Hey das Problem mit der Dekra kenne ich!
Wenn sie das Gutachten oder was auch immer nicht anerkennen, kannst du ihn auch nach §21 STVZO eintragen lassen (ermessen des Tüv-Prüfers). Und in den STVZO steht zum Scheibenwischer nur, das er das gesammte Sichtfeld des Fahrers "wischen" muß. Und das wird er ja wohl hin bekommen. Zum Thema Scheibenwischer kannst du in der STVZO nachgucken. Gibts auch kostenlos im Netz. Mußt du mal in Google suchen.
Hoffe ich hab dir geholfen!
Gruß
4EverE30