Servus, wie ihr in meiner Fotostory sehen könnt habe ich US-Sidemarkers und Fernlicht als TFL kodiert.
Mir gings heute mal darum, die rechtliche Lage dazu abzuchecken. Im Internet findet man duzende Interneteinträge, die meinen, diese Variante der Lichtgestaltung sei nicht zulässig - Referenzen dafür werden nie angeführt - quasi wissen die Leute nicht WIESO das verboten sein soll bzw. eben die rechtsgrundlage dafür ist ein Fremdwort.
Selbst bin ich aus Österreich, denke aber die deutsche Gesetzesauslegung wird der Österreichischen gleichen oder davon kaum abweichen.
Nun den: im KFG § 14 Abs. 3 steht geschrieben, dass das Begrenzungslicht aus gelbes Licht ausstrahlen darf - ergo die US-Sidemarker im Stand als Standlicht erlaubt sein sollten. (siehe auch § 20 Abs. 3 KFG )
§ 14 Abs. 2 KFG sagt, dass Tagfahrleuchten so ausgestattet sein müssen, dass diese nicht blenden. das von mir kodierte Fernlicht ist zwar Fernlicht, welches grstzl nur bei Ausnahmen verwendet werden darf, jedoch fungiert es gedimmt nicht als Fernlicht, und sollte somit eigentlich problemlos sein.
§20 Abs 3. KFG sagt, z.B. Nebelscheinwerfer dürfen ohne Bewilligung angebaut werden. Weiters dürfen nach § 20 Abs.7 KFG alle im § 20 Abs. 1-5 KFG abgeführten Scheinwerfer Leuchten und Rückstrahler nicht blenden sowie die Wirkung der vorgeschriebenen Scheinwerfer, Leuchten und RS nicht beeinträchtigen.
Wieder Ergo - die Sidemarker sind gedimmt - Blinker funktion ist unverkennbar, wenn diese verwendet wird & Fernlicht ist gedimmt, Fernlichtfunktion ist ebenfalls unverkennbar.Weiters gilt in Ö laut § 60 Abs. 3 StVO Tagsüber keine Beleuchtungspflicht, sondern nur bei Dämmerung, DUnkelheit oder Nebel. Hier steht lediglich geschrieben, dass weißes Licht nicht nach hinten, rotes Licht nicht nach vorne leuchten darf. Eine weitere Beleuchtung darf entfallen, wenn es stillsteht, oder von 50 Meter Entfernung auch ohne Beleuchtung erkannt werden kann (Sonnenlicht).
Hier also wieder kein gelblichtverbot.Alle oben geschriebenen Sachen sind nur Auslegungen meinerseits, bzw. Verständnisfragen die zur Diskusion anheizen, und heißt keinesfalls, dass die Gesetzeslage meiner AUffassung entspricht - ich bin ja selbst unschlüßig ;)
Ich bitte Leute, mit
FACHWISSEN, mitzudiskutieren :)
Liebe Grüße
Bearbeitet von: robinjb am 16.12.2014 um 18:20:42