Hallo Kvin3110,ich würde immer reinschreiben:"Da Privatverkauf, keine Garantie oder Gewährleistung".
(Zitat von: 3erSeb)
Die Idee ist gut, und auch empfehlenswert. Wenn man die Gewährleistung nicht ausdrücklich ausschließt, fällt man aufs Gesetz zurück - und ist mit zwei Jahren dabei. Allerdings gibts - beim Privatverkauf - keine Beweislastumkehr.
Man muss bzw. sollte ein wenig aufpassen mit Angaben wie Kilometerständen, Unfallfreiheit und ähnliches. Denn angenommen, man schreibt die Laufleistung (ohne Anfügungen) rein und der Kilometerstand wurde gedreht, bevor man das Fahrzeug sein Eigen nannte, ist man drin in der Haftung. Dann kommt man auch mit dem berühmten Satz (s.o.) nicht raus. Gleiches gilt für die Unfallfreiheit. Hier empfiehlt sich, eine Formulierung a la "Kilometerstand lt. Tacho" zu wählen bzw. anzugeben: "Soweit bekannt keine Unfälle" (oder das Kreuzchen bei "unfallfrei" gar nicht setzen). Auch bei der Ausstattung sollte man nur aufführen, was auch tatsächlich im Auto verbaut ist. Und auch wirklich die Mängel nennen, die das Fahrzeug hat.
Viele schreiben auch rein, dass der Motor und das Getriebe "ölfeucht" sind (ob sie es sind oder nicht: sei dahingestellt), dass stellenweise nachlackiert wurde, ... .
Wenn Du wirklich jeglichen Ärger bereits im Vorfeld vermeiden willst, dann verkauf den Wagen entweder über einen anderen Händler (quasi in Vertretung; einige Händler haben sich darauf spezialisiert) oder verkauf ihn an das berühmte Portal - und akzeptiere, dass der Erlös wohl niedriger ausfällt als wenn Du ihn selbst verkaufst.