Tüv mach Probleme wegen Rad-/Reifenkombination e36
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry81 am 08.11.2016 um 12:55:15 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben.es geht um ein e36 318i cabrio das heute bein tüv war, verbaut sind im moment eine Rad-/Reifenkombination
7Jx16 H2 IS 46 mit 205/55 R 16 winterreifen styling 30, jetzt behauptet der prüfer das die in der form nicht
gefahren werden dürfen, oder sie müßten eingetragen werden (er macht sich aber da noch mal schlau).
im netz war mal ein pdf-katalog über Rad-/Reifenkombinationen mit stand 01/2006, aber den finde ich nicht mehr.
kann mir hier jamand helfen bzw. fährt noch jemand die kombination, oder weis wo ich infos her bekomme?
Bearbeitet von: angry81 am 08.11.2016 um 12:55:15
Zukunft, das ist die Zeit, in der Du bereust, dass Du das, was Du heute tun könntest, nicht getan hast!
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Hallo BMWBT52,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Tüv mach Probleme wegen Rad-/Reifenkombination e36"!
Gruß
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Also ich sehe da ebenfalls keine Probleme
Reifendurchmesser
205/55 63,2 cm
225/50 63,1 cm
Abrollumfang
205/55 192,1 cm
225/50 191,9 cm
Somit sollte es von der Tachoabweichung her definitiv kein Problem geben.
Haben die Reifen auch den richtigen Traglastindex....
oder was hat er den genau bemängelt ?
Ich würde vielleicht auch mal fragen was er auf 16 Zoll denn sonst montieren würde, wenn auf 15" 205/60 gefahren wird....
gruß Pierre
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erst mal danke für den link, da habe ich die liste gefunden die ich gesucht habe.
http://www.motor-talk.de/forum/aktion/Attachment.html?attachmentId=578402seite 10 steht das es eigentlich möglich ist, oder habe ich da was übersehen.
ich war nicht dabei, er schaut auch selbst noch mal nach er war sich auch nich 100% sicher,
er hat sich auf die kombinationen die im schein stehen berufen und da ist diese nicht aufgeführt.
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er hat sich auf die kombinationen die im schein stehen berufen und da ist diese nicht aufgeführt.
(Zitat von: BMWBT52)
Ich glaube, wenn ein Prüfer vor mir sich so eine Aussage erlaubt, dann würde ich mir von ihm erst mal seine Berechtigung nachweisen lassen...
Wobei wir das Thema ja wie gesagt in dem anderen Thread hatten: Irgendwo auch ein Problem der Bürokratie.
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ja, er hat ja auch nicht auf seiner meinung bestanden, er schaut selbst noch mal nach und gibt bescheid wie es aussieht.
habe natürlich auch keine ahnung ob er diese liste im zweifel evtl. akzeptiert.
Zukunft, das ist die Zeit, in der Du bereust, dass Du das, was Du heute tun könntest, nicht getan hast!
Die Freigaben haben die normalerweise im PC und es dauert keine 3min, diese zu drucken. War bei mir auch kein Problem.
Wenn man sieht, wo man rein knallt, ist es untersteuern!
Hört man es nur, ist es übersteuern :)
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Die Freigaben haben die normalerweise im PC und es dauert keine 3min, diese zu drucken. War bei mir auch kein Problem.
(Zitat von: Bikelive)
ja da haben sie aber eben nichts gefunden.
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Fahr ich selber die Kombi kannst 100& sicher fahren wenn Net der Prüfer das findet ...Bmw druckt dir den wisch Sicher auch aus....
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das wird wohl die einzige möglichkeit sein um es zu belegen.
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Eventuell müssen die Auflagen (1) (2) (3) erfüllt werden. Siehe Umrüstkatalog Seite 27 und Seite 53.
Aber ansonsten hat diese Kombination natürlich eindeutig eine Werksfreigabe, da gibts eigentlich nichts dran zu rütteln.
Bearbeitet von: limcomp am 08.11.2016 um 09:31:39
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Bei welcher Stelle warst du denn?
Sorry aber: ich würd mal zu einem anderen TÜV fahren.....so einen noch unterstützen? Der Verein bekommt schon genug Geld für die 10 Minuten arbeit die die in 95% der Fälle haben, da kann er so eine lapalie auch selber nachsehen....
Unsere Prüfstelle um die Ecke hat mir sogar mal ohne dafür Geld zu nehmen ein passendes Gutachten rausgesucht und ausgedruckt, und das ganze OHNE das ich bei denen auf der Bühne war sondern einfach mal aus freundlichkeit! ;-)
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das auto tue ich immer in eine freie werkstatt wo die dekra abnimmt,
es wurde auch noch keine prüfung vorgenommen da die augenscheinlichen
mängel erkannt wurden und ich daruf hingewiesen wurde das ich das vorher in ordung bringen kann.
der prüfer macht sich ja auch noch mal kundig, ich habe jetzt 2 wochen zeit,
es sind noch weiter kleinigkeiten zu beheben.
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Fahr ich selber die Kombi kannst 100& sicher fahren wenn Net der Prüfer das findet ...Bmw druckt dir den wisch Sicher auch aus....
(Zitat von: elvis35m)
mussten deine eingetragen werden?
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Nö der TÜV meinte nur das ich den wisch immer im Auto liegen haben sollte aber da es ab Werk schon freigegeben wurde kein ding sei....
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Was du fahren darfst ist in der Fahrzeug-ABE/EG-Betriebserlaubnis aufgelistet. Eine Prüfstelle wie der TÜV etc. kann dir da sicher eine Liste der von der Fzg.-ABE abgedeckten Räder ausdrucken, teilweise haben Werkstätten in ihrer Werkstattsoftware auch Zugang zu diesen Informationen. Kommt hier natürlich auf die Werkstatt und den Umfang ihrer Software an.
Der Reifenkatalog ist leider kein Freifahrtschein für alle Räder die darin stehen. Nicht alle Räder die im Katalog für deinen Wagen stehen, werden auch von der Fzg.-ABE abgedeckt. Im Katalog findet sich auch der Hinweis, dass nach einer Änderung (Also den neuen Rädern) das Fahrzeug einer Änderungsabnahme unterzogen werden muss. Sprich Eintragung des neu verbauten.
Jetzt kannst du an einen leichtgläubigen Prüfer oder Polizisten geraten und ihm die Liste der Räder aus dem Katalog zeigen (Hey, ist ja ein BMW Logo auf dem Papier) und damit durchkommen, eigentlich aber müssen die Räder durch die Fzg.-ABE zugelassen oder eben eingetragen sein. Leider.
MfG SHiFTY
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da diese radreifenkombination nicht in den unterlagen stand, mußte ich sie jetzt doch eintragen lassen.
Bearbeitet von: BMWBT52 am 18.11.2016 um 13:59:11
Zukunft, das ist die Zeit, in der Du bereust, dass Du das, was Du heute tun könntest, nicht getan hast!
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Und von welchen Unterlagen sprichst du?!
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fahrzeugschein, betriebsanleitung, kontakt zum örtlichen bmw-händler, kontak mit bmw münchen.
Bearbeitet von: BMWBT52 am 19.11.2016 um 09:10:43
Zukunft, das ist die Zeit, in der Du bereust, dass Du das, was Du heute tun könntest, nicht getan hast!
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fahrzeugschein, betriebsanleitung,
Das ist ja relativ klar...
kontakt und ausdruck zum örtlichen bmw-händler, dierekter kontak mit bmw münchen.(Zitat von: BMWBT52)
Auch nur Menschen, die erstens Fehler machen können und sich zweitens oft genauso wenig auskennen...
Gib mir mal bitte die letzten 7 Ziffern deiner FIN oder check selber mal den ETK.
Ich wette, dass die Räder da drin stehen.
Was da drin steht, sollte auch mit dem Fahrzeug homologiert worden sein.
Das jedenfalls hat man mir aus München mal bestätigt, ist doch auch logisch.
Dementsprechend bräuchte es natürlich auch keine Eintragung.
Nimms mir nicht übel, aber ich finde es irgendwie kurios, dass du in kurzer Zeit bereits der zweite bist, der eine unnötige Eintragung einfach so hin nimmt, während andere hier, die zwingend eine bräuchten sich weigern...
Wo kommen wir denn da hin?!
Edit:
Ganz vergessen: Du bast doch bestimmt irgendwo am Auto den Aufkleber für den Reifenfülldruck. Hast du da mal drauf geschaut?An der falschen Stelle editiert...
Bearbeitet von: Lennox-89 am 20.11.2016 um 10:12:22