Eig. darf man dass als Laie garnicht, weder ausbauen, noch einbauen, noch lagern, verkaufen, versenden oder anderweitig damit hantieren (wenn jetzt nicht gerade ein Sprengstoffschein zu Hand ist, sowie geeignete Lagerräume (nein, eine Garage ist dafür nicht geeignet) und Spezialversand (jaja, die guten eBay die es doch immer wieder als DHL Paket oder Päckchen versenden (als Tipp, im Fall der Fälle ist da nicht nur der Verkäufer dran sondern ihr auch))).
Dei § dazu:
§ 14 Sprengstoffgesetz (SprengG) (Anzeigepflicht)
§ 4 Abs. 3 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)
Sprengstoff-Lagerrichtlinie 240 "Lagerung von Airbag- und Gurtstraffereinheiten
http://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_1/Die KFZ-ler dürfen es auch nur mit der erfolgreichen Absolvierung eines Zusatzseminars bzw. Lehrgang.
Kommen wir zum Halbwissen:
Wenn man es noch genauer nimmt darf man den Airbag danach nicht einmal mehr verbauen, da gebrauchte Airbags nicht wieder verwendet werden dürfen.
Ob und wer sich daran hält ... wohl die wenigsten.