Verkauftes Auto nun Kaputt
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Mitglied seit: 28.05.2013
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19 Beiträge
Hallo,
ich habe letzte Woche ein Auto verkauft, heute hat mich der Käufer angerufen und gemeint das ihn der Tüv nicht mehr weiterfahren hat lassen, und die Plakete entfernt hat weil das Fahrzeug angeblich erhebliche mängel hatte? Nun möchte er das ich das Fahrzeug zurücknehme bzw. mich an den Rep. kosten beteilige. Fahrzeugwert 4700€, Rep. kosten 2500€. Er hat auch schon einen Anwalt eingeschaltet.
Ich weiß nun nicht was ich tun soll, das Geld habe ich schon für meine Neues Auto ausgegeben.
Welche möglichkeiten hat der Käufer? Hatte so ein mobile.de Kaufvertrag den allerdings nur der Käufer hat.
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Hallo Danelo,
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Gruß
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[font=georgia,times,times new roman,serif] Hatte so ein mobile.de Kaufvertrag den allerdings nur der Käufer hat.[/font](Zitat von: Danelo)
Au weia. Wie kann man nur?!
Abwarten bis wirklich was vom Anwalt kommt, viele quatschten bloß. Wenn was kommt ab zum eigenen Anwalt. Dann hast du ohne rechtlichen Beistand keine Chance.
vHast du du den Wagen mit Mängeln verkauft und wusstest davon?
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 28.05.2013
München
Deutschland
19 Beiträge
Ich bin erst 1000 km Autobahn mit dem wagen gefahren, mir waren keine Mangel außer schlechten Bremsen bekannt was dem Käufer auch bekannt war. Jetzt ist angeblich die Achse gebrochen, Hinterrad Aufhängung gebrochen und ABS defekt.
Hallo.
Normal kann er dir garnichts.
Auszug aus Mobile Kaufvertrag:
II. Gewährleistung
Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit nicht unter Ziffer III. eine bestimmte Zusicherung erfolgt.
Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflich
-
ten des Verkäufers beruhen sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen
Dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgetreten
Das einzigste was ein Problem ist dass du keine Kopie vom Kaufvertrag hast. Jetzt könnte natürlich der Käufer noch diverese Sachen dazu schreiben.
Auf jedenfall mal einen Anwalt kontaktieren und dem alles schildern.
Mfg Tom
Mitglied seit: 22.03.2007
Kreis Recklinghausen
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108 Beiträge
Hat er dir denn mal eine Kopie oder sowas von der Bescheinigung des TÜV zukommen lassen?
Also dass du mal eine konkrete Aufstellung hast was alles daneben sein soll? Evtl quatscht er echt nur, muss aber nicht unbedingt sein.
hey leute ist doch ne mittlerweile bekannte masche. Ja nix zahlen. Das kannst aussitzen. Da kommt nix vom Anwalt. Die versuchen dir angst zu machen und dir damit nen tausender oder mehr ab zu nehmen!
Wahrscheinlich hat das Auto längst neuen tüv und fährt fröhlich vor sich hin!
Motorsport ist Autofahren für Männer!
www.rallyeteam-hartmann.de
www.Racers-performance.de
War das ein e46, wenn der TE den Wagen nur 1000 km gefahren ist, kann er den Mangel ja leicht übersehen haben.
Betreibst du ein Hobby Gewerbe ?
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
Betreibst du ein Hobby Gewerbe ?
(Zitat von: Bruderchorge)
Ein was?
bzgl. Sachverhalt: dass Du keine Kopie vom KV hast... war wirklich mehr als dämlich. Gibts nicht bei diesen Formular-Kaufverträgen immer mehrere Durchschläge? (ich schreib solche Verträge ja selbst...)
Und ja: einfach mal abwarten, ob was kommt. Wenn was kommt, kann man immer noch entscheiden, wie man reagiert. Wenn nix kommt: schön
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Ich male dir jetzt mal ein Horrorszenario auf, weil einzig der Käufer im Besitz eines KV ist:
Er füllt einen neuen KV aus, indem Du als Verkäufer gewisse Eigenschaften zusicherst und ausdrücklich keine Gewährleistung ausschließt. Dann macht er deine Unterschrift nach (die Vorlage hat er ja schön da) und Du hast die Arschkarte.
Wie willst Du beweisen dass das nicht der KV ist, den ihr unterschrieben habt? Das ist dir hoffentlich eine Lehre...
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 28.05.2013
München
Deutschland
19 Beiträge
Ich hab zumindest ein teil von dem Vertrag als Foto, ich treffe mich heute mit dem Käufer um die TÜV Berichte zu sehen.
Ich hab zumindest ein teil von dem Vertrag als Foto, ich treffe mich heute mit dem Käufer um die TÜV Berichte zu sehen.(Zitat von: Danelo)
Nimm jemand mit und kopiere / fotografiere die TÜV-Berichte. Und sag, Du willst den Kaufvertrag auch sehen.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Mach dir Kopien von ALLEM was er dir zeigt inkl. des KV!!!!!!!!!
@mb100: Wenn du mit einem privaten 0815 Drucker den Vertrag bei mobile ausdruckst, gibt es sicher keine Durchschläge. ;)
Man sollte halt nen zweiten ausdrucken, identisch ausfüllen und unterschreiben lassen.
less traction - more action!
EAT/SLEEP/DRIFT
@mb100: Wenn du mit einem privaten 0815 Drucker den Vertrag bei mobile ausdruckst, gibt es sicher keine Durchschläge. ;)
Man sollte halt nen zweiten ausdrucken, identisch ausfüllen und unterschreiben lassen.(Zitat von: B3AM3R)
Durchschläge war das falsche Wort.
Ich meinte: besteht die pdf-Datei nicht ohnehin aus zwei identischen Dokumenten? Also quasi zwei Exemplaren des Vertrags, eine Version überschrieben mit "für den Käufer" und eine mit "für den Verkäufer"?
Und meinst Du, es wird Zeit, meinen guten 9-Nadeldrucker in Rente zu schicken? ;-) ;-) ;-)
Bearbeitet von: mb100 am 22.04.2015 um 13:57:23
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Es riecht nach abzocke, aber das ist in der heutigen Zeit normal.
Es beschweren sich bei eBay sogar Leute, dass als "defekt" verkaufte Artikel wirklich defekt sind.
Hast du einen Verkehrsrechtschutz? Die Regeln auch Verkäufe und Käufe.
Bearbeitet von: Chino_316i am 22.04.2015 um 15:11:17
Hast du einen Verkehrsrechtschutz? Die Regeln auch Verkäufe und Käufe.
(Zitat von: Chino_316i)
Seit wann denn das?
Hast du einen Verkehrsrechtschutz? Die Regeln auch Verkäufe und Käufe.(Zitat von: Chino_316i)
Seit wann denn das?(Zitat von: angry81)
Die Frage ist falsch gestellt. Bzw. lautet die Antwort: "Es kommt drauf an."
Mit anderen Worten: es gibt Versicherungen, die grundsätzlich auch Vertragsstreitigkeiten rund ums Auto mit übernehmen - und dann ist es sicher schwer, festzustellen, seit wann diese Leistung mit integriert ist. Und es gibt sicher Versicherungen, die keine Vertragsstreitigkeiten rund ums Auto übernehmen. Die Umfänge und Leistungen der einzelnen Versicherer können sich dahingehend unterscheiden.
Die ADAC-Rechtsschutz übernimmt dies beispielsweise; siehe
hier, die HUK-Verkehrsrechtsschutz eingeschränkt (siehe
hier - Karteikarte "Detail" - "Wann die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung der HUK-Coburg leistet"). Insofern ist es sinnvoll und auch richtig, dass der Anwalt vor dem Tätigwerden das macht, was Anwälte ohnehin machen, wenn ne Rechtsschutzversicherung ins Spiel kommt: die Versicherung kontaktieren, den Sachverhalt schildern und eine Deckungszusage einholen.
Bearbeitet von: mb100 am 22.04.2015 um 15:47:34
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Seit wann weiß ich nicht, aber es ist "Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht" geregelt.
Seit wann weiß ich nicht, aber es ist "Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht" geregelt.
(Zitat von: Chino_316i)
Ja, das is bei Deiner Versicherungsgesellschaft so. Nur muss das nicht heißen, dass es bei jeder anderen Gesellschaft genauso ist. Wahrscheinlich ist es bei Angrys Versicherung nicht der Fall, und deswegen ist er möglicherweise angry ;-) ;-) ;-)
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Kann natürlich sein, dass manche Versicherungen diesen Service nicht anbieten. ;)
Aber bei den meisten Markenversicherungen sollte das schon im Angebot sein.
Ich weiß gar nicht ob das meine RS abdeckt. Für mich persönlich wäre ich nie auf die Idee gekommen das eine Verkehrsrechtsschutz Vertragsstreitigkeiten um den KV abdeckt.