Ein Scheinwerfer ist ein bauartgenehmigungspflichtiges Teil. Das heißt jeder Scheinwerfer wurde geprüft für seine Zulassung als z.b. Abblendlicht-Scheinwerfer, als Fernscheinwerfer...oder als beides in einem und da wird auch das zulässige Leuchtmittel festgelegt, z.b. Halogen H7.
Baust du in so einen Schweinwerfer jetzt eine andere Linse ein, erlöscht die Bauartgenehmigung, baust du andere Leuchtmittel ein, das gleiche.
Ob und für was die Scheinwerfer geprüft sind, kann man aus der Genehmigung der Scheinwerfer "rauslesen", die kann nur nicht jeder einsehen.
Man kann aber ganz gut an den "Symbolen" auf den Scheinwerfern das einschränken, die wichtigsten:
H: Scheinwerfer mit Halogenglühlampe
D: Scheinwerfer mit Gasentladungslichtquelle (Xenon)
R: Fernlicht (R=Road)
C: Abblendlicht (C=City)
Wenn da jetzt auf dem Gehäuse/Streuscheibe z.b. HC drauf steht hast nen Halogen Scheinwerfer für Abblendlicht