Mich nervt es halt weil der Wiederbeschaffungswert durch den Totalschaden sinkt und es beim nächsten Unfall, wenn er denn kommen sollte, so gut wie nichts mehr gibt.
Gruß
flo
(Zitat von: shgfa)
Hier verwechselst du die Begriffe "wirtschaftlicher Totalschaden" und "Totalschaden".
Ein echter Totalschaden liegt vor, wenn man das verunfallte Fahrzeug nicht mehr so mit den bei uns in Deutschland üblichen Methoden reparieren kann, bzw. der Aufwand wäre so groß, dass eine solche fachgerechte Reparatur den Neupreis übersteigen würde, also wenn z. B. das Chassis (gibts ja heute eigentlich nicht mehr als solches, damit meint man die Plattform des Autos, an dem das Fahrwerk angeschraubt ist) total verformt wäre, wenn außerdem Motor und Getriebe ersetzt werden müssten, wenn die Lenksäule nen Knick hätte, man also kaum noch erkennen kann, um was für eine Automarke es sich handelt, DAS wäre ein echter Totalschaden, der komplett entsorgt gehört.
Leider ist es Mode geworden, dass gewisse Herrschaften aus bestimmten osteuropäischen Ländern solchen Schrott, vor allem dann, wenn es sich um fast neuwertige hochpreisige deutsche Autos handelt, aufkaufen und mit recht .... sagen wir mal: "robusten Mitteln" die Karre technisch notdürftig und optisch ganz passabel wieder herrichten. Dann findet man solche ehemaligen Totalschäden, womöglich aus mehreren gleichartigen Autos zusammengebastelt, hier zu einem sensationell niedrigen Preis angeboten. Wer dann sowas kauft, darf sich nicht wundern, wenn er damit plötzlich und unerwartet die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert, verunfallt ............. und die Airbags gar nicht auslösen, weil keine mehr drin waren.
In deinem Fall spricht man jedoch von einem "wirtschaftlichen Totalschaden" der dann gegeben ist, wenn die Reparaturkosten gleich welcher Art, ob Unfall oder sonstiges Ereignis wie Hagelschaden, die Höhe des derzeitigen Fahrzeugwertes übersteigen würden.
Dieser Begriff ist also rein versicherungstechnischer Art und hat nichts mit der Intensität oder der Heftigkeit des wirklichen Schadens zu tun.
Wenn das Auto repariert wurde, kannst du es beruhigt später wieder verkaufen, du musst nur den Unfall als solchen angeben, dass das ein "wirtschaftlicher Totalschaden" war, musst du nicht angeben.
Autofan Dieter