Zu schnell gewesen / Probezeit 120kmh zu schnell! (geschlossen)
Anzeige Straftat, genauer gesagt Vehrkehrsstraftat. Tatbestand...
(Zitat von: veno)
Ne Verkehrsstraftat seh ich hier nicht. Keine Straßenverkehrsgefährdung, keinen gefährlichen Eingriff, kein Alk oder Drogen im Spiel - nur ne Geschwindigkeitsübertretung (= Ordnungswidrigkeit). Die allerdings sehr ordentlich. Und für die gibts sicher auch ne Anzeige.
Angry hat recht: der Toleranzbereich wird bei solchen Sachverhalten (also ungeeichter Tacho) dann vergrößert.
Was ich mich natürlich auch frag: wie bist Du überhaupt auf diese Geschwindigkeit gekommen - und zwar so, dass Du es angeblich nicht gemerkt haben willst? Will sagen: die wenigsten 80er-Straßen, die ich kenne, sind für 200 km/h geeignet...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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Hallo mb100,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Zu schnell gewesen / Probezeit 120kmh zu schnell!"!
Gruß
Ich hab nicht gemerkt so schnell gefahren zu sein!
(Zitat von: grüner huso)
Wenn Du uns das weiß machen willst dann hast Du den Schuss nicht gehört.
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Ich weiß es nicht, ahja ich bin auch in Schlangenlinien gefahren sagte Polizei. Alkohol und Drogentest wurden gemacht und sind negativ ausgefallen, was auch sonst.. Das ist mir ein Rätsel wie die dadrauf kommen, dass ich Schlagenlinien gefahren bin.
Ich weiß es nicht, ahja ich bin auch in Schlangenlinien gefahren sagte Polizei. Alkohol und Drogentest wurden gemacht und sind negativ ausgefallen, was auch sonst.. Das ist mir ein Rätsel wie die dadrauf kommen, dass ich Schlagenlinien gefahren bin.
(Zitat von: grüner huso)
200 Sachen auf ner Strecke, die für 80 km/h freigegeben ist - und Schlangenlinien? Is klar.
Dann stellt sich die Frage, warum Du nicht längst abgeflogen bist...
Meine Zweifel über den Wahrheitsgehalt der Geschichte werden auch immer größer. Will sagen: entweder Du erzählst uns hier einen vom Pferd - oder ein Spaßvogel hat gemeint, er will mal Polizist spielen - und Dir einen vom Pferd erzählt...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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Ne Verkehrsstraftat seh ich hier nicht. Keine Straßenverkehrsgefährdung, keinen gefährlichen Eingriff, kein Alk oder Drogen im Spiel - nur ne Geschwindigkeitsübertretung (= Ordnungswidrigkeit). Die allerdings sehr ordentlich. Und für die gibts sicher auch ne Anzeige. (Zitat von: mb100)
Ich bin im Strafrecht nicht so bewandert, aber könnte man hieraus:
(1) Wer im Straßenverkehr
1. ein Fahrzeug führt, obwohl er- a) ....
- b) infolge geistiger ... Mängel
nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, ...und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.nicht etwas konstruieren? Ich meine, wer nicht merkt, dass er 200 anstatt 80 fährt, muss geistig umnachtet sein.
Bearbeitet von: Papa76 am 31.03.2015 um 11:14:12
In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
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Nene das waren Polizisten, haben mir auch ihren Dienstausweis gezeigt usw. Als ich meinte bin nicht in Schlangenlinien gefahren wurden sie böse deswegen hab ich auch nichts mehr zu gesagt. Werde den Bescheid mal hier zeigen, die Geschichte ist wirklich so passiert.
Er hat nicht gemerkt so schnell zu sein.. :D
sorry, was machst du im bmw forum, wenn du doch bugatti fährst ;)
Spaß bei Seite.. ich wette da kommt zur Strafe im Bußgeldkatalog noch ne Anzeige wegen mutwilliger Gefährdung dazu..
Aber in Knast wirst du sicher nicht müssen. Dafür muss schon mehr passieren.. zB paar Songs downloaden :P
Fahre nie zu dicht hinter nem golf... du könntest ihn einsaugen!
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Bei 200 kann man schon mal ein 80-Schild übersehen. Man ist ja so schnell vorbei. Da hab ich volles Verständnis. Und irgendwann ist man auch in solch einem Geschwindigkeitsrausch, dass man die Geschwindigkeit nicht mehr merkt. So wie Du !!!! Ich kann nur fassungslos mit dem Kopf schütteln. Scheiß baut jeder mal ... aber so was.
Ich frag mich ob nicht Deinem Fahrlehrer oder dem Fahrprüfer (so lange hast Du ja noch nicht den Lappen) was anzulasten ist. Schließlich hättest Du nie auf die Strasse gehört.
Viele Autos haben einen Konstruktionsfehler. Man hat vergessen alle Räder mit dem Motor zu verbinden.
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Schwachsinn der Prüfer hat alles richtig gemacht, bin über 1 jahr ohne einem strafzettel normal gefahren
Ne Verkehrsstraftat seh ich hier nicht. Keine Straßenverkehrsgefährdung, keinen gefährlichen Eingriff, kein Alk oder Drogen im Spiel - nur ne Geschwindigkeitsübertretung (= Ordnungswidrigkeit). Die allerdings sehr ordentlich. Und für die gibts sicher auch ne Anzeige. (Zitat von: mb100)
Ich bin im Strafrecht nicht so bewandert, aber könnte man hieraus:
(1) Wer im Straßenverkehr
1. ein Fahrzeug führt, obwohl er
- a) ....
- b) infolge geistiger ... Mängel
nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, ...
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.
nicht etwas konstruieren? Ich meine, wer nicht merkt, dass er 200 anstatt 80 fährt, muss geistig umnachtet sein.(Zitat von: Papa76)
Aus folgenden Gründen "nein":
1. Ganz grundsätzlich: im Strafrecht sind Analogien zu Ungunsten des Täters verboten. Folglich wirds nix draus, sich irgendwas zusammenzukonstruieren.
2. Das mit den geistigen Mängeln muss auch erst mal vorgelegen haben. Es müsste also eine tatsächliche Fahruntüchtigkeit gegeben haben, die vergleichbar ist mit z.B. der, die durch Alk oder Drogen hervorgerufen wird. Also beispielsweise durch die Wirkung von Medikamenten, durch eine Krankheit wie Epilepsie, durch Übermüdung, ... . Dass einer einen offensichtlichen Vollknall (ohne psychische Erkrankung) hat, reicht nicht
3. ist das Delikt ein konkretes Gefährdungsdelikt. Das heißt, dass andere Rechtsgüter konkret gefährdet sind, es also nur vom Zufall abhängt, ob jemand anderes verletzt wird (1. Ansicht) bzw. es sehr wahrscheinlich zur Rechtsgutsverletzung kommt (2. Ansicht). Nur wenn niemand da ist, der tatsächlich gefährdet wird (die Polizisten klammer ich bei der Betrachtung mal aus; da unterstelle ich ein "Hinterher-Fahren"), kommts auch nicht zur Gefährdung.
Bearbeitet von: mb100 am 31.03.2015 um 11:45:08
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Heul doch nicht rum jetzt. Erst fahren wie ein Mann der nix mehr zu verlieren hat und dann das wehmütige Kind spielen.
Das gibt ne MPU und hoffentlich ne gscheite Geldstrafe. Google halt mal den neuen Bußgeldkatalog.
Auf jeden Fall hast du es dir verdient. Nur Schade das es nicht in der Schweiz passiert ist.
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ich gebe dir den rat beende mal lieber hier den Thread .... du wirst nur noch mehr auf die fresse bekommen ... und ne wirkliche einsicht deinerseits ist nicht wirklich zu erkennen....
unterm strich.... vollpfosten wie dich wird auch in zukunft immer wieder geben ... ich kann nur hoffen das kein solcher in meiner gegend fährt....
denn .. die hellste Kerze auf der Torte biste nich gerade !
Amen ...
ich gebe dir den rat beende mal lieber hier den Thread .... du wirst nur noch mehr auf die fresse bekommen ... und ne wirkliche einsicht deinerseits ist nicht wirklich zu erkennen....
unterm strich.... vollpfosten wie dich wird auch in zukunft immer wieder geben ... ich kann nur hoffen das kein solcher in meiner gegend fährt....
denn .. die hellste Kerze auf der Torte biste nich gerade !
Amen ...
(Zitat von: elvis35m)
Ich denke auch, das hier Schluss sein sollte.
Wenn der Richter, oder wer auch immer, diese Aktion jetzt, mit dem Unfall von letztens in Verbindung bringt, dann sieht es mit Mildernden Umständen eher Schlecht aus.
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ok schluss jetzt
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Dass einer einen offensichtlichen Vollknall (ohne psychische Erkrankung) hat, reicht nicht(Zitat von: mb100)
Schade.
In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
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bin über 1 jahr ohne einem strafzettel normal gefahren
(Zitat von: grüner huso)
Eher bist du wohl in der Zeit nicht erwischt worden.
In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
Mitglied seit: 04.01.2013
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..., bin über 1 jahr ohne einem strafzettel ...
(Zitat von: grüner huso)
Bist nicht erwischt worden. Jeder fährt mal so wie es nicht erlaubt ist und nur ein Bruchteil wird aufgedeckt. Die Aussage "ein Jahr ohne Strafzettel" sagt nichts über das tatsächliche Benehmen im Strassenverkehr.
Viele Autos haben einen Konstruktionsfehler. Man hat vergessen alle Räder mit dem Motor zu verbinden.
Wie wärs wenn du einen der mods fragst ob die dieses thema nicht lòschen?
Oder lòsch deine kommentare...
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Wie ist das eigentlich, wenn bei dieser Aktion sein Tacho gar nicht funktioniert hat!? So ein Käbelchen geht ja schnell mal ab, bzw. brennt auch eine Sicherung mal unerwartet durch... Und hinter ihm fährt ein Auto mit gleicher Geschwindigkeit, der Beifahrer spielt sogar noch am Handy rum - da musste er ja annehmen das er nur erlaubte 80Km/h fährt ;-)
Da man ein Fahrzeug ohne funktionierenden Tacho sicher nicht bewegen darf muss dafür sicher eine Strafe gezahlt werden. Vielleicht wäre die aber geringer, oder käme das dann zu seinem Geschwindigkeitsvergehen hinzu?