hallo,
ich bin grad dabei, mir fk klarglasscheinwerfer einzubauen.
das problem mit der leuchtweitenregulierung kennt ja bestimmt jeder. das die bei fk nicht passt. wenn ich mir die mühe nicht mache und das umbaue,weil ich die lwr eh nuie benutzt hab, bekomm ich dann trotzdem tüv? damals bei der ersten hauptuntersuchung ging die nämlich schon bei den originalen nicht un da hat der tüv vermerkt, dass die lwr nicht geht.
mfg mario