Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 03.07.2010
Bamberg
Deutschland
14 Beiträge
Jetzt reicht´s - ich bin mit der Marke BMW fertig. Nie wieder.
Fahre ein Z3 Coupe und hab vor 17 (!!) Monaten ein Ersatzteil bestellt. Die Hubdach-Kinematik sollte bei Bestellung ca. 230 Euro kosten und war damals nicht auf Lager. Aus vorraussichtlich 4-6 Wochen Wartezeit wurden 14 Monate. Um das Dach zu fixieren, wurde das Glasdach mit Klebeband fixiert. Ein Professorium, aber für paar Wochen kein Problem.Nach über einem Jahr Wartezeit wurden meine Dachleisten vom Kleber stark in Mitleidenschaft gezogen. Um nach 11 Monaten endlich an das Ersatzteil zu kommen, habe ich den BMW-Kundenservice kontaktiert. Dort wurde ich auf baldiges Eintreffen des Ersatzteils vertröstet u. wg. der entstandenen Schäden eine Gutschrift von 100 Euro gewährt. Bis dahin, alles paletti.
Dann passierte wieder Monate nichts - bis ich zufällig von einem Mitarbeiter des BMW-Dealers erfuhr, dass mein Ersatzeil seit Wochen eingetroffen ist. Der Lagerist hat mich angeblich angerufen, auf meine Mailbox sprechen, war offenbar zu viel verlangt.
Nach 14 Monaten wollte ich das Teil endlich abholen. Plötzlich wurde mir ein Preis von 500 Euro genannt - mehr als das Doppelte !!! Grund: Der Preis hätte sich inzwischen geändert. Mit anderen Worten - dafür, dass der Kunde über ein Jahr auf Ersatzteile warten muss, zahlt er das Doppelte. Hammer!
Wieder BMW-Kundenservice kontaktiert. Man zeigte großes Verständnis, die Mitarbeiter konnten aber nix entscheiden. Mehrfach wurde ich während weiterer 2 (!!) Monate Wartezeit vertröstet u. hingehalten. Jetzt ist mir die Entscheidung mitgeteilt worden: Ich soll den Doppelten Preis zahlen! Auch von der zugesagten Gutschrift kein Wort mehr! Kosten jetzt: 600 Euro. Bin fassungslos u. maßlos enttäuscht.
Definitiv war das mein letztes Blech aus München. btw - Für sachdienliche Hinweis, wo man gebraucht eine Z3-Hubdachkinematik herbekommt, wäre ich sehr dankbar. Wo steht ein Z3 m. Dach/Hubdach beim Schlachter? Gruß, Dieter
Bearbeitet von: dadidada am 24.11.2014 um 12:16:19
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo dadidada,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "...und tschüß BMW"!
Gruß
Wer sich aufgrund eines einzigen (zugegeben langandauernden) Problems von der Marke an sich verabschiedet, der möge gehen. Ich hätte nie im Leben über ein Jahr gewartet sondern schon nach zwei Monaten den Geschäftsführer der Niederlassung und BMW Deutschland kontaktiert. Aber jeder wie er mag...
baba und fall ned heißts in österreich.
wer sich so über den tisch ziehen lässt der wirds bei keinem gewinnorientierten unternehmen als kunde leicht haben...
für leute mit heckantrieb und sperre habe ich immer ein dach über dem kopf, ein bier und kosteloses wifi
Ich verstehe Deinen Ärger.
Allerdings beschreibst Du einen Einzelfall, der bei jedem Automobilhersteller, bzw. Zulieferer so oder ähnlich passieren kann.
Ebenso ein "pennender" Lagerist.
Ich hätte mich bereits einen Monat nach Liefertermin an höhere Stellen gewand, Geschäftsleitung der Niederlassung oder so?! Bzw. BMW direkt kontaktiert. Irgendsowas.
Dir viel Erfolg bei Deiner neuen Marke :)
Just my two cents
...all those nasty women gonna rip you dime for dime
Ich seh das Problem in erster Linie bei der der Niederlassung bzw. dem Autohaus. Und nur sekundär bei BMW selbst. Bzw. wo das Problem tatsächlich lag... ich lass es dahingestellt. Wahrscheinlich bist Du genau in die Zeit reingekommen, in der BMW diese Ersatzteilversorgungsprobleme aufgrund der EDV-Umstellung hatte - und danach ist das Ganze wohl möglicherweise irgendwie untergegangen.
Aber ich werf mal folgende Frage in den Raum:
hast Du das Teil vor der langen Zeit verbindlich bestellt? Also damals schon den Kaufvertrag abgeschlossen? Oder nach dem Motto "Liefern Sie mal - und dann schauen wir?" Und wurde das Ganze auch schriftlich dokumentiert?
=> weil davon hängt in meinen Augen ab, ob Du das Ding abnehmen musst - und was Du dafür zahlen musst.
Die Suche nach nem Schrott-Z3-Coupe mit Schiebe / Hubdach dürfte btw der Suche nach der berühmten Nadel im Heuhaufen ähneln. Du weisst ja, wie häufig das Auto ist. Und... man nennt ein vorübergehend angebrachtes Teil "Provisorium". Hat nix mit nem Professor zu tun ;-)
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 03.07.2010
Bamberg
Deutschland
14 Beiträge
Bei Bestellung wurde ich vom Händler auf Probleme bei der Ersatzteilversorgung aufgrund von "EDV-umstellung" bei BMW hingewiesen. Nach 2 Monaten warten habe ich den Händler eindringlich aufgefordert, initiativ zu werden. Der Dealer konnte das Teil aber auch nicht herbeizaubern. Lieferprobleme waren zu diesem Zeitpunkt für viele Kunden ein Problem. Nachdem ich direkt bei der BMW-Kundenbetreuung vorgesprochen habe, wurde ich auf unbestimmte Zeit vertröstet. Was hätte ich bitteschön dagegen unternehmen sollen? Es blieb nur warten.Einen Kaufvertrag habe ich noch nie bei Ersatzteilbestellung gemacht. Wusste gar nicht, dass sowas geht. ... wusste aber auch nicht, dass Hersteller 14 Monate Lieferzeit haben und Ersatzteilpreise sich verdoppeln können. Beides bis dato unvorstellbar, ebenso wie die Tatsache, dass man sich nach 7 Monaten Kontakt mit der Kundenbetreuung gänzlich unkulant zeigt.Nach Eintreffen des Teils versemmelt der Händler mich zu kontaktieren - das laste ich nicht BMW an. Das man den Kunden nach monatelanger Warterei mit einer inzwischen erfolgter Preisverdoppelung konfrontiert, hingegen schon. Wenn ich bestelle u. mir ein Preis genannt wird, möchte ich das Teil auch zu bekannten Konditionen kaufen. Dachte auch, dass der genannte Preis bei Bestellung bindend ist, zumindest kulanterweise gewährt wird. Für die Wartezeit kann der Kunde schließlich nichts.
Einen Kaufvertrag habe ich noch nie bei Ersatzteilbestellung gemacht. Wusste gar nicht, dass sowas geht.(Zitat von: dadidada)
Rein rechtlich vollkommen problemlos. Ob tatsächlich, hängt insbesondere von den Parteien ab...
Das man den Kunden nach monatelanger Warterei mit einer inzwischen erfolgter Preisverdoppelung konfrontiert, hingegen schon. Wenn ich bestelle u. mir ein Preis genannt wird, möchte ich das Teil auch zu bekannten Konditionen kaufen. Dachte auch, dass der genannte Preis bei Bestellung bindend ist, zumindest kulanterweise gewährt wird. Für die Wartezeit kann der Kunde schließlich nichts.(Zitat von: dadidada)
Wenn Bestellung mit Kaufvertrag, ist der Preis in meinen Augen auch bindend - sofern nicht eine Preisanpassungsklausel "im Vertrag zu finden ist". Damit ist allerdings nicht zu rechnen bei solchen Geschichten - und Preisanpassungsklauseln sind auch nicht immer und jederzeit wirksam.
Ohne (wirksame) Preisanpassungsklauseln sind Preiserhöhungen dann das Privatvergnügen des Verkäufers. Mit dem möglicherweise unangenehmen Nebeneffekt, dass Du das Ding dann auch abnehmen musst. Nix Widerrufsrecht usw. . Wenn die Bestellung unverbindlich ist, dann ist in meinen Augen die Preiserhöhung grundsätzlich Dein Problem. Wobei ich als Verkäufer dann auch - vor allem in diesem speziellen Fall - im Rahmen einer Kulanzregelung am alten Preis festhalten würde. Schon um den Kunden nicht zu verlieren - und weil mir auch bewusst wäre, dass auch ich mich nicht vorteilhaft verhalten habe.
BMW ist dahingehend in meinen Augen nur geringfügig beteiligt. Kommt halt auch drauf an, in wie weit die Bestellung auf BMW-Seite verbummelt wurde. Wenn da einer Deine Bestellung ganz unten auf dem Schreibtisch hatte und die neuen Bestellungen immer oben drauf gelegt hat - und den Stapel von oben nach unten abgearbeitet hat, dann ist auch BMW mit an der Sache beteiligt. Witzigerweise ist mir mal sowas in Bamberg passiert ;-)
Unterm Strich hat sich in meinen Augen keine der drei Parteien wirklich vorteilhaft verhalten. Wie angry es sagte: Du hättest deutlich früher auf die Barrikaden gehen müssen. Dein Vertragshändler daraufhin ebenfalls. Und zu BMW mit dem EDV-Zirkus sag ich jetzt nix.
Bearbeitet von: mb100 am 24.11.2014 um 13:40:36
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
aktuell gesperrt
Baden-Württemberg - Freiburg
Deutschland
1258 Beiträge
ich kann dich da voll verstehen ... aber das musste trennen.. dein fahrzeug das du magst kann ja nix dafür das BMW in ihren abteilungen volldeppen waren in deinem fall...
Ich würde eher der Niederlassung die Freundschaft kündigen, als dem Auto. Wenn dir BMW gefällt, lass es dir nicht von unfähigen Leuten vermiesen.
Allerdings musst du auch mehr dran bleiben, wenn DU was willst.
Mit deinem jetzigen Plan, wird es nur so enden, das du bald die Nächste Marke hasst.
Wenn du einfach eine andere Marke fahren willst, mach das ruhig, ist vollkommen ok. Reisende soll man nicht aufhalten. Kannst dann ja mal berichten wie es dir woanders erging.
less traction - more action!
EAT/SLEEP/DRIFT
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 03.07.2010
Bamberg
Deutschland
14 Beiträge
na das Auto werde ich weiter fahren, evtl. auch ewig behalten, weil so ein Z-QP schon was besonderes ist. Aber mein nächster Kauf führt defintiv an BMW vorbei. Dafür spricht auch die inzwischen mittelmäßig Produktqualität ... die war z.B. bei meinem unverwüstlichen E30 gigantisch. Beim Z3 verreckt ständig was, meist Elektrokram. Mit der Niederlassung bin ich eh fertig, hab darüberhinaus noch mehr erlebt, was ich hier nicht ausbreiten möchte.
Ja das hört sich schon durchdachter an. Der erste Post wirkt so wie eine Kurzschlussreaktion. ;-)
less traction - more action!
EAT/SLEEP/DRIFT
Also bei so einem Erlebnis würd ich auch mit dem Gedanken spielen die Marke zu wechseln. Ist ja der Hammer. Also wenn nix schriftliches Vorlag und dauernd nur hin und hergerufen wurde, da hätte ich nach den 17 Monaten und 400 Euro Aufpreis plötzlich nichtsmehr von der Bestellung gewusst... Kann ja mal passieren bei der langen Wartezeit. Und den Mahnbescheid möcht ich sehen mit ner Lieferzeit von 17 Monaten wo der Kunde von anfang an sagt "Hä, was willst Du von mir?" und sonst nix vorliegt...
Bearbeitet von: Stefan177 am 24.11.2014 um 18:24:26
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Oh je, da wäre ich auch stinksauer!
Frag doch mal ganz naiv, ob Du das Teil jetzt abnehmen musst.
Wenn die ja sagen, dann gehen sie von einem Kaufvertrag aus - und Du kannst Dich auf den alten Preis berufen!
@mb100:
Was denkst Du als Jurist: Kann er das so machen?
Grüße
ChrisH
"Ein adäquater Fahrer ist auch hier von Nutzen - womöglich aus dem Porsche-Lager. Eine gute Auto-Fee könnte ihm drei Worte ins Ohr geflüstert haben: Wozu eigentlich mehr?"
Zitat aus dem Test des BMW 323ti, AMS, Heft 20/1997
Mitglied seit: 29.02.2012
Schauenburg
Deutschland
712 Beiträge
@ChrisH:
Sofern kein "Vertrag" von damals besteht, wird er den Preis von heute zahlen müssen, da erst dann ein Kaufvertrag entstanden ist. Sollte er allerdings eine Art von "Auftragsbestätigung" haben müsste er eigentlich den alten Preis zahlen und vom Händler wäre es mehr als nur angebracht eine Ermäßigung anzubieten wegen dem Lieferverzug.
Eine Frechheit ist es aber dennoch, wie ich finde....
Aber wie dem TE geht es mir auch. Sollte es mir in 3 Jahre Gesundheitlich besser gehen, so das ich wieder selber schrauben kann, werde ich wieder auf "alt gedientes" zurück greifen. Die neueren Modelle von BMW sind ihr Geld nicht mehr wert und wenn es nicht geht eine andere Marke (sofern sich nicht einiges bei BMW ändert)....
MfG
Pat
Frag doch mal ganz naiv, ob Du das Teil jetzt abnehmen musst.
Wenn die ja sagen, dann gehen sie von einem Kaufvertrag aus - und Du kannst Dich auf den alten Preis berufen!
@mb100:
Was denkst Du als Jurist: Kann er das so machen?(Zitat von: ChrisH)
Ich habs oben schon angerissen: in meinen Augen ja.
Wie wir alle wissen, kommt ein Kaufvertrag durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande - also Angebot und Annahme. Wichtig ist hierbei die Klärung der essentialia negotii - also der Mindestinhalte des Vertrages. Dazu gehört die Leistung (also Übergabe + Übereignung des Ersatzteils), die Vertragsparteien (Käufer + Verkäufer) und die Gegenleistung, also der Preis (= in dem Fall 230 Euro). Fehlt ein Bestandteil, so kommt kein Kaufvertrag zustande. Und grundsätzlich kann auch ein Bestandteil nicht einfach ausgetauscht oder geändert werden. Bzw. bedarf dies auch eines neuen Vertrags bzw. einer Vertragsänderung, der auch wieder beide Parteien zustimmen müssen.
Ich hab oben schon was über Preisanpassungsklauseln geschrieben. Die sind beim Neuwagenkauf nicht ganz unüblich. Ich stell mir vor, beruflich läufts bei mir echt super, ich weiß nicht, wohin mit meiner Kohle - und setz mich in meinen Wagen, um ganz und gar nicht batterieschonend die vier Kilometer bis zum örtlichen Ferrarihändler zu fahren. Dort setz ich freudestrahlend meinen Herbert Müller auf den Kaufvertrag für nen neuen California T (ich alter 8er-Transaxle-Fan, ich) zum Preis von 220.000 Euro inkl. Extras. Man erzählt mir, die Kiste wird leider erst Anfang 2016 geliefert.
Mitte 2016 (wie erwartet hat sich das Ganze etwas verzögert...) geh ich wieder zum Händler, bewaffnet mit nem Koffer mit 220.000 Euro - und er erzählt mir, dass der Wagen nun in meiner Zusammenstellung 230.000 Euro kostet.
Aufgrund der langen Lieferzeit (vergleichbar wie hier), aber der Tatsache, dass im Vertrag eine Preisanpassungsklausel zu finden ist, auf die ich auch bei Vertragsschluss hingewiesen wurde - genau wie auf das damit verbundene Rücktrittsrecht bei einer Preiserhöhung - hat der Händler allerdings wirklich grundsätzlich den Anspruch auf die 230 Mille - bzw. ich die Möglichkeit, zu sagen: "Nö, ich mach von meinem Rücktrittsrecht Gebrauch."
Lange Rede, kurzer Sinn: in meinen Augen besteht, wenn wirklich ein Kaufvertrag geschlossen wurde, seitens des Händlers nur ein Anspruch auf 230 Euro. Ich hab bewusst ein Extrembeispiel gewählt, weil ich eine Preisanpassungsklausel bei einem Ersatzteil, bei dem auch mit einer langen Wartezeit nicht zu rechnen ist, für unangemessen halte. Auch muss die lange Wartezeit afair bereits bei Vertragsschluss absehbar gewesen sein - und auch bei Vertragsschluss länger als vier Monate dauern. Vorliegend wurde zwar gesagt, dass es wohl länger dauert, aber von vier Monaten war nicht die Rede (oder?). Und eine Preisanpassung, die einer Verdopplung gleich kommt, halte ich auch für sehr unangemessen. Und wie gesagt: in meinen Augen darf auch so eine Preisanpassungsklausel nicht in den AGB versteckt werden, sondern es muss auf sie hingewiesen werden - und auf die Möglichkeit, im Fall einer Preisanpassung "abzuspringen".
Aber wie immer: vier Juristen, fünf Meinungen. Deswegen rate ich Dir, dadidada, nix - bzw., bevor Du das Autohaus fragst, ob Du das Ersatzteil abnehmen musst, mal bei nem Automobilclub oder einer Verbraucherzentrale anzurufen und nachzufragen, was die zum Thema Preisanpassungen sagen. Bzw. wird Dir natürlich auch gern ein Rechtsanwalt helfen, nur wird der Dir wahrscheinlich die Differenz zwischen altem und neuem Preis in Rechnung stellen ;-)
Nicht dass das Ganze ein Bumerang wird...
Edit:
Sofern kein "Vertrag" von damals besteht, wird er den Preis von heute zahlen müssen, da erst dann ein Kaufvertrag entstanden ist.(Zitat von: Pat91)
Nö. Ein Kaufvertrag entsteht nicht "einfach so" - und jedenfalls nicht mit der Lieferung des Teils ans Autohaus oder einer SMS, die da lautet: "Sehr geehrter Herr XXX, das Ersatzteil für Ihren Wagen ist jetzt da." Ein Kaufvertrag kommt, wie ich schrieb, durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Also auch Übereinstimmung in der Gegenleistung - also dem Kaufpreis. Wenn damals kein Kaufvertrag geschlossen wurde und seitens des TE noch nicht erklärt wurde, das Ding abzunehmen, dann gibt es Stand heute noch keinen Kaufvertrag.
Bearbeitet von: mb100 am 25.11.2014 um 01:06:11
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Hi,
wegen so einer Lappalie verteufelst Du eine Automarke?
Was passiert denn, wenn mal richtig was Ernstes passiert?
Ich hätte mir das Teil längst aus anderen Quellen besorgt - egal, ob neu oder gebraucht.
Und wenn der Händler nach 14 Monaten anruft, das Teil wäre da, dann hätte ich den ausgelacht...
Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Hi,
wegen so einer Lappalie verteufelst Du eine Automarke?
Was passiert denn, wenn mal richtig was Ernstes passiert?
Ich hätte mir das Teil längst aus anderen Quellen besorgt - egal, ob neu oder gebraucht.
Und wenn der Händler nach 14 Monaten anruft, das Teil wäre da, dann hätte ich den ausgelacht...
Ciao - Carsten
(Zitat von: cxm)
Er hatte doch bmw kontaktiert! Wenn ich bmw wäre, dann würde ich der Werkstatt nach dem dritten Mal kündigen. Meinen Markennamen würde ich da nicht mehr draufschreiben wollen. Klingt hart, aber solche Extremfälle sprechen sich rum und schaden der Marke. Das geht nicht.
ich hab eh nie verstanden, warum bmw nicht direkt Werkstätten unterhält.
schaut euch andere Marken an, wo alles aus einer Hand konmt: tesla, apple. Da ist der Service bombastisch.
Hi,
wegen so einer Lappalie verteufelst Du eine Automarke?
Was passiert denn, wenn mal richtig was Ernstes passiert?
....
Ciao - Carsten
(Zitat von: cxm)
Na ja, 14 Monate Lieferzeit - beim besten Willen, das hat man nicht mal bei extremen Exoten.
Bei einem deutschen Massenhersteller ist es umso unverständlicher.
Dazu auch noch eine Preisverdoppelung und dann von der vorher zugesagten Kulanz nichts mehr wissen wollen, das ist schon ein dicker Hund. Da wäre ich auch stinkig.
Shit happens, überall. Aber wenigstens ein bisschen Entgegenkommen zeigen muss man dann einfach. Und wenn man eine Kulanz zugesagt hat, dann kann man es sich nicht hinterher anders überlegen. Jedenfalls, wenn man seine Kunden nicht für den letzten Dreck hält.
....
ich hab eh nie verstanden, warum bmw nicht direkt Werkstätten unterhält.
schaut euch andere Marken an, wo alles aus einer Hand konmt: tesla, apple. Da ist der Service bombastisch.
(Zitat von: hero182)
Wieso, BMW-Niederlassungen gibt es doch. Das sind BMW-eigene Werkstätten.
Grüße
ChrisH
"Ein adäquater Fahrer ist auch hier von Nutzen - womöglich aus dem Porsche-Lager. Eine gute Auto-Fee könnte ihm drei Worte ins Ohr geflüstert haben: Wozu eigentlich mehr?"
Zitat aus dem Test des BMW 323ti, AMS, Heft 20/1997
wegen so einer Lappalie verteufelst Du eine Automarke?
(Zitat von: cxm)
Es mag in der Tat um eine Lappalie gehen, aber mal ehrlich: Findest Du das nicht unverschämt? Ich fände jedes für sich schon unverschämt, also die Lieferzeit und die Preiserhöhung. Aber zusammen... Noch dazu weil die Preiserhöung AUFGRUND der Lieferzeit stattgefunden hat.
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Mitglied seit: 04.03.2014
Frankfurt - Bornheim
Deutschland
7 Beiträge
ich hätte auch viel eher einen Vorgesetzten / Filialleiter mir geben lassen, dann wäre das bestimmt schneller gegangen. Die haben wohl die Hubdach Automatik nicht also so wichtig ersehen, da das auto ja auch ohne fährt xd Außerdem sind die Mitarbeiter an die Preise gebunden die das System ihnen vorgibt. /
Wieder BMW-Kundenservice kontaktiert. Man zeigte großes Verständnis, die Mitarbeiter konnten aber nix entscheiden. Mehrfach wurde ich während weiterer 2 (!!) Monate Wartezeit vertröstet u. hingehalten. Jetzt ist mir die Entscheidung mitgeteilt worden: Ich soll den Doppelten Preis zahlen! Auch von der zugesagten Gutschrift kein Wort mehr! Kosten jetzt: 600 Euro. Bin fassungslos u. maßlos enttäuscht.
(Zitat von: dadidada)
Vollstes Verständnis - ich habe mit meinem N53 Injektorenproblem selbe Erfahrung gemacht.
Mein lokaler BMW-Händler hat sich sogar sehr für mich engagiert, aber aus München - besonders vom Kundenservice - habe ich nur arrogante und herablassende Aussagen bekommen. Selbst mein Händler war geschockt (die hatten ja dann auch mit der "Kundenbetreuung" zu tun).
Ich kann nur empfehlen: dem Konzern so viel wie möglich auf die Füße treten (war die Empfehlung meines BMW-Partners) und Konsequenzen ziehen. Nur so lernt man dann vielleicht in München mal daraus.