ich kann darüber was erzählen was auch stimmt,shcliesslich arbeite ichs eit 5 jahren in diesem saftladne namens arbeitsagentur :D
erst einmal zu den voraussetzungen (§421l SGB III).
du kannst gefördert werden,wenn du deine arbeitslosigkeit beendest.heisst also...mind 1 tag arbeitslos sein.wichtig dabei ist,dass du mind 1 tag arbeitslosengeld bezogen hast oder eine geförderte ABM maßnahme gemacht ahst und du ein jahreseinkommen von 25000 € nicht überschreitest.der zuschuß wird 3 jahre gezahlt...1 jahr 600 € mtl,2.tes jahr 360 mtl und im letzten 240 €.es muss dann nach einem jahr immer ein folgeantrag gestellt werden.wenn du mehr als 25000 € verdient hast,bekommste keinen zuschuß mehr für die weiteren jahre.
ansosnten wird die ICH ag härter geprüft.du musst eine kurzbeschreibung über die tätigkeit,kapital und finanzierungsplan und eine umsatz und rentablilitätsvorschau einreichen.die plausibilität wird durhc die agentur geprüft.
wie schon gesagt wurde,musst dich selbst versichern,dies geschieht nicht durch die agentur!!!!!nach einem jahr muss eine gewinn und verlustrehcnung eingereicht werden.
die 2te möglichkeit der förderung wäre überbrückungsgeld,was die erste 6 moante gezahlt wird.dafür kann ich bei bedarf auch nähere info´s geben!!!
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Mein 3er :)