moin,
anhänger, wohnwagen genauso wie wohnmobile sind erlaubt.
allerdings mit kleinen einschränkungen:
1. wohnfahrzeuge/hänger nicht in die erste reihe
2. sollte ein dementsprechendes gefährt mit einer fremdmarke gezogen werden wandert zumindest das zugfahrzeug auf den fremdmarkenplatz
3. fahrzeuganhänger, transportanhänger oder fremdmarkentransportfahrzeuge sind nach dem entladen auch auf dem fremdmarkenplatz abzustellen.
ansonsten an sich alles entspannt.