Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 03.12.2015
Reut
Deutschland
34 Beiträge
Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der HU. Und zwar habe ich mir vor einiger Zeit die Carbon Dynamic Airbox von BMC verbaut und eintragen lassen. Im Gutachten selbst steht, dass dieses LuFi-System geschlossen ist, Sprich nit dem mitgelieferten Ansaugrohr am Ansaugstutzen zu befestigen. Ich jedoch habe diesen offen in meinem Kfz verbaut und müsste in nächster Zeit die HU durchführen lassen. Im Fahrzeugschein steht jedenfalls nicht, dass dieser Luftfilter geschlossen sein muss. Sollte ich nun zum TÜV das Ansaugrohr verbauen oder ist das irrelevant, da ja dies nicht im Fahrzeugschein aufgeführt ist.
Vielen Dank schon mal für die Antworten.
VG
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo 346L-25i,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "TÜV mit BMC CDA"!
Gruß
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Mitglied seit: 18.09.2011
Raum Stuttgart
Deutschland
4337 Beiträge
Die Box ist nur komplett abgenommen, wenn du etwas weglässt oder veränderst, dann ist diese nicht mehr wie abgenommen und somit nicht "legal".
Offen macht bei der Box auch keinen Sinn, da hättest du dir auch einen normalen Luftfilter kaufen können, der hätte dir auch mehr Lärm produziert.
Nur vorab, iVm. einem Sportauspuff nicht zugelassen.
Ein flotter 3er macht immer Spaß.
Im Gutachten selbst steht, dass dieses LuFi-System geschlossen ist, Sprich nit dem mitgelieferten Ansaugrohr am Ansaugstutzen zu befestigen. ...
Im Fahrzeugschein steht jedenfalls nicht, dass dieser Luftfilter geschlossen sein muss. ....(Zitat von: 346L-25i)
Hi,
suchst Du Dir jetzt das Dokument raus, wo das drin steht (oder nicht erwähnt wird) wie es Dir am besten passt?
Is'n Scherz - oder?
Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...