Hi,
was ist bei Dir die "rote Nummer"?
06er Händlerkennzeichen, 07er Oldtimer-Kennzeichen oder das (nicht mehr rote) Kurzzeitkennzeichen?
- Händlerkennzeichen: nicht im Ausland erlaubt
- 07er Oldtimer Kennzeichen: Auto muss 30 Jahre alt sein
- Kurzzeitkennzeichen: Auto muss gültigen TÜV haben, eigentlich im Ausland nicht gültig, wird aber toleriert
Da das Fahrzeug wohl schon in der Schweiz abgemeldet ist, bleibt bei Überführung auf eigener Achse nur ein schweizer Ausfuhrkennzeichen.
Du solltest genügend Bar- oder Plastikgeld mitnehmen, der Zoll wird evtl. schon an der Grenze fällig...
Ciao - Carsten(Zitat von: cxm)
Ja, so ist es richtig, bis zur deutschen Grenze ein Schweizer Kurzzeit- oder Ausfuhrkennzeichen (wobei mir unbekannt ist, ob das auch an Ausländer vergeben wird, eventuell muss das noch der vorherige Besitzer auf seinen Namen anmelden, das weiß ich nicht), an der Grenze die fälligen Einfuhrabgaben bezahlen (Einfuhrumsatzsteuer plus eventuelle Zollsätze), sodann steht man aber da ohne Nummernschild, denn die deutschen Kurzzeitkennzeichen werden nur ausgegeben, wenn das Auto noch deutschen TÜV hat, was bei einem im Ausland gekauften Auto unmöglich ist, also bleibt nur eine echte rote Händlernummer, die man dann an der Grenze draufmachen kann, nachdem man die notwendigen Abgaben bezahlt hatte.
Da so eine Auto-Einfuhr an den Grenzen zwar an sich nichts ungewöhnliches ist, allerdings wenn das ein Privatmann mit dem einzuführenden Auto auf eigener Achse macht, dann doch wieder, empfiehlt sich die vorherige Kontaktaufnahme mit der zuständigen Zollstelle, um die Details abzuklären und auch, damit das dann schneller geht, die Beamten können sich dann darauf vorbereiten und haben schon alles Notwendige beisammen.
Mal ganz ehrlich: Der Aufwand lohnt doch nicht, hat man alle Kosten beisammen, die solch eine private Einfuhr kostet (einschließlich einiger Urlaubstage, mindestens 19% Einfuhrumsatzsteuer plus eventueller Zollgebühren plus Kosten für die Erstellung eines deutschen Kfz.-Briefes plus TÜV-Gutachten, das dazu notwendig ist plus TÜV-Untersuchung plus eventueller Bestätigungsschreiben des Herstellers, das genau DIESES Fahrzeug den europäischen Bestimmungen 08/15 entspricht -Schweiz gehört NICHT zur EU!-), wenn man ferner den ganzen Ärger mit einrechnet, den man da hat, angefangen von der dummen Kennzeichenregelung bis hin zum fertigen TÜV, dann lohnt sich sowas doch erst, wenn das Auto des Interesses mindestens 35% billiger wäre als ein vergleichbares hier in Deutschland angebotenes.
Dass die Schweizer ihre Autos SO billig verramschen, kann ich mir kaum vorstellen.
Das einfachste wäre, das Auto auf einem Anhänger zu transportieren, das wäre alles in allem viel billiger, weil zeitsparender als diese Kennzeichengeschichte, am allereinfachsten wäre es, wenn man den Import von einem damit erfahrenen Unternehmen durchführen ließe, aber dann hat man auch letztlich wieder einen vergleichbaren Endpreis eines in Deutschland angebotenen Autos.
Macht also trotz eines attraktiven Angebotspreises keinen Sinn, ein Auto im nicht-EU-Ausland zu kaufen.
Autofan Dieter
Bearbeitet von: Autofan Dieter am 06.03.2016 um 11:04:43