.... oder eine Rückabwicklung mit einer Nutzungsentschädigung in Höhe von 0,7% des Kaufpreises pro angefangene 1.000 KM ...
(Zitat von: Blackmamba112)
Hi,
Dem Verkäufer steht bei einer Rückabwicklung eine Nutzungsentschädigung zu.
Da gibt's eine gängige Formel für Gebrauchtwagen:
Bruttokaufpreis x gefahrene km
-------------------------------------------- = Nutzungsentschädigung
Erwartbare Restlaufleistung
Während die ersten beiden Werte klar sein sollten, ist die "erwartbare Restlaufleistung" ein weites Spielfeld für Anwälte und Richter.
Mit 200.000 km erwartbarer Gesamtlaufleistung liegt man bei einem BMW sicherlich nicht falsch.
Davon ziehst Du den aktuellen km-Stand ab und hast die "Erwartbare Restlaufleistung"
Kannst ja selbst ausrechnen, ob mit 7% pro 1000 km etwa das Gleiche raus kommt...
Ciao - Carsten