Gestern auf der Autobahn, auf dem Heimweg von der Arbeit, nahm mein Auto (e60, 530D) bei ca. 200km/h plötzlich kein Gas mehr an (Drehzahl stieg beim Gasgeben, Geschwindigkeit nicht --> Problem mit der Automatik?).
Die Fahrt verlangsamte sich, kurzfristig entwickelte sich weißer Qualm hinter dem Auto (doch eher der Turbo aber warum dann die scheinbaren Probleme beim Schalten?), welcher aber nicht lange anhielt. Da die nächste Abfahrt nicht sehr weit entfernt war, beschloss ich die Fahrt noch dieses kurzes Stück fortzusetzen (mit ca. 80km/h) um die AB zu verlassen.
An der nächsten Tankstelle angekommen konnten drehzahlabhängige Rassel-/Klappergeräusche (im Leerlauf) aus dem Motorraum entnommen werden.
Glücklicherweise traf ich hier gleich auf einen Abschlepper der das Auto aufgeladen und zu mir nach Hause verbracht hat (für kleines Geld).
Nächste Amtshandlung wird ein Beitritt in die plus-Mitgliedschaft eines Automobilclubs, keine Lust mehr auf Theater wegen den paar Kröten. Hatte ich bisher anders gesehen.
Gekauft habe ich das Auto Anfang Januar. Heute (September), ist der Kauf also nun rund neun Monate her. Zum Kauf dazu (im Preis enthalten) gab es eine GGG Standard-Garantie.
Laut Garantiebedingungen muss nach sechs Monaten ein Oelwechsel mit empfohlenen Additiven gemacht werden --> habe ich nicht gemacht.
zusätzlich erlaubte Abweichung vom Serviceintervall (im Schadensfall) < 10 Tage oder 1.000km.
Das Fahrzeug ist durchgehend scheckheftgepflegt bei BMW, 1. Hand, letzter Service 06/2014 bei 130.000km --> aktuell 09/2015 mit 160.000km (Service ist also etwas überfällig). Ergo, wird wohl Theater geben, bei den sowieso nur wenigen Talern die ersetzt worden wären.
Habe heute mit einem der Verkäufer (Autohaus bei dem ich gekauft habe) und einem Meister telefoniert und vom vermutlichen Getriebeschaden erzählt.
Ich wurde daraufhin aufgefordert mich an die GGG zu wenden (auch gerne in Verbindung mit einer anderen Werkstatt), so richtig zuständig sei man schließlich nicht. Diese Auskunft habe ich leider nur mündlich.
Abwicklung im Schadensfall (bei der GGG)- ausgefüllte Schadenmeldung
- Kopie Fahrzeugschein
- Kostenvoranschlag
- Wartungsnachweis
- Garantievereinbarung
an GGG übermitteln, Reparaturfreigabe abwarten, Reparatur --> Hier mache ich mir allerdings nur wenig Hoffnung.
Parallel dazu geht ein Schreiben, mit Fristsetzung, an das Autohaus (Aufforderung zur Nachbesserung) raus.
Hier stellt sich mir nun die Frage, wie die weitere Vorgehensweise wohl am besten aussieht?!1.) Zwei Wochen abwarten bis der Verkäufer sich vielleicht mal meldet? --> neee, zumal die GGG eine Schadensmeldung (inkl. Kostenvoranschlag) nach 5 Tagen haben möchte.
2.) Das Auto bei z.B. BMW oder nem Getriebe-Spezi (wenn's denn daran liegt) auf den Hof stellen und schon mal mit der Fehlersuche zur Erstellung des Kostenvoranschlags anfangen lassen, bevor ich dem Händler die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben habe? --> Hhhmm, hier müsste ich wohl erst ne Zusage vom Verkäufer haben?!
Gott sei dank kann ich auch mit der Bahn zur Arbeit, zwar doof, aber geht. In einer Woche bin ich für drei Wochen im Urlaub. Hier brauche ich auch kein Auto, kann mich aber auch um nichts kümmern --> Ach jaaaa.
Falls noch jemand gute Tipps/Erfahrungen zum Thema Gewährleistung/Sachmängelhaftung hat, besonders (wie in meinem Fall) im zweiten Halbjahr mit Beweislastumkehr zu Gunsten des Verkäufers ---> haltet euch bitte nicht zurück und gebt mir Info's, DANKE!!!!
Zum Beispiel:- gutes Argumentationsmaterial: Getriebe sind, nach heutigem Stand der Technik, auf eine Haltbarkeit von 250.000km ausgelegt, daher kann davon ausgegangen werden dass hier KEIN VERSCHLEISS stattgefunden, SONDERN EIN MANGEL schon beim Kauf vorgelegen hat.
- wie konnten ihr euch in eurem eigenen Fall, etc. erfolgreich durchsetzen (ggf. mit Tipps vom Rechtsbeistand)?
- etc..........
Ich danke euch vorab für eure Unterstützung und versuche den weiteren Verlauf hier mal zu schildern.
Mehr Infos sobald der Fehler genauer eingegrenzt wurde.
Beste Grüße.