Frage an die Rechtsexperten, Sicherungsübereignung
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Mitglied seit: 19.05.2010
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370 Beiträge
Hi Leute,
Ich habe etwas verkauft, da der Käufer zu diesem Zeitpunkt nicht Liquide war, habe ich eine Sicherungsübereignung vertraglich(auf papier) geregelt mit dem Käufer. Nun ist der Käufer in Verzug und antwortet auf meine SMS nicht.
Da das Übereignete ein Fahrzeug ist, dachte ich mir, ich kann es einfach holen, da ich ja der Eigentümer des Fahrzeuges bin.
Oder muss ich Herausgabe der Sache verlagen? Und wenn er es nicht Herausgibt dann muss ich Klagen?
Danke schonmal.
Ich hab kein Interesse, zu gewinnen mit einer Sekunde vorsprung.
Es gibt Leute die sagen: "Es war ein richtig harter fight, Ich hab mit einer Sekunde gewonnen".
Auto braucht Liebe.
Ich will mit 10 Minuten gewinnen, Ich will mehr!
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo Steffen1212,
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Gruß
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Soweit ich den Link unten verstehe, gehört das Auto nach wie vor Dir, also würde ich sagen, fahr doch zum Käufer und hole es Dir, oder nimm die ausständigen Raten in Empfang. Ich hab auf diese weise schon mal eine 500er Yamaha von einem Gläubiger abholen müssen. Im Kostüm und ohne Motorradführerschein, d.h. ich musste das Ding schieben;)
Bitte beachte, dass ich deutsche Recht nur aus Wikipedia kenne. Ich kenne nur das öRecht und das liechtensteinische Recht, damit kann ich zwar was mit den deutschen Begrifflichkeiten anfangen, aber die Feinheiten der dt. Jurisprudenz kenne ich nicht. Ich bin mir sicher, es melden sich auch die, die Ahnung haben:)
http://de.m.wikipedia.org/wiki/Sicherungsübereignung
Ich kann nur davor warnen, einfach mal beim Schuldner vorbeizuhüpfen und die Kiste mitzunehmen. Im Moment seh ich bei ihm ein besseres Recht zum Besitz. Geh lieber den "normalen" Weg, also erst mal ne Mahnung mit Ankündigung, dass Du den Wagen wieder abholen wirst, wenn bis zum soundsovielten nicht gezahlt wird, im Anschluss dann das Ganze mit Einschreiben mit Rückschein - und danach dann, ggf. mit Hilfe eines Anwalts, den Klageweg.
Wie viele Raten stehen denn aus?
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Ich wäre verdammt vorsichtig mit solchen Aktionen. Auch wenn du de jure der Eigentümer bist, so bist du nicht der Besitzer - und auch der Besitzer hat Rechte.
Es bleibt nur der offizielle Weg und mit einer Zahlunsaufforderung per SMS kommst due vor Gericht nicht allzuweit - das sage ich dir jetzt schon.
Bei Gebrauchtwagenverkauf von Privat an Privat gilt: Brief _UND_ Fahrzeug gibt es nur wenn der Betrag vollständig vorliegt.
Dein Auto ist erst dann schnell genug, wenn du die Hosen schon voll hast bevor du einsteigst.
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Mitglied seit: 19.05.2010
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eben deswegen wollte ich zuerst nachfragen ob vll jemand ahnung davon hat.
Aber danke für das Feedback, er hat heute bezahlt, nach androhung dass ich einen Mahnbescheid erlassen werde.
Ich hab kein Interesse, zu gewinnen mit einer Sekunde vorsprung.
Es gibt Leute die sagen: "Es war ein richtig harter fight, Ich hab mit einer Sekunde gewonnen".
Auto braucht Liebe.
Ich will mit 10 Minuten gewinnen, Ich will mehr!