Es ist in dem Moment eigentlich egal, wem was gehört. Da du Besitzer des Fahrzeuges bist.
Im allgemeinen gibt es keine Aufteilung der einzelnen Reparatur Punkte. Spricht du kannst dir den Schaden Komplett auszahlen lassen und selber für die Instandsetzung sorgen. Oder aber es über die Werkstatt abwickeln lassen.
(Zitat von: Amstrong)
Ja, nur das Problem ist, dass die Leasinggesellschaft Eigentümerin des Fahrzeugs ist.
Und doch, es geht so grundsätzlich klar, dass man den Reparaturumfang mit der Werkstatt abspricht und den Schaden nicht laut Schadensbericht, Gutachten, Kostenvoranschlag oder sonst was macht. Sondern einschränkt - oder verändert. Hab ich selbst auch schon einige Male gemacht.
Allerdings: da die Leasinggesellschaft Eigentümerin des Fahrzeugs ist, entscheidet grundsätzlich sie über den Reparaturumfang - oder es kommt eben danach zur "großen Abrechnung". Von daher empfehl ich schon, den Wagen (ggf. ohne Räder) nach Gutachten reparieren zu lassen. Eben um Gezicke danach zu vermeiden.
Die Räder, die nun nicht im Eigentum der Leasinggesellschaft stehen, können in meinen Augen problemlos aus dem Umfang rausgenommen werden; sollte aber gegenüber der Werkstatt angegeben werden. Kommt aber natürlich auch drauf an, wie der Reparaturauftrag formuliert wurde.
Auch gegenüber der Leasinggesellschaft ist das Rausnehmen problemlos. Die werden dann ja eh nicht zurückgegeben. Wie dann allerdings die Abrechnung gegenüber der Versicherung (Kasko) gemacht wird... spontan keine Ahnung. Die Kaskoabrechnung funktioniert ja doch etwas anders wie die Haftpflichtabrechnung.
Was ich mich frag: wieso stellst Du die Frage nicht dem Rechtsanwalt?