Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry81 am 11.07.2016 um 10:22:02 aus dem Forum "Baureihenübergreifendes" in dieses Forum verschoben.Hallo BMW-Freunde,
ich hatte vor 5 Woche leider einen Unfall bei der ein unachtsamer Verkehrsteilnehmer beim Spurwechsel meine Stoßstange geküsst hat. Leider ist der Kasper dann auch noch weggefahren.... Inzwischen konnte die Polizei aber alles aufklären und ich habe Kontakt mit der Versicherung von diesem Menschen aufgenommen.
Kostenvoranschlag vom Freundlichen liegt bereits vor (1600 Taleronen).
Da mein geliebtes KFZ 3 Tage zum Freundlichen muss habe ich wohl auch einen Anspruch auf einen Leihwagen.
Da ich sowieso demnächst Urlaub habe kann ich in der Zeit auch mal auf mein Auto verzichten, Anspruch auf die Kohle habe ich aber doch trotzdem oder?
Frage: Wie rechne ich das mit der Versicherung ab?
Dann ist es ja auch so, dass durch den kosmetischen Eingriff der Wert von meinem Baby etwas sinkt.
Frage: Wie komme ich an die Kohle?
Weder Ersatzfahrzeug noch Wertminderung tauchen in dem Kostenvoranschlag auf.
PS: Rechtschutzversicherung hab ich (noch) keine.
Grüße
Fossil
Bearbeitet von: angry81 am 11.07.2016 um 10:22:02