Unfall Wertschätzung Reparatur oder Totalschaden
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 27.08.2012
Salzgitter
Deutschland
261 Beiträge
Hallo,
das Jahr hat ja echt gut angefangen. Ich hatte gestern einen Unfall vor dem Haus.
Eine Autofahrerin hat mir die Vorfahrt genommen udn obwohl ich alles versucht habe, den Unfall zu verhindern, hat sie mich erwischt.
Die Polizei kam und hat alles aufgenommen. Sie hat Ihre Schuld zugegeben und auch im Unfallprotokoll dies unterschrieben.
Sie hat den Unfall bei iherer Versicherung gemeldet und diese hat mich auch sehr schnell angerufen.
Einen Leihwagen habe ich sofort bekommen. Jetzt muss ich mich mit dem 2.0 D etwas ärgern. Naja aber dafür ein 4er (super Auto).
Nun die Frage: was passiert dann jetzt? Ich habe etwas gelesen über Wertminderung...
Was genau würde die Versicherung bezahlen? Mein Auto: e93 335i Bj. 07/2007 Vollaustattung.
Beschädigt wurde: alles hinten links: Kortflügel, Seitenschweller, Stoßstange, Felge ganz schon und das Rad scheint mir etwas ungerade zu stehen. Ich weiß nicht ob die Hinterachse einen Schaden hat. Weiterhin zeigt er jetzt die Fehlermeldung: DSC ausgefallen (geht mal an mal aus), dann ein metallisches Geräuch so bei ca. 2000 U/min vorne unter der Haube und der Auspuff ist lauter geworden. Es sind ein paar Meter die ich bis zum Parkplatz gefahren bin, da habe ich das Dach getestet und dies ließ sich nicht öffnen (vllt ein Sensor getroffen irgendwo?).
Was meint ihr wie es weiter laufen soll?
So eine s... gerade wo ich das Auto verkaufen wollte (steht im Netz seit ca. 2 Wochen). Ich habe so viel Geld für Reparaturen ausgegeben (Injektoren, Bremsen komplett, Reifen hinten....). Mein armes Baby steht jetzt auf dem Parkplatz und ich vermeide es mir anzuschauen. Es tut echt weh :-(
Bearbeitet von: 335 am 17.01.2015 um 08:16:46
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo 335,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Unfall Wertschätzung Reparatur oder Totalschaden"!
Gruß
Ähnliche Beiträge
Die folgenden Beiträge könnten Dich ebenfalls interessieren:
Also wenn das Dach einen Schaden am Mehrgelenk hat, also der Hauptmechanik (tragende steuernde Teile) ist es nicht reparabel und muss ersetzt werden.
Nur das Dach
ohne das Heckmodul mit Kofferaumdeckel kostet ~10000€.
Ich würde also ganz genau darauf achten was in deinem Gutachten steht, ein "verbogener E93 oder auch F33" ist sehr schnell ein Totalschaden wenn es die im Dachbereich getroffen hat.
Ab zu BMW und Kostenvoranschlag machen lassen. Entweder lässt Du das Geld direkt an die zahlen für die Reparatur oder lässt es dir minus Mwst. auszahlen und kümmerst dich selbst um die Reparatur.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 27.08.2012
Salzgitter
Deutschland
261 Beiträge
Wo genau im Kofferraum sitzen denn die Sensoren fürs Dach? Also das Dach an sich hat überhaupt keinen Kratzer bekommen.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 27.08.2012
Salzgitter
Deutschland
261 Beiträge
Hat jemand vllt ein Bild wo die Sensoren und Relais zu sehen sind?
Mitglied seit: 18.09.2011
Raum Stuttgart
Deutschland
4337 Beiträge
Nur weil das Dach keinen optischen Schaden hat, heißt es nicht, dass es nicht beschädigt wurde.
Bilder etc. findest du denke ich im Teilekatalog , in den Explosionszeichnungen.
Bring den Wagen am besten zu BMW und lass dort ein Gutachten bzw. KVA erstellen. Würde jetzt daran aber auch nichts mehr rumdoktern.
Ein flotter 3er macht immer Spaß.
Ich würd auf jeden Fall ein Gutachten erstellen lassen - und keinen Kostenvoranschlag. Schon weil der Schaden so hoch sein wird (also schon ohne Berücksichtigung des Dachs deutlich in den vierstelligen Bereich reingeht), dass die Versicherung auf ein Gutachten bestehen wird - und wahrscheinlich bei "nur" Kostenvoranschlag auf die Idee kommt, einen Gutachter vorbeizuschicken. Auch halte ich es für sehr gut möglich, dass die Schadenssumme laut Gutachten höher sein wird als die Schadenssumme laut Kostenvoranschlag; unabhängiger Gutachter unterstellt.
Von daher würd ich den Wagen auch nicht beim BMW-Händler begutachten lassen. Unterstellt, der Wagen ist fahrbereit. Und ich würd mir nen Anwalt suchen. Die arbeiten auch meist mit Gutachtern zusammen bzw. haben ihre entsprechenden Kontakte in den Gutachter-Kreisen.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Mitglied seit: 18.09.2011
Raum Stuttgart
Deutschland
4337 Beiträge
Fahrbereit ist er aber laut seiner Aussage nicht wirklich ...zumindest nicht im Sinne von Sicher.
Hallo,
das Jahr hat ja echt gut angefangen. Ich hatte gestern einen Unfall vor dem Haus.
Eine Autofahrerin hat mir die Vorfahrt genommen udn obwohl ich alles versucht habe, den Unfall zu verhindern, hat sie mich erwischt.
Die Polizei kam und hat alles aufgenommen. Sie hat Ihre Schuld zugegeben und auch im Unfallprotokoll dies unterschrieben.
Sie hat den Unfall bei iherer Versicherung gemeldet und diese hat mich auch sehr schnell angerufen.
Einen Leihwagen habe ich sofort bekommen. Jetzt muss ich mich mit dem 2.0 D etwas ärgern. Naja aber dafür ein 4er (super Auto).
Nun die Frage: was passiert dann jetzt? Ich habe etwas gelesen über Wertminderung...
Was genau würde die Versicherung bezahlen? Mein Auto: e93 335i Bj. 07/2007 Vollaustattung.
Beschädigt wurde: alles hinten links: Kortflügel, Seitenschweller, Stoßstange, Felge ganz schon und das Rad scheint mir etwas ungerade zu stehen. Ich weiß nicht ob die Hinterachse einen Schaden hat. Weiterhin zeigt er jetzt die Fehlermeldung: DSC ausgefallen (geht mal an mal aus), dann ein metallisches Geräuch so bei ca. 2000 U/min vorne unter der Haube und der Auspuff ist lauter geworden. Es sind ein paar Meter die ich bis zum Parkplatz gefahren bin, da habe ich das Dach getestet und dies ließ sich nicht öffnen (vllt ein Sensor getroffen irgendwo?).
Was meint ihr wie es weiter laufen soll?
So eine s... gerade wo ich das Auto verkaufen wollte (steht im Netz seit ca. 2 Wochen). Ich habe so viel Geld für Reparaturen ausgegeben (Injektoren, Bremsen komplett, Reifen hinten....). Mein armes Baby steht jetzt auf dem Parkplatz und ich vermeide es mir anzuschauen. Es tut echt weh :-(
Nicht dass er noch von den netten Herren in blau ein Bußgeld bekommt (scharfkantige, abstehende Karosserieteile) oder gar noch ein Unfall passiert .
Gutachter kommen aber auch zu dir nach Hause :).
Also hier am besten direkt am Montag einen Gutachter deiner Wahl kontaktieren und einen Termin ausmachen.
Ein flotter 3er macht immer Spaß.
Fahrbereit ist er aber laut seiner Aussage nicht wirklich ...zumindest nicht im Sinne von Sicher.
Felge ganz schon und das Rad scheint mir etwas ungerade zu stehen. Ich weiß nicht ob die Hinterachse einen Schaden hat. Weiterhin zeigt er jetzt die Fehlermeldung: DSC ausgefallen (geht mal an mal aus), dann ein metallisches Geräuch so bei ca. 2000 U/min vorne unter der Haube
Nicht dass er noch von den netten Herren in blau ein Bußgeld bekommt (scharfkantige, abstehende Karosserieteile) oder gar noch ein Unfall passiert .
Gutachter kommen aber auch zu dir nach Hause :).(Zitat von: Performances)
Immer die markierten Fullquotes...
=> Fullquote entfernt, Markierung aufgelöst.
Deswegen hab ich auch geschrieben: "Wenn er noch fahrbereit ist." Ich hege aufgrund der Schilderung an der Fahrbereitschaft ebenfalls ordentliche Zweifel.
Fraglich ist allerdings, ob zur Begutachtung nicht ne Bühne oder so etwas erforderlich ist. Aber das kann der Gutachter klären - und den Wagen ggf. zu sich schleppen. Und der Anwalt entsprechend darauf reagieren.
Bearbeitet von: mb100 am 17.01.2015 um 13:58:43
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 27.08.2012
Salzgitter
Deutschland
261 Beiträge
Danke Jungs für die Tipps. Ich werde am Montag gleich einen Gutachter beauftragen.
Hebebühne bzw. Achsvermessung muss sein. Ich werde alle Schäden dann anmelden, nicht dass nachher gesagt wird es sei nicht wegen des Unfalls.
Ich war Anfang des Jahres bei Bmw wegen Injektoren. Da kann der Meister auch beweisen, dass alles top war.
Mir ist heute aufgefallen (Auto wurde natürlich nicht bewegt), dass der Auspuff lauter geworden ist. Die Auspuffklappe schließt jetzt gar nicht mehr. Weiterhin sind die metallischen Geräuche besonders beim Kaltstart immer noch vorhanden. Es kommt entweder vom Kat oder das typische Geräuch von den Wastegates. Das hatte ich alles vor dem Unfall nicht.
Ist das ein großer Auffwand die Stoßstange gegen eine vom M-Sport Packet zu tauschen? Muss man was umbauen?
Bearbeitet von: 335 am 17.01.2015 um 19:40:38
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 27.08.2012
Salzgitter
Deutschland
261 Beiträge
So der Gutachter war vor 2 Tagen da und jetzt habe ich ein paar Werte sowie eine Frage:
Wiederbeschaffungswert: 19.500,00€
Wertminderung: 400€
Reparaturkosten Netto (was ich ausgezahlt bekomme: ca. 4.000€ (er hat auch geschrieben, dass noch andere Sachen zu prüfen bzw. zu ersetzen sind)
Soweit so klar.
Ich habe ein verbindliches Kaufangebot über 13.200€ von einem Händler bekommen. Also da wird nix repariert.
Was würde die Versicherung denn nun bezahlen, wenn ich den Wagen diesem Händler verkaufe?
Danke
Bearbeitet von: 335 am 21.01.2015 um 17:16:06
Servus
Erst wenn du dad ok von deinem Anwalt kommt, dann verkaufe das Auto!! Wenn du einen guten top Gutachter hast der gibt dir direkt Hilfe, auch ob du verkaufen darfst! Denn die Gegnerische Versicherung hat das Vorkaufsrecht, nur zur Info! Gegen den üblichen Sprüche, von wegen dad Auto gehört nach dem ausbezahlen der Summe X!! Dasselbe Problem habe ich mit meinem Vater seinem Auto!! Nur Ärger mit dem Schei....
Erst wenn du dad ok von deinem Anwalt kommt, dann verkaufe das Auto!! Wenn du einen guten top Gutachter hast der gibt dir direkt Hilfe, auch ob du verkaufen darfst! Denn die Gegnerische Versicherung hat das Vorkaufsrecht, nur zur Info! Gegen den üblichen Sprüche, von wegen dad Auto gehört nach dem ausbezahlen der Summe X!! Dasselbe Problem habe ich mit meinem Vater seinem Auto!! Nur Ärger mit dem Schei....(Zitat von: Roterwassermaxx)
... aber bei Deinem Vater isses sicher ne Totalschaden-Abrechnung?
@TE: wenn Du fiktiv abrechnest, bekommst Du die Reparaturkosten abzüglich USt, wahrscheinlich wird die Versicherung noch a bisserl rumkürzen (soll Dein Anwalt prüfen), ggf. die Wertminderung (ich würds probieren, aber Versicherungen zicken auch da gern) - und das unabhängig von der Frage, ob Du das Auto verkaufst oder behältst und reparierst.
Zu prüfen ist dann noch der Nutzenausfall; auch im Bezug auf "ob" und "Umfang". Soll auch der RA machen.
Bearbeitet von: mb100 am 21.01.2015 um 19:21:48
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 27.08.2012
Salzgitter
Deutschland
261 Beiträge
Ich habe bis jetzt keinen RA genommen. Mal schauen, wie die Versicherung sich verhält.
Das ist mir aber immer noch nicht klar, darf ich entscheiden ob ich repariere oder gleich verkaufe sowie der steht.
Was bekomme ich dann unterm Strich wenn ich sofort verkaufe? den Wiederbeschaffungswert 19.500 (13.200 vom Händler und Rest von der Versicherung oder wie?). Oder kann die Versicherung den sofortigen Verkauf ablehnen und mir nur die Reparatur vorschlagen?
Lass Dich von nem Anwalt beraten...
... vor allem eben im Bezug auf den Ersatzwagen. Hab mir grad erst wieder in Erinnerung gerufen, dass Du schon einen genommen hast. Und derzeit ist es nicht unmöglich, dass Du dahingehend draufzahlen wirst.
... und nebenbei auch deswegen, weil Anwälte es gar nicht witzig finden, wenn sie die Kohlen, die der Mandant ins Feuer gepfeffert hat, wieder rausholen müssen.
... und auch, um zu ermitteln, wie vorteilhaft der Verkauf für Dich ist.
Von der Versicherung bekommst Du höchstens die Kohle für die Reparatur + Wertminderung - im Bezug auf die "Fahrzeugabrechnung". Will sagen: die 19,5 bekommst Du beim momentanen Stand definitiv nicht - zusammengerechnet - von der Versicherung und vom Händler.
Die 19,5 bekämst Du höchstens, wenn es ein Totalschaden wäre (sagen wir: 40.000 Euro Reparaturkosten; ich mag Extrembeispiele) und die Versicherung den Wagen übernimmt oder der (bzw. ein) Händler Dir den Wagen zum im Gutachten angesetzten Restwert abnimmt. Aber den übernimmt sie vorliegend hundertpro nicht. Und wenn Du fiktiv abrechnest, kann und wird die Versicherung auch nicht verlangen, dass Du den Wagen behältst und reparierst. Eher wird sie jubilieren, weil Dein Anspruch "in Euro" dann sinkt. Angenommen, Du rechnest fiktiv ab - und reparierst, dann kannst Du noch die USt in der Höhe beanspruchen, in der sie angefallen ist. Und den Nutzenausfall in der Höhe, in der der Wagen zur Reparatur in der Werkstatt steht. D.h. für die Versicherung wird fiktiv und Reparatur unterm Strich teurer als fiktiv und Verkauf.
Ob Du den Wagen verkaufst oder nicht, ist am Ende des Tages Deine freie Entscheidung und Dein Privatvergnügen - und hat mit der Versicherung weder dahingehend was zu tun, dass sie Dir reinreden kann noch kannst Du deswegen mehr von der Versicherung verlangen.
In meinen Augen ist sogar der Verkauf zum vorliegenden Gebot das für Dich ungünstigste Szenario. Im Moment seh ich höchstens 17,6 zzgl. Leihwagen auf Deiner Habenseite.
Bearbeitet von: mb100 am 21.01.2015 um 20:55:34
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Oh moin mb100
Im allgemeinen mal an alle trotzdem noch
EIN GUTES NEUES JAHR!
Aufs Thema zurück zu kommen.
Ja Totalschaden, das stimmt und so hat sich das beim Kollege hier auch angehört! Ich hab echt voll den Stress mit diesen blöden Versicherungsheinis von der gegnerischen hier, wollen nicht zahlen!! Obwohl das Auto ordnungsgemäß abgestellt war usw. Ja und rein rechtlich haben die auch noch Anspruch auf die Karre, hab es sogar schriftlich! Laut BG irgendwas!
Ja Totalschaden, das stimmt und so hat sich das beim Kollege hier auch angehört! Ich hab echt voll den Stress mit diesen blöden Versicherungsheinis von der gegnerischen hier, wollen nicht zahlen!! Obwohl das Auto ordnungsgemäß abgestellt war usw. Ja und rein rechtlich haben die auch noch Anspruch auf die Karre, hab es sogar schriftlich! Laut BG irgendwas!(Zitat von: Roterwassermaxx)
Na ja, die Beträge sind doch angegeben:
19.500 Euro = Wiederbeschaffungswert
4.760 Euro = Reparaturkosten
Da sind wir meilenweit weg von nem wirtschaftlichen Totalschaden. Der liegt ja nur dann vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Und die Totalschadenabrechnung fuktioniert eben vollkommen anders als die fiktive Abrechnung ohne Totalschaden. Und ja, es stimmt: beim Totalschaden hat die Versicherung grundsätzlich ein Vorkaufsrecht - wenn denn das Unfallopfer verkaufen will (=> 130%-Regel). Ob sie es denn ausübt, ist die zweite Frage...
... und wahrscheinlich "laut BGH irgendwas". Das is der Bundesgerichtshof. Die Berufsgenossenschaften haben damit üblicherweise wenig zu tun ;-)
Bearbeitet von: mb100 am 21.01.2015 um 21:09:32
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 27.08.2012
Salzgitter
Deutschland
261 Beiträge
Also Leihwagen habe ich eine Klasse niedriger als meine. Bestellt habe ich es definitiv nicht. Klar habe ich unterschrieben, dass ich den Leihwagen erhalten habe, aber der Besteller war die Versicherung. Da werde ich auch keinen Cent bezahlen.
Verkaufen würde ich nur, wenn die Summe zusammengerechnet 19,5K sein wird. Ansonsten lasse ich die gerne jede Schraube, Unterlegscheibe... bezahlen.
Wie kommst du aber auf die 17,6k? Meinst du also lieber reparieren?
Wie kommst du aber auf die 17,6k? Meinst du also lieber reparieren?
(Zitat von: 335)
13.200 vom Händler
4.000 von der Versicherung => fiktive Abrechnung
400 von der Versicherung => Wertminderung
======
17.600
oder hab ich mich verrechnet?
Wie sagt man ja so schön: Judex non calculat
Wie gesagt: betrachtet hab ich bei der Berechnung nur Deine Ansprüche fürs Auto. So Zeug wie Leihwagen, Unkostenpauschale, Heilbehandlungskosten, ... hab ich außen vor gelassen.
Und ich bin geneigt zu sagen: reparieren. Vor allem wenn sich das Ganze gut bewerkstelligen lässt, also der Rahmen nix abbekommen hat und auch das mit der Hinterachse gut reparabel ist. Vor allem auch, wenn Du mit dem Wagen so grundsätzlich zufrieden bist.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Moin
Das ist soweit richtig! Also doch Wertminderung im Endeffekt, dann lass den schön reparieren und besorge dir die, falls du tunen willst, Teile und kläre das mit deiner Werkstatt deines Vertrauens! Anfragen ob die das ganze mit verbauen! Du kannst ja die Zubehörteile wie schon gesagt besorgen!
Ich hatte das so verstanden das es ein Totalschaden wäre, da der Kollege hier geschrieben hatte das das Dach was abbekommen hat. Aber du schreibst ja das es funktioniert, hab ich überlesen, sorry.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 27.08.2012
Salzgitter
Deutschland
261 Beiträge
Der Wagen steht seit ca. 1 Woche vorm Unfall im Netz (mobile, autoscout24 sowie hier im Forum). Ich habe mehrere Angebote über 18.000€ abgelehnt.
Technisch ist mein Baby 1A, alles wurde gemacht (nur mal als Beispiel: 3 neue Injektoren Anfang des Jahres).
Man muss ja bei einem Unfall alles melden, sonst hat man später keinen Anspruch auf Schadensersatz. Deshalb habe ich Dach und Auspuff gemeldet (die Unterdruckdose oder die Klappe sind kaputt). Ich vermute, dass ich ein neuen PP ESD kaufen muss ;-)
Wenn ich aber die angebotene e93 335i im Netz mir anschaue, da wird mir schlecht. So viele ohne Navi, oder mit rotem Leder, oder gar keins. Die Preise sind ja auch schockierend. Ich denke ich werde meins reparieren, PP ESD sowie M Stoßstangen montieren dann Spaß haben. Wenn ich dann wieder verkaufen will, ist er (sowie die meisten im Netz) mehr als 20.000€ wert.