Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry81 am 28.04.2017 um 15:31:46 aus dem Forum "5er BMW - E60 / E61" in dieses Forum verschoben.Guten Tag zusammen,
Ich bin neu im Forum und brauche Hilfe. Ich fahre einen BMW E61 545i Touring. Auf dem Fahrzeug möchte ich originale M5 Felgen Styling 166 fahren.
Vorne 8,5 X 19 et12 mit 245 / 35 / 19 und Hinten 9,5 X 19 et 28 mit 275 / 30 / 19.
Die gleichen Felgen hatte ich auf meinem vorherigen Fahrzeug , ( ebenfalls ein E61 ,aber 530d ) Damals bin ich zum Tüv gefahren und habe genau die gleichen Felgen mit der o.g . Bereifung ohne Probleme und ohne jedes Gutachten nach § 19 per Einzelabnahme eingetragen bekommen.
Jetzt, will der gleiche Tüvprüfer wie damals, auf einmal ein Gutachten haben, aus welchem hervorgeht, dass ich die o.g Reifengröße auch auf genau diesen Felgen fahren darf und diese von BMW auch freigegeben ist, da der M5 auf den Felgen ja eine andere Größe fährt.
Er meinte die Gesetzeslage hätte sich kurzfristig geändert, da ginge das nichtmehr anders.
Bei BMW konnte man mir leider überhauptnicht weiterhelfen.
Nun meine Frage, ob mir hier jemand ein entsprechendes Traglastgutachten und ggf. ein entspr. Vergleichsgutachten zukommen lassen kann.
Für Unkosten komme ich selbstverständlich auf.
Für Hilfe bin ich wirklich sehr dankbar.
Gruß, und allen einen schönen 1. Mai., wünscht,
Frank K.
Bearbeitet von: angry81 am 28.04.2017 um 15:31:46