Gutachters abhängig...
Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
So etwas ist immer eine Gewissens- und Glaubensfrage. Ich stehe vor dem gleichen Problem. Bei meinem E24 fehlt mir persönlich auch nur die Klima.
Das Fahrzeug so wie es augeliefert wurde, absolut original.
Gruß Uli
Ist kein Problem, da es ja eine mögliche Serienausstattung war.
Nee, ne Serienausstattung ist es ja nicht, sonst wäre es ja verbaut. Es ist eine Sonderausstattung die in der Vin dann hinterher nicht auftaucht. Somit ist das Auto nicht mehr original.
Bearbeitet von: uli07 am 26.05.2017 um 15:22:31
Gruß Uli
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Ja, so in der Richtung. Deshalb wollte ich wenn, das dann penibel so verbaut haben wie orginal, sicherungskasten mit einpinnen usw.
Somit ist das Auto nicht mehr original.(Zitat von: uli07)
Hi,
es ist nicht mehr im Auslieferungszustand.
Das nächste Fahrzeug der Serienproduktion könnte z.B. mit Klimaautomatik produziert worden sein.
Ein weites Feld für Haarspaltereien.
Kannst alles verbauen, was es in der Bauzeit des Fahrzeugs gab - auch Fremdmarken-Zubehör.
Musst im Zweifelsfall nur belegen, dass es das gegeben hat und die Gutachten bei eintragungsrelevanten Sachen mitbringen...
Ciao - Carsten
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Dem Einen kommt es auf Originalität an, dem Anderen ist es egal, hauptsache irgendwie volle Hütte. Halt Ansichtssache.
Gruß Uli
Ist doch der, oder ?
LinkJedenfalls würde ich herausfinden, ob es eine automatische oder nur eine manuelle Klima gegeben hat.
Im BMW-Zubehörprogramm gab es auf jeden Fall auch eine Option zum Nachrüstung.
Am besten natürlich einen Originalen gedruckten Prospekt und Preisliste besorgen...
-->Meine Motoren drehen nie in den Begrenzer !
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Mhh ja. Bei der Klima gab es ja die alte Version noch mit den drehknöpfen, danach die klimatronic. Wenn würde ich die alte Version verwenden.
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Mal als Beispiel:
Unser Z3M Erstauslieferung ohne DWA. Aber noch vor Ausleiferung zum Kunden eine BMW DWA in der Werkstatt eingebaut. Das Auto ist trotz allem so Original weil es ja so an den Kunden ging. Genau so sehe ich (und alle Arbeitskollegen) das, zu mal bei einer Untersuchung nach 23 StVZO (H Kennzeichen) niemand in die Ausstattungsliste schaut. Das Auto mus zeitgemäß aussehen und gut ist.
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So auf irgendwann h ist ja klar, ist mir auch soweit bekannt. Mich interessiert das am meisten mit der Klima, setze ich das um und dann wird aber vielleicht gesagt, na das ist aber nicht orginal.
Hi,
deutsches Sprech, schweres Sprech, oder wie?
Steht doch klipp und klar im verlinkten Anforderungskatalog des TÜV Süd:
"Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenenfalls Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe, sind zulässig."
Da muss man doch nicht mehr rumeiern, ob der Einbau einer Klimaanlage oder Automatik unter dem Aspekt des H-Kennzeichens zulässig sind...
Ciao - Carsten
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