Die Scheinwerferreinigungsanlage ist laut StVZO nur für Xenon notwendig, hier der Auszug:
§50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht
...
(10) Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
einer Scheinwerferreinigungsanlage und
einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
Da eine LED keine Gasentladungslampe ist ist dies dafür auch nicht notwendig.