Dein Freund muß das Auto mindestens ein halbes Jahr behalten, erst dann darf er es an Dich weiterverkaufen. Er darf es Dir auch nicht zur Nutzung überlassen außer für eine Probefahrt (bis zu ein Wochenende zulässig). Frage 2 sollte sich dadurch von selbst beantworten, die Garantie bei BMW beträgt 2 Jahre wobei es offiziell nur eine Gewährleistung ist, welche aber wie eine Garantie gehandhabt wird. Service ist bei BMW generell von Anfang an zu zahlen,
evtl. nur über spezielle Händlerangebote incl. aber das erübrigt sich ja beim Kauf über einen Werksangehörigen. Das sollte Dein Freund aber alles wissen wenn er schon bei BMW angestellt ist.
Übrigens kann es durchaus günstiger sein bei einem Händler zu kaufen, evtl. Tageszulassung oder Vorführfahrzeug, da der BMW-Mitarbeiter immer noch den geldwerten Vorteil versteuern muß, je höher der Fahrzeugpreis umso mehr.