Moin,
ich habe ein Gewinde Fahrwerk eingetragen im Sommer 16 mit 17" BBS Felgen. Dementsprechend auch auf die Maximal erlaubte Tiefe.
Nun bin ich mit meinen neuen Styling 63 Felgen wesentlich höher und schleife an der VA an den Federn. Da ist circa 1mm Luft zwischen Feder und Felge. Dies möchte ich mit 10 mm Spurplatten beheben. Da müsste ja der 6mm Tüv relevante Abstand eingehalten sein?
Kotflügel sind schon gezogen vorne damit der Reifen nicht über die Karosse guckt. Wie weit darf der Felgenrand überstehen?
Wenn ich es jetzt wieder nach dem Teilegutachten auf die erlaubte höhe drehe für die 19" drehe, muss ich es dann zusätzlich neu eintragen lassen?
Für die Felgen habe ich Reifen in: 9x19 225/35 vorne und 10x19 235/35 hinten. BMW Festigkeitsgutachten und vom Reifenhersteller eine Freigabe.
Was wird noch nötig sein? Und muss ich nach dem Tiefer drehen des Gewindes wieder die Achsevermessen lassen?
Geht um eine E46 VFL Limousine.
Danke