Ich gehe mal davon aus, dass der Kostenvoranschlag inkl. USt. berechnet wurde, also falls du den Wagen nicht reparieren lässt, bekommst du diesen Betrag abzüglich der USt. also bei glatten 5000€ Kostenvoranschlag minus 19% etwa 4200€. Wenn du den Wagen aber im nachhinein reparieren lässt, kannst du nachträglich von der Versicherung auch die USt. verlangen,
Ob du den Wagen reparieren lässt oder nicht, ist deine Entscheidung. Die Versicherung muss dir nur den Schaden bezahlen (Netto). Der Rest ist dein Problem und du muss der Versicherung nix nachweisen.
Fall 3 wird also nicht auftreten, deshalb schreibe ich dazu nix. Mit dem Geld kannst du selber entscheiden, was du machen lässt und was nicht.
Grüße