@ Old Men
Auf jeder Felge sollte eine KBA Nummer sein, keine KBA Nummer, keine Eintragung.
Gefährliches Halbwissen sag ich da nur.
Was ist denn, wenn diese Felgen nicht KBA genehmigt sind, aber ein Teilegutachten vorliegt in dem dieses Fahrzeug im Verwendungsbereich steht? Anbauabnahme nach §19.3 bzw. §19.4!
Desweiteren besteht die Möglichkeit, allerdings nur die Möglichkeit, auch bei nicht übereinstimmenden Verwendungsbeich des Teilegutachten oder wenn nur ein Festigkeitsgutachten vorliegt oder Die Felgen Originalfelgen eines anderen Fahrzeuges sind, eine Einzelgenehmigung nach §21 in Verbindung mit §19 Abs. 2 zu erlangen. (Volksmund: Einzelabnahme) Hier müsste sich ein amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr der Sache annehmen und den Umbau mit Nachweisen positiv in einem Gutachten für die Genehmigungsbehörde (meist die Zulassungsstelle) abschließen.