Du meinst 1 und 3, nehm ich an? ;-)
Davon abgesehen: es gibt beide Modelle. Also den, dass die Versicherung den Gutachter direkt zahlt und der somit eine Rechnung (quasi die Kopie) für den Geschädigten stellt und eine für die Versicherung (das Original) oder dass der Geschädigte in Vorleistung geht und das Geld von der Versicherung zurückbekommt. Dann gilt oben Genanntes mit vertauschten Rollen (also: Geschädigter bekommt Original, Versicherung bekommt Kopie).
Letztgenanntes ist, glaub ich, die gebräuchlichere Variante. Beziehungsweise wohl immer die, die zum Tragen kommt, wenn die Schuldfrage unklar ist oder es auf eine Schuldteilung hinausläuft.(Zitat von: mb100)
1 und 3. Ja klar.... Hab ich korrigiert. ;-)
Gut zu wissen, dass es zwei Varianten gibt.
Die Variante nicht in Vorleistung zu gehen würde ich aber bevorzugen. Sofern die Versicherung mitspielt. Aber dafür hat man ja auch einen Anwalt der die Aufsicht übernimmt.(Zitat von: herr_welker)
... und sofern der Sachverständige mitspielt.
(Ob die Versicherung mitspielt ist in beiden Fällen eigentlich wurscht. Bzw. ist es der wahrscheinlich auch wurscht, an wen die Gutachterkosten zu zahlen sind - solange sie nicht doppelt eingefordert werden)
Für den Gutachter besteht natürlich, wenn er mit der Versicherung direkt abrechnet, auch die Gefahr, dass er seinem Geld ewig und drei Tage hinterherläuft. Ich mein, so ein Verfahren bezüglich der Schuldfrage kann schon mal ein Jahr und länger dauern, und es besteht ja auch die Möglichkeit, dass das Gericht die Sache komplett dreht. Ich habs nicht nur einmal erlebt, dass der, der eigentlich am Unfallort zur Unfallzeit als Geschädigter gewertet wurde, dann plötzlich zum Unfallverursacher wurde.
Ohnehin ist es in beiden Varianten m.E. so, dass der Eigentümer des zu begutachtenden Wagens und damit Auftraggeber des Gutachtens, die Versicherung und der Unfallgegner gesamtschuldnerisch haften. Der Eigentümer des Wagens als Vertragspartner und damit aus Vertrag, der Unfallgegner als (möglicherweise) Schadenersatz-zu-leisten-Habender und dessen Versicherung ebenso. Und sich der Gutachter somit an alle drei wenden kann.
Heißt: angenommen, Du bist (offensichtlich) Geschädigter. Und lässt Dein Auto begutachten. Dann schickt der Gutachter seine Rechnung an die Versicherung. Die sagt dann allerdings: "Ätsch-bätsch, wir sehen die Geschichte anders und sagen: "unser Versicherungsnehmer hat den Unfall nicht verursacht" (Möglichkeit 1) oder "Ihr Kunde als Unfallgegner trägt ein Mitverschulden" (Möglichkeit 2). Und aus diesem Grund zahlen wir nicht bzw. warten die Entscheidung eines Gerichts ab." In diesen Fällen schreibt dann der Sachverständige mit ziemlicher Sicherheit erst mal Dich als seinen Vertragspartner an, teilt mit, dass die Versicherung bei Dir ne (Mit-)schuld sieht und bittet Dich, innerhalb von vier Wochen die Rechnung zu begleichen.
Mein Praktikums-Chef, Fachanwalt für Verkehrsrecht und so natürlich in Unfallregulierungen sehr aktiv, hat übrigens üblicherweise erst mal die Versicherung angeschrieben und um einen angemessenen Vorschuss "gebeten". Und dargestellt, dass dem Geschädigten durch den Unfall nun Kosten entstehen, die er so nicht "einfach so" (also ohne z.B. in den Dispo zu gehen) tragen kann und für die die Versicherung eh am Ende des Tages eintrittspflichtig ist, weil... (an dieser Stelle kam ne kurze Begründung zum Unfallhergang und zur Schuldfrage). Und aus diesem Vorschuss wurden dann eben so Scherze wie Gutachter, Mietwagen, Abschleppwagen usw. bezahlt.
Bearbeitet von: mb100 am 13.03.2016 um 10:02:06