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Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry81 am 24.06.2015 um 13:21:04 aus dem Forum "3er BMW - E90 / E91 / E92 / E93" in dieses Forum verschoben.Moin
Und zwar möchte ich gerne wissen wie es mit der Wertminderung aussieht.
Ich habe einen bmw 330i lci gekauft und der hatte ein Hagelschaden vom Vorbesitzer der aber in stand gesetzt wurde , man sieht absolut nichts mehr.
Der Vorbesitzer hat ihn in Stand setzten lassen.
Die haube habe ich Später neu lackieren lassen weil es ein absolutes Autobahn Fahrzeug war und so sah die auch aus paar steinschläge was ich nicht schön fand.
Das auto möchte ich jetzt weiter verkaufen wie siehts mit dem hagelschaden aus der repariert wurde(nix mehr zu sehen).
Wie viel euro muss ich da runter gehen wegen dem Hagelschaden möchte ja errlich sein und dem Käufer es erzählen.
Bearbeitet von: angry81 am 24.06.2015 um 13:21:04
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Hallo Second1990,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Hagelschaden"!
Gruß
Der Wagen ist das wert, was jemand zu zahlen bereit ist. Wenn der Hagelschaden fachmännisch instandgesetzt wurde, läuft man auch nicht Gefahr, dass später Probleme auftreten. Ich würde den Wagen ganz normal einpreisen, aber den Interessenten gegenüber selbstverständlich den Schaden und die Reparatur schildern.
Mit dem Preis unter das (normalerweise) erreichbare Niveau gehen würde ich nur dann, wenn der Verkauf zeitlich dringend ist.
Auf jedenfall nicht "unfallfrei" behaupten. Erklären kannst Du es dann immer noch vor dem Kauf.
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
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Laut adac und anderen Sachen ist ein behobener Hagelschaden nicht anzugeben
Ein Hagelschade ist kein unfallfahrzeug
Laut adac und anderen Sachen ist ein behobener Hagelschaden nicht anzugeben
Ein Hagelschade ist kein unfallfahrzeug
(Zitat von: Second1990)
aha, kannst du da mal einen link o. ä. einstellen, ich denke es kommt auch darauf an wie umfangreich der schaden ist.
Zukunft, das ist die Zeit, in der Du bereust, dass Du das, was Du heute tun könntest, nicht getan hast!
Laut adac und anderen Sachen ist ein behobener Hagelschaden nicht anzugeben
Ein Hagelschade ist kein unfallfahrzeug
(Zitat von: Second1990)
da hätte ich auch gerne nen link davon.
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Ein flotter 3er macht immer Spaß.
Gib es an, lieber zu ehrlich sein, als etwas verschweigen.
Eine lackierung ist teuer, das könnte einen Richter dazu bewegen, einen solchen als Unfall zu betiteln. Richterentscheidungen sind manchmal wie Glücksrad.
Wenn du du vor dem Kauf also nix sagst, der Käufer dann später nach dem Kauf die lackstärke misst und dich verklägt, kannst du schon in Schwierigkeiten kommen, wenn du Pech hast.
Gibts an, schreibe es schwarz auf weiß in den Kaufvertrag und fertig (behobener Hagelschaden).
Wenn wirklich nichts mehr zu sehen ist würde ich im Inserat nichts von einem Hagelschaden erwähnen. Du musst Interessenten zum Fahrzeug bringen. Vor Ort solltest du den Schaden erwähnen dann sieht der potentielle Käufer das alles sauber instand gesetzt wurde.
Wurde beim instandsetzen auch lackiert musst du es erwähnen und im Kaufvertrag festhalten.
Würde nur ausgebeult und jetzt ist absolut nichts mehr zu sehen musst du nichts davon sagen da der Schaden ja behoben ist und Blech und Lack noch original sind.
Wie gesagt vor Ort würde ich den Schaden erwähnen vorher nicht.
Preislich verhält es sich gleich wurde auch lackiert ist es preismindernd.
@derkarl: kann man so machen wie du es sagst, aber man sollte sich dann nicht wundern, wenn ein schreiben vom Anwalt kommt. Die Rechtslage ist nicht so eindeutig, wie es wünschenswert wäre.
Es ist doch nichts am Wagen das irgendwie Wertmindernd wäre warum soll dann ein schreiben von irgendeinen Anwalt kommen. Es ist doch nicht mal nachvollziehbar ob ein Schaden war oder nicht. Es sieht natürlich anders aus wenn lackiert wurde.
Ich würde selbst solch einen Schaden nicht verheimlichen aber im Inserat würde ich es auch nicht erwähnen.
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Ich wird's sagen beim Kauf und werde es auch im Kaufvertrag vermerken reparierter Hagel Schaden .. Dann kann mr auch auch kein Anwalt was
Ich wird's sagen beim Kauf und werde es auch im Kaufvertrag vermerken reparierter Hagel Schaden .. Dann kann mr auch auch kein Anwalt was
(Zitat von: Second1990)
Richtig so. Ein gut reparierter Hagelschaden wird keinen echten Käufer vom Kauf abhalten. Deshalb offen damit umgehen, dann gibt's auch keine Probleme und du bist zu 100% auf der sicheren Seite.
@derkarl: kann man so machen wie du es sagst, aber man sollte sich dann nicht wundern, wenn ein schreiben vom Anwalt kommt. Die Rechtslage ist nicht so eindeutig, wie es wünschenswert wäre.
(Zitat von: hero182)
Solange er nicht behauptet, daß da kein Hagelschaden ist (vorallem schriftlich), kann ihm da normalerweise keiner was. Ich würde das aber trotzdem wie Du machen. Den Käufer sauber darauf hinweisen und im Kaufvertrag auch schriftlich fixieren, daß da ein Hagelschaden war.
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