... weil sich die Prüfer auf grund ihrer mehr in den Mittelpunkt gerückten Verantwortlichkeit absichern müssen und somit werden halt " Schlecht gemachte Bastelkisten " nicht eingetrgagen oder es wird gefordert es gescheit zu Dokumentieren, ...(Zitat von: pat.zet)
Hi,
im Endeffekt kommt das Gleiche dabei heraus, nur ist das ebenfalls reglementiert.
Bei diesen ganzen Eintragungen handelt es sich um Einzelabnehmen.
Jede Einzelabnahme muss (!) als Grundlage ein Gutachten einer anerkannten Prüforganisation haben.
Eine Herstellerfreigabe geht auch.
Eine Briefkopie oder technisch mehr oder weniger sinnvolle Argumentationen gelten nicht als Gutachten.
Der Prüfer hat nur noch die Wahl, welches Gutachten er sehen will.
Bei Motorumbauten kann das ein Abgasgutachten sein, muss aber nicht.
Aber welches Gutachten sollte man sonst dem Prüfer vorschlagen?
Umbaufreigaben vom Hersteller gibt's ja nicht.
Bei Felgeneintragungen läuft es ja auch so.
Da werden Traglast-, Festigkeits- und Reifenfreigaben gefordert, evtl. noch ein Vergleichsgutachten mit Felgen gleicher Dimension.
Also nix mit "muss doch passen", "sieht gut aus" oder "der da hat das auch"...
Ciao - Carsten