Fahrzeughandel mit Schlacht- und Bastlerfahrzeugen
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Hallo,
Gibt es eine Möglichkeit, Fahrzeuge (und Fahrzeugteile) offiziell als Gewerbetreibender zu verkaufen,
ohne auf die verkauften Fahrzeuge Gewährleistung geben zu müssen?
Ich meine damit nicht so Spielereien wie "Verkauf im Kundenauftrag", sondern ganz offiziell.
Nehmen wir an, ein KFZ Händler spezialisiert sich auf Autos zum basteln bzw Fahrzeuge zum wiederaufbau, meist auch ohne Tüv, die er verkaufen möchten in Preisregionen bis maximal 2-3000€.
Muss dieser Händler trotz allem immer Haften bei nachträglich Schäden oder kann man dies offiziell und legal in Kaufverträgen generell ausschliessen?
Danke!
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo Greis²,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Fahrzeughandel mit Schlacht- und Bastlerfahrzeugen"!
Gruß
bezieht sich jetzt auf österreich keine ahnung wie weit das für deutschland umsetzbar ist:
ein schrotter bei mir in der nähe hat solche fahrzeuge zum wiederaufbau oder für motorsportzwecke als stahlschrott zum kilopreis an privat verkauft. ist ihm auch bei einem kunden bis vor gericht durchgegangen wegen einem getriebeschaden nach 3 wochen. aktenzahl oder verweis zum gerichtsurteil kann ich aber nicht liefern, die fa. ist auch mittlerweile geschlossen und der inhaber sitzt wegen ust betrug im großen stil...
Bearbeitet von: KTMschnee am 13.01.2016 um 11:36:18
für leute mit heckantrieb und sperre habe ich immer ein dach über dem kopf, ein bier und kosteloses wifi
Es gibt eine (theoretisch) sehr einfache Möglichkeit, die aber sehr schwer umzusetzen ist:
Liste einfach sämtliche vorhandenen Mängel im Kaufvertrag auf.
Kann also so aussehen:
Das Fahrzeug wird als Bastler- und Schlachtfahrzeug verkauft. Es verfügt über die folgenden Mängel:
- Ölverlust Stirndeckeldichtung
- Wasserpumpe defekt
- Keilriemen porös
- Bremsscheiben angerostet
- elektrische Fensterheber ohne Funktion
- Schließanlage per Funk nur sporadisch (mal schließt er, mal nicht)
usw. usw. usw. - und dann heißt es sechs Monate hoffen, dass Du alle Fehler erwischt hast.
Denn für die, die Du übersehen hast, musst Du ggf. haften.
Oder Du verkaufst ausschließlich an andere Gewerbetreibende. Gegenüber Gewerbetreibenden kannst Du die Sachmangelhaftung ausschließen
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Das ist im Prinzip das kleine Nebengeschäft fast jeden Schrottplatzes. Die stellen da auch nur hin, wo sie sich "sicher" sind, das das Auto noch Zukunft hat. Gewährleistung steht immer bei Privatkunden und FAHRZEUGEN.
Wenn da zb ne seltene Karosserie dabei ist, das Auto aber nicht fahrtauglich, also wie du sagst zum Wiederaufbau, dann wird das als "Ersatzteil" verkauft. Also im Kaufvertrag steht das das Auto nicht fahrtauglich und Schrott ist und als Teilespender verkauft wird. Was der Kunde dann draus macht ist sein Bier. Skulptur, aufbauen, sprengen, wie er will. Er kann aber nicht kommen und sagen das dies und jenes defekt ist, es nicht fährt und du Karl Arsch bist. Es wurde nicht als fahrbares Fahrzeug verkauft, sondern als Schrott.
Sobald ein TÜV Stempel dran ist, bist du im Bereich Gewährleistung. Da würde Ich, wie bereits vorgeschlagen im Kaufvertrag sehr detailliert auf die bekannten Macken eingehen, rein schreiben das eine Probefahrt gemacht wurde etc.
less traction - more action!
EAT/SLEEP/DRIFT
Liste einfach sämtliche vorhandenen Mängel im Kaufvertrag auf.
Kann also so aussehen:
Das Fahrzeug wird als Bastler- und Schlachtfahrzeug verkauft. Es verfügt über die folgenden Mängel:
- Ölverlust Stirndeckeldichtung
- Wasserpumpe defekt
- Keilriemen porös
- Bremsscheiben angerostet
- elektrische Fensterheber ohne Funktion
- Schließanlage per Funk nur sporadisch (mal schließt er, mal nicht)(Zitat von: mb100)
Hi,
im Prinzip korrekt, so detailliert würde ich das aber nicht auflisten.
Du erstellst einen Standard Kaufvertrag für Bastlerfahrzeuge.
Dann listest Du die wichtigsten Baugruppen auf:
Motor, Abgasanlage, Karosserie, Antrieb, Achsen, Bremsen, Elektrik, Innenraum
Dann vor jeder Baugruppe eine Feld zum Ankreuzen - es wird immer alles angekreuzt.
Und dann noch der Zusatz: "das Fahrzeug ist nicht verkehrssicher".
Den km-Stand kann man noch gesondert behandeln, wenn man will.
Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Liste einfach sämtliche vorhandenen Mängel im Kaufvertrag auf.
Kann also so aussehen:
Das Fahrzeug wird als Bastler- und Schlachtfahrzeug verkauft. Es verfügt über die folgenden Mängel:
- Ölverlust Stirndeckeldichtung
- Wasserpumpe defekt
- Keilriemen porös
- Bremsscheiben angerostet
- elektrische Fensterheber ohne Funktion
- Schließanlage per Funk nur sporadisch (mal schließt er, mal nicht)(Zitat von: mb100)
im Prinzip korrekt, so detailliert würde ich das aber nicht auflisten.
Du erstellst einen Standard Kaufvertrag für Bastlerfahrzeuge.
Dann listest Du die wichtigsten Baugruppen auf:
Motor, Abgasanlage, Karosserie, Antrieb, Achsen, Bremsen, Elektrik, Innenraum
Dann vor jeder Baugruppe eine Feld zum Ankreuzen - es wird immer alles angekreuzt.
Und dann noch der Zusatz: "das Fahrzeug ist nicht verkehrssicher".
Den km-Stand kann man noch gesondert behandeln, wenn man will.(Zitat von: cxm)
Wär mir zu heiß, denn die Verwendung des Wortes "Bastlerfahrzeug" führt ja nicht automatisch zu nem Gewährleistungsausschluss. Auch nicht, wenn man pauschal mal alles ankreuzt, was möglicherweise defekt sein könnte. Je pauschaler Du formulierst, desto stärker kommst Du auch in die Unwirksamkeit von Gewährleistungsausschlüssen. Bzw. wenn Du möglicherweise 18 von 20 solcher gleichlautender Kaufverträge für Bastlerfahrzeuge abgeschlossen hast, kommst Du in die Gefahr, dass Dir der Vertrag bzw. die Ausschlüsse im Rahmen einer AGB-Kontrolle zerschossen wird.
Bearbeitet von: mb100 am 14.01.2016 um 06:38:36
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
... die Verwendung des Wortes "Bastlerfahrzeug" führt ja nicht automatisch zu nem Gewährleistungsausschluss.(Zitat von: mb100)
Hi,
schon richtig, weil die Möglichkeit der Inverkehrsetzung - also Benutzung als KFZ - nicht eindeutig geregelt ist.
"Bastlerfahrzeug" kann alles Mögliche sein, auch ein Vehikel, das irgendwie vielleicht doch zulassungsfähig und benutzbar ist.
Mit einem Zusatz "Fahrzeug ist nicht verkehrssicher" schließt Du das aber aus.
Wenn es dann jemand als KFZ benutzt und zulässt, hat er entsprechende Reparaturen, also Veränderungen vorgenommen.
Oder eben ein "nicht verkehrssicheres" Fahrzeug wider besseren Wissens in den Verkehr gebracht.
Das kann man definitiv nicht dem Verkäufer anlasten.
Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
"Bastlerfahrzeug" kann alles Mögliche sein, auch ein Vehikel, das irgendwie vielleicht doch zulassungsfähig und benutzbar ist.
Mit einem Zusatz "Fahrzeug ist nicht verkehrssicher" schließt Du das aber aus.
Wenn es dann jemand als KFZ benutzt und zulässt, hat er entsprechende Reparaturen, also Veränderungen vorgenommen.
Oder eben ein "nicht verkehrssicheres" Fahrzeug wider besseren Wissens in den Verkehr gebracht.
Das kann man definitiv nicht dem Verkäufer anlasten.
(Zitat von: cxm)
... nur gehört zu einem Fahrzeug heutzutage mehr als die Verkehrssicherheit. Ich hab die fernbedienbare Schließanlage und die elektrischen Fensterheber (von mir aus hinten) erwähnt. Kann man ergänzen durch Zeug wie Klima, Sitzheizung, Radio, ... . Ob die funktionieren, interessiert Polizei, Zulassungsstelle und TÜV herzlich wenig. Auf die Verkehrssicherheit haben sie keinen Einfluss. Du schließt mit diesem Zusatz möglicherweise Gewährleistungsanschlüsse auf die Dinge aus, die tatsächlich TÜV-relevant sind (auch strittig), aber in meinen Augen eben gerade nicht auf die Dinge, die für die Verkehrssicherheit nicht relevant sind. Und die Dinge werden ja immer mehr.
Und wie schon gesagt: durch so pauschalierte Vorformulierungen geht man immer die Gefahr ein, in ne AGB-Kontrolle zu geraten. Auch bei Verträgen.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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Mitglied seit: 29.03.2010
Deutschland
654 Beiträge
Also Fahrzeuge rein als Ersatzteil zu verkaufen bzw als Schrott ist nicht möglich?
Nehmen wir an, es wird nur Brief und Schein mit dazu gegeben, niemals ein TÜV Bericht?
Somit wäre der Käufer immer gezwungen, erst frischen TÜV vor der Anmeldung machen zu müssen.
Wobei die Version von CXM recht plausibel klingt?
Also Fahrzeuge rein als Ersatzteil zu verkaufen bzw als Schrott ist nicht möglich?
Nehmen wir an, es wird nur Brief und Schein mit dazu gegeben, niemals ein TÜV Bericht?
Somit wäre der Käufer immer gezwungen, erst frischen TÜV vor der Anmeldung machen zu müssen.
Wobei die Version von CXM recht plausibel klingt?
(Zitat von: Greis²)
das wird nicht reichen, denn den der private käufer soll ja im grunde beim kauf vor "mängel" geschützt werden.
den TÜV interessiert es auch nicht, ob die klima läuft oder o.ä., der wagen kommt bei sicherheitsmängel so zwar nicht auf die straße und stellt keine gefahr für andere da, aber der private käufer hat den wagen ja dann schon lange bezahlt und dafür ist dieses "käuferschutzgesetz"
Nu mal los....