getönte rückleuchten erlaubt ?
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 30.08.2015
Deutschland
13 Beiträge
Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 07.10.2015 um 19:12:59 aus dem Forum "Baureihenübergreifendes" in dieses Forum verschoben.wollte fragen ob teilweise getönte rückleuchten erlaubt sind, bzw ob man Probleme mit der Polizei bekommt
Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 07.10.2015 um 19:12:59
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo phil_e92,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "getönte rückleuchten erlaubt ?"!
Gruß
Ähnliche Beiträge
Die folgenden Beiträge könnten Dich ebenfalls interessieren:
Mitglied seit: 17.11.2013
sendenhorst
Deutschland
709 Beiträge
Du meinst lasieren oder folieren?
Ist beides nicht erlaubt...
Verkaufe Excenterwelle für N42/N46 Motor! 410€ inkl. Versand! Pn an mich.
Lg Sever
Mitglied seit: 18.09.2011
Raum Stuttgart
Deutschland
4337 Beiträge
Richtig beides nicht erlaubt, auch wenn einem oft von eBayern etwas anderes erzählt wird.
Manche Hersteller haben aber Serienmäßig, je nach Ausstattung dunklere im Angebot (siehe z.B. Golf 5 GTI, die Kirschroten).
Lasieren, Folieren, Tauchen ... alles sind nachträgliche Veränderungen wodurch die Zulassung des Bauteils erlischt, da das Bauteil so nicht geprüft wurde.
Ein flotter 3er macht immer Spaß.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 30.08.2015
Deutschland
13 Beiträge
auch wenn bremsleuchten frei gelassen wurden?
hab auch n Bild aber kannst ned einfügen
Nein. Jegliche (!!!) Veränderung an den Leuchten,Scheinwerfern sorgt dafür dass die Betriebserlaubnis des Bauteils erlischt. Wenn Mann schon was getöntes haben will, dann muss man halt die teuren Scheinwerfer laufen die so geprüft sind. (Z.B. Bei mir von Hella, das Stück zu 380€).
Mitglied seit: 13.05.2009
Kreuzwertheim
Deutschland
6738 Beiträge
Wie schon gesagt alles an den Rückleuchten das nachträglich verändert wird ist und bleibt verboten.
Laß da die Finger von...
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...