Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 15.10.2016
Deutschland
1 Beitrag
Hallo ihr Lieben,
also ich möchte mir gerne einen e30 holen, diesen schön herrichten und auch kleine umbauten wie Fahrwerk, Felgen, (Auspuff?), (Lenkrad?), (Anlage?) verbauen.
Nun zu meiner Frage, wie ist das mit dem H-Kennzeichen wenn ich an dem Auto etwas verändern möchte ? Könnte es bei einem der genannten Umbauten Probleme geben ? Was wäre da alles erlaubt ? Habe mal gehört, dass man dann nur Tuningkomponenten verbauen darf, die zur selben Zeit wie das Auto herauskamen, stimmt das so ?
Und weiß jemand wieviel dann Steuern und Versicherung mit H-Kennzeichen beim e30 kosten würde ?
Ich bedanke mich schonmal für eure Hilfe und freue mich auf die Antworten:)
MfG jokah
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo jokah,
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Gruß
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Umbauen kannst Du an Deinem E30 so einiges. Damit der Wagen historisch bleibt und als solcher anerkannt wird, müssen die Umbauten aber -nachweisbar- zeitgenössisch sein. D. h., die Umbauten muß es damals schon gegeben haben. Für solche Fragen stehen auch die TÜV-Prüfer gerne zur Verfügung.
Was die Versicherung für einen Wagen mit H-Kennzeichen kostet, hängt von der jeweiligen Versicherung ab.
Die Kfz.-Steuer für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen beträgt 191€, egal, wieviel PS oder Hubraum der Wagen hat.
Gruß, Erik.
Der Unterschied zwischen einem Einachs-Antrieb und einem Allrad besteht darin, daß beim Allrad alle vier Räder durchdrehen (Otto Frhr. Marschall, während einer Rallye im Harz, Ende der 60er)
Umbauten die es zum Zeitpunkt der Erstzulassung + 10 Jahre schon gab, kannst Du ganz normal eintragen und mit H-Nummer zulassen.Am besten nen staatlichen Prüfer/Gutachter vor dem Umbau anhaun und alles mit ihm abstimmen. Erspart jede Menge Stress.
Mitglied seit: 25.02.2013
Erlangen
Deutschland
18 Beiträge
Tach auch, kann dir ein kurzes Feedback aus meinen Erfahrungen geben. Hab das Gutachten vor 2 Jahren machen lassen (EZ '84).
Vorerst: Es ist es egal in welchem Monat dein E30 den runden feiert, du kannst ihn zum Jahresanfang abnehmen lassen. Hier ein Beispiel: ist dein E30 EZ 18.10.87, kannst du ihn am 02.01.17 dem besagten Gutachten unterziehen.
Das hatte mich damals inkl. Tüv nicht sonderlich mehr als 100€ gekostet. Vielleicht waren es aber auch 130€, who cares...
Zudem sollte er vernünftig geputzt sein, da von ihm Fotos gemacht werden.
Zu Erstellung des Gutachtens hatte ich ein anderes Lautsprecher Frontsystem verbaut und einen USB Radio, das wars auch schon.
Diesen Sommer hab ich ihn noch tiefer gelegt, das hab ich im Vorfeld mit dem Prüfer abgesprochen. Wie schon erwähnt müsstest du ein Gutachten innerhalb 10 Jahre deiner EZ (Beispiel: Gutachten darf nicht älter als 18.10.97 sein) vorlegen können. Sprich in meinem Fall irgendein Fahrwerksgutachten für den E30 mit einer 60/40 Tieferlegung, wobei hier meines Erachtens egal wäre was für ein Modell oder Motor - Hauptsache E30.
Hab kein 'alt genuges' gefunden, und der Prüfer meinte: Lassen wir mal die Kirche im Dorf. Also alles cool, H-Kennzeichen und die Karre ist tiefer ;)
Zu den Finanzen ergänzend: Ich Zahle 150€ Versicherung (Haftpflicht) und die besagten 191,xx€ Steuern (davor 455€ auf 1,8L Katlos).
Gruß
"Ein adäquater Fahrer ist auch hier von Nutzen - womöglich aus dem Porsche-Lager. Eine gute Auto-Fee könnte ihm drei Worte ins Ohr geflüstert haben: Wozu eigentlich mehr?"
Zitat aus dem Test des BMW 323ti, AMS, Heft 20/1997
Mitglied seit: 12.09.2008
Gescher
Deutschland
73 Beiträge
@coce777
Hallo, ich höre von dir heute zu ersten Mal, das der Zulassungsmonat bzw. Tag egal ist. Kenne das nur so, dass das auto tatsächlich min. 30 Jahre (auf den tag genau ) sein muss. Hab deshalb extra dieses Jahr abgewartet , weil Erstzulassung 11.1986 und saisonkennzeichen nur bis Oktober läuft.
Gruß Martin