Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry81 am 15.02.2017 um 16:43:21 aus dem Forum "Baureihenübergreifendes" in dieses Forum verschoben.Hallo.
Ich hatte letzten Sonntag einen Unfall. Mir ist ein unaufmerksamer Benz-Fahrer mit seiner Nagelneuen C-Klasse beim Spurwechsel (ohne Blinker über eine durchgezogene Linie, Innenstadt) in die linke Seite gefahren. Durch meinen Versuch, auszuweichen, habe ich wohl mit dem rechten Vorderrad den Bordstein erwischt, wodurch sich jetzt eine Beule im Reifen gebildet hat. Ich weiß, das ist Lebensgefährlich. Leider fehlt jedoch das Geld, jetzt auf meine Kosten den Reifen zu wechseln.
Die Frage hier ist allerdings: Vor der Polizei hat der Fahrer seine Schuld bekannt. Seine Versicherung weiß schon bescheid und gestern hatte ich einen Termin bei einem Gutachter.
Ich habe noch keine Information über die Entscheidung der Gegnerversicherung, allerdings wäre es mir sehr wichtig, den Reifen austauschen zu lassen. Da dies eigentlich mein erster Unfall war, hab ich da absolut keine Ahnung, wie das alles abläuft.
Wäre es Sinnvoll, den Reifen (bzw beide Reifen der Achse) jetzt schon auf Rechnung wechseln zu lassen, oder stellt sich die Versicherung da dann quer, selbst, wenn sie den Schaden übernehmen? Ich habe heute eigentlich noch eine Strecke von 160km zu fahren, davon sind ca 145km reine Autobahn. Aber ich will mit diesem Reifen nicht wirklich schneller als 50 km/h fahren. Warum ist wohl offensichtlich. :D
Einen Ersatzreifen habe ich nicht - nur dieses Set, welches beim 1er hinten drin ist, um den Reifen zu versiegeln, falls man einen Platten hat.
Eine andere Idee wäre, den Unfallschaden direkt zu reparieren und in der Zeit einfach einen Leihwagen zu nehmen. Aber ich habe einfach Angst, dass ich ohne ein "Go" der Gegnerversicherung auf den Kosten sitzen bleibe.
Bräuchte wirklich schnelle Hilfe... damit ich meinen Termin noch absagen kann.
Bearbeitet von: angry81 am 15.02.2017 um 16:43:21