Die Maßnahme kann über die GW abgerechnet werden.
Warten bis die Beläge abgefahren sind muss man nicht, steht alles in der Maßnahme.
Um den GW Fall abrechnen zu können muss die Belagsstärke ermittelt und dokumentiert werden. Dein Händler sollte aber wissen wie das geht, ich werde hier jetzt nicht den kompletten Vorgang beschreiben.
MfG