Das hängt von zu vielen Dingen und auch vom jeweiligen Fall ab um dir eine eindeutige und klare Antwort geben zu können, alles andere ist Augenwischerei.
Mehr zu etwaigen Ausgängen findest du in den AGB, die hast du auch bestätigt, also müsstest du ja Wissen was du gelesen hast.
Über die Änderungen der AGB wird man ja auch informiert.
Hängt also vom Einzelfall ab, da wie gesagt KULANZleistung auch wenn das Marketing PayPal einem immer wieder so toll verkaufen mag.
https://www.paypal.com/ch/webapps/mpp/ua/buyerprotection-fullIn den meisten Fällen und wenn der andere nicht schon vorab böses geplant hat, erhälst du als Käufer meistens den Käuferschutz, gerade bei relativ kleinen Beträgen <25€.
Insofern du vollständige, korrekte Angaben machst, freundlich und kooperativ bist.
Wenn er der andere richtig anstellt, dann bringt dir der Käuferschutzantrag mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit nichts.
Bestehe eher auf versicherten Versand, wenn der nicht angeboten wird und der Artikel dir zu hochpreisig, dann lass gleich die Finger von weil da bis im Endeffekt du der abgezogene Hund im Falle des Falles bei Privattransaktion.
Aber wie oft kommt so ein Fall vor?
Also ich hatte in etlichen Jahren vll. drei PayPal-Fälle. Mit bisschen Menschenverstand kommt man auch so um die meisten Probleme herum und erkennt oft auch schon solche tollen Angebote bei denen man sich fast sicher sein kann, dass es nach hinten losgeht.