Hallo,
ich habe mir vor kurzem das oben erwähnte Fahrzeug gekauft.
Aktuell sind dorf Felgen vom Typ: RIAL Ravenna (8JX17 H2) montiert. Die aufgezogenen Reifen(215/45 ZR17) müssen leider demnächst erneuert werden. Spätestens bis zum TÜV der im Juli ansteht.
Das Problem: ich bin mir überhaupt nicht sicher, ob diese Reifenkombi so überhaupt auf mein Fahrzeug zugelassen ist.
Habe habe für die Felgen eine ABE. hier ein Ausschnitt:
BMW 3er Reihe --> 3B, 3/B
Dort finde ich die Kombi wieder.
Allerdings sind an die Kombi einige Auflagen und Hinweise gekoppelt.
Unteranderem: K49 und K50
"Eine
vorschriftsmäßige Radabdeckung nach Achse 1&2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige geeigente Maßnahmen herzustellen"
Für mich heißt das: Grundsätzlich kann ich die Kombi benutzen.
Für mich noch unklar: Was Bedeutet vorschriftsmäßige Radabdeckung?
Muss ich zwingend was an der Radabdeckung machen? Die Reifen stehen nicht über oder so. Gibt es eine Definition?
Grüße
Bearbeitet von: MK30 am 08.05.2015 um 23:02:58