Hallo liebe Community,
habe eine kurze Frage zu den Felgen MAM 10T 8,5x19 für meinen F10 525d (6Zylinder Maschine)
Bereifung soll 245/40 R19 werden!
Im Gutachten steht unter Auflage Y91 folgendes:
Aufgrund fehlender
Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 348 x 30 mm an Achse 1 und 330 x 20 mm an Achse 2.
Das ist
meines Wissens die Serienbremsanlagen-Größe auf dem F10. Gesehen habe ich die Felgen schon auf so manchen F10 Modellen.
Wird das jetzt eine große Sache für mich zwecks Eintragung/Verweigerung vom TÜV oder verstehe ich da was falsch? Ich lese den Satz so das ich die Felgen nicht auf meinem Modell eingetragen bekomme bzw sie fahren darf.
Schon mal Danke für eure Hilfe!
Lg Magixx